Zulassung Anlage oder Betrieb für den gewerblichen Umgang mit tierischen Nebenprodukten Erteilung
Alle vom Tier stammenden Reststoffe, die nicht für den menschlichen Verzehr geeignet oder bestimmt sind, sind tierische Nebenprodukte. Diese sollen so verwertet und sicher entsorgt werden, dass weder die Gesundheit von Menschen und Tieren, noch die Umwelt gefährdet werden. Dazu werden die tierischen Nebenprodukte nach dem Grad der von ihnen ausgehenden Gefahr für die
Gesundheit von Menschen und Tieren in drei Risikokategorien eingeteilt, die unterschiedlich zu verarbeiten bzw. zu entsorgen sind (Artikel 7-10 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009). Für bestimmte Tätigkeiten beim Umgang mit tierischen Nebenprodukten existiert eine Zulassungspflicht. Wenn Sie bestimmte Tätigkeiten ausüben möchten, benötigen Sie zuvor eine Zulassung der zuständigen Behörde.
D05000844 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 06.03.2025
Entwurf
Zulassung (Anzeige Tätigkeiten mit Asbest)
Abbruch- und Sanierungsarbeiten bei Vorhandensein von Asbest in schwach gebundener Form dürfen nur von Fachbetrieben durchgeführt werden, die von der zuständigen Behörde zur Ausführung dieser Tätigkeiten zugelassen worden sind. Die Zulassung ist auf schriftlichen oder elektronischen Antrag des Arbeitgebers zu erteilen, wenn dieser nachgewiesen hat, dass die für diese Tätigkeiten notwendige personelle und sicherheitstechnische Ausstattung im notwendigen Umfang gegeben ist.
D00000241 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
fachlich freigegeben (gold)
Zulassungsbescheid Abfallbeseitigungsanlage Zulassung
Genehmigungsbedürftig sind Anlagen, die auf Grund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs in besonderem Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gefährden, erheblich zu benachteiligen oder erheblich zu belästigen, sowie ortsfeste Abfallentsorgungsanlagen zur Lagerung oder Behandlung von Abfällen.
D16000441 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 26.09.2024
Entwurf
Zulassungsbescheid Abfallbeseitigungsanlage Zulassung
Genehmigungsbedürftig sind Anlagen, die auf Grund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs in besonderem Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gefährden, erheblich zu benachteiligen oder erheblich zu belästigen, sowie ortsfeste Abfallentsorgungsanlagen zur Lagerung oder Behandlung von Abfällen.
D16000502 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 26.09.2024
Entwurf
Zulassungsbescheid aufnehmende Bildungseinrichtung in Deutschland
Für die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung (Erteilung) zur Fortsetzung eines im EU-Ausland begonnenen Studiums wird ein Zulassungsbescheid der aufnehmenden Bildungseinrichtung in Deutschland benötigt
D00000506 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 02.09.2024
Entwurf
Zulassungsbescheid (Benutzung eines Gewässers, vorzeitiger Beginn)
In einem Erlaubnis- oder Bewilligungsverfahren kann die zuständige Behörde auf Antrag zulassen, dass bereits vor Erteilung der Erlaubnis oder der Bewilligung mit der Gewässerbenutzung begonnen wird.
D07000279 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
Entwurf
Zulassungsbescheid Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Zulassung vorzeitiger Beginn
D07000117 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
Entwurf
Zulassungsbescheid Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Zulassung vorzeitiger Beginn
D17000205 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
Entwurf
Zulassungsbescheid Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen Zulassung vorzeitiger Beginn
D07000121 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
Entwurf
Zulassungsbescheid Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen Zulassung vorzeitiger Beginn
D17000203 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
Entwurf
Zulassungsbescheid (Futtermittelzulassung)
D03000334 •
Version 0.1 •
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Geändert am 11.09.2024
Entwurf
Zulassungsbescheid mit Nebenbestimmungen (Einleiten von Niederschlagswasser, Anzeige)
Die Benutzung eines Gewässers bedarf der Erlaubnis oder der Bewilligung, soweit nicht durch dieses Gesetz oder auf Grund dieses Gesetzes erlassener Vorschriften etwas anderes bestimmt ist. Zu den Benutzungen zählt unter anderem das Einleiten von Stoffen in Gewässer, das sind oberirdische Gewässer, Küstengewässer und das Grundwasser. Abwasser ist auch das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Wasser (Niederschlagswasser). Landesrecht Rheinland-Pfalz: Zum Gemeingebrauch gehört auch das ortsnahe schadlose Einleiten von Niederschlagswasser bis zu 8 m3 pro Tag. Ein schadloses Einleiten liegt vor, wenn eine schädliche Verunreinigung des Gewässers oder sonstige nachteilige Veränderungen seiner Eigenschaften nicht zu erwarten sind. Wer solch eine Einleitung vornehmen will, hat dies rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme der Behörde anzuzeigen.
D07000281 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
Entwurf
Zulassungsbescheid mit Nebenbestimmungen (Entnahme von Grundwasser, Anzeige)
Die Benutzung eines Gewässers bedarf der Erlaubnis oder der Bewilligung, soweit nicht durch dieses Gesetz oder auf Grund dieses Gesetzes erlassener Vorschriften etwas anderes bestimmt ist. Zu den Benutzungen zählt unter anderem das Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser. Keiner Erlaubnis oder Bewilligung bedarf das Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten oder Ableiten von Grundwasser unter anderem für den Haushalt, für den landwirtschaftlichen Hofbetrieb, für das Tränken von Vieh außerhalb des Hofbetriebs oder in geringen Mengen zu einem vorübergehenden Zweck, soweit keine signifikanten nachteiligen Auswirkungen auf den Wasserhaushalt zu besorgen sind. Landesrecht Rheinland-Pfalz: Wer in diesem Fall Grundwasser entnehmen, zutagefördern, zutageleiten oder ableiten will oder zu diesem Zweck Bohrungen oder sonstige Bodenaufschlüsse vornimmt, hat dies rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme der Behörde anzuzeigen.
D07000275 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
Entwurf
Zulassung zur staatlichen Prüfung als Klinische/r Psycholog*in und Psychotherapeut*in (neues Recht)
Die Ausbildung im Fachgebiet Klinische Psychologie und Psychotherapie schließt eine staatliche Prüfung ein. Der Nachweis über die bestandene Prüfung ist Voraussetzungen für die Approbation als Psychotherapeut(in). Die Prüfungszulassung erfolgt auf Antrag.
D05000661 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 06.03.2025
Entwurf
Zurückweisung Anzeige Heizölanlage Anzeige
Wer eine prüfpflichtige Anlage errichten, wesentlich ändern oder Maßnahmen ergreifen will, die die Gefährdungsstufe ändern, muss dies der zuständigen Behörde mindestens sechs Wochen im Voraus schriftlich anzeigen. Die Anzeige muss Informationen zum Betreiber, Standort, Anlage, wassergefährdenden Stoffen und sicherheitsrelevanten Maßnahmen enthalten. Ausnahmen von der Anzeigepflicht bestehen für Anlagen, die einer Eignungsfeststellung oder einem anderen Zulassungsverfahren unterliegen, welches die Anforderungen der Verordnung erfüllt. Nach einem Betreiberwechsel muss dieser ebenfalls unverzüglich angezeigt werden, außer bei Heizölverbraucheranlagen.
D16000259 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 26.09.2024
Entwurf
Zustellungsurkunde Approbationsurkunde
Die Approbationsurkunde wird nach dem Muster der Anlage 14 ÄApprO 2002 zu dieser Verordnung ausgestellt. Sie ist dem Antragsteller gegen Empfangsbekenntnis auszuhändigen oder mit Zustellungsurkunde zuzustellen.
D00000499 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 02.09.2024
Entwurf
Zustimmung Beschäftigung BA
Ein Aufenthaltstitel, der einem Ausländer die Ausübung einer Beschäftigung erlaubt, kann nur mit Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erteilt werden, soweit durch Rechtsverordnung nicht etwas anderes bestimmt ist.
D00000144 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 27.08.2024
Entwurf
Zustimmung der/des Grundstückseigentümerin/Grundstückseigentümers
Erklärung der Zustimmung zu einem Bauvorhaben.
D13000207 •
Version 2.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
inaktiv
Zustimmung des Grundstückseigentümers
Erklärung der Zustimmung zu einem Bauvorhaben
D17000066 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
Entwurf
Zustimmung Gehwegüberfahrten zur Änderung oder Herstellung durch Dritte
Die Herstellung oder die Änderung einer Gehwegüberfahrt bedarf einer Zustimmung. Die zugestimmte Gehwegüberfahrt kann selbst durch ein Straßenfachbauunternehmen oder durch die zuständige Behörde durchgeführt werden.
D17000439 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 18.06.2024
Entwurf