Antrag Anerkennung ausländische Berufsqualifikationen nicht reglementierte Berufsfachschulabschlüsse und Fachschulabschlüsse Feststellung
Wenn Sie einen nicht reglementierten Berufsfachschul- oder Fachschulabschluss aus dem Ausland anerkennen lassen möchten, muss dieser vergleichbar mit der deutschen Ausbildung sein und keine wesentlichen Unterschiede aufweisen. Die zuständige Stelle bewertet Ihre Unterlagen und kann auch andere Verfahren wie Arbeitsproben oder Fachgespräche nutzen, um Ihre Fähigkeiten zu prüfen. Wenn Sie nicht alle notwendigen Nachweise vorlegen können, müssen Sie glaubhaft machen, warum das so ist. Die Entscheidung über die Anerkennung trifft die zuständige Stelle innerhalb von drei Monaten nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen. Falls wesentliche Unterschiede festgestellt werden, können Sie diese durch zusätzliche Nachweise oder Berufserfahrungen ausgleichen.
D05000675 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 29.11.2024
Entwurf
Antrag Anerkennung ausländische Berufsqualifikationen nicht reglementierte Berufsfachschulabschlüsse und Fachschulabschlüsse Feststellung
Wenn Sie einen nicht reglementierten Berufsfachschul- oder Fachschulabschluss aus dem Ausland anerkennen lassen möchten, muss dieser vergleichbar mit der deutschen Ausbildung sein und keine wesentlichen Unterschiede aufweisen. Die zuständige Stelle bewertet Ihre Unterlagen und kann auch andere Verfahren wie Arbeitsproben oder Fachgespräche nutzen, um Ihre Fähigkeiten zu prüfen. Wenn Sie nicht alle notwendigen Nachweise vorlegen können, müssen Sie glaubhaft machen, warum das so ist. Die Entscheidung über die Anerkennung trifft die zuständige Stelle innerhalb von drei Monaten nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen. Falls wesentliche Unterschiede festgestellt werden, können Sie diese durch zusätzliche Nachweise oder Berufserfahrungen ausgleichen.
D05000635 •
Version 1.0 •
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Geändert am 29.11.2024
Entwurf
Antrag Anerkennung ausländische Berufsqualifikation Feststellung - Basisantrag
Wenn Sie einen im Ausland erworbenen Ausbildungsnachweis anerkennen lassen möchten, dann muss er vergleichbar mit der deutschen Ausbildung sein und keine wesentlichen Unterschiede aufweisen. Die zuständige Stelle bewertet Ihre Unterlagen und kann auch andere Verfahren wie Arbeitsproben oder Fachgespräche nutzen, um Ihre Fähigkeiten zu prüfen. Wenn Sie nicht alle notwendigen Nachweise vorlegen können, müssen Sie glaubhaft machen, warum das so ist. Die zuständige Stelle kann dann eine Versicherung an Eides statt verlangen und andere Unterlagen zur Bewertung Ihrer Qualifikation nutzen.
Wenn Sie Ihre Prüfungszeugnisse oder Befähigungsnachweise verloren haben, können Sie eine Bescheinigung beantragen, die bestätigt, dass Sie diese Nachweise gemacht haben. Dafür müssen entweder eine Person, die früher eine dienstliche Stellung hatte, oder zwei Personen, die davon wissen, eine eidesstattliche Erklärung abgeben. Diese Bescheinigung hat die gleiche Wirkung wie Ihre ursprünglichen Urkunden. Um die Anerkennung zu beantragen, müssen Sie verschiedene Unterlagen wie Identitätsnachweis und Ausbildungsnachweise einreichen und die zuständige Stelle entscheidet innerhalb von drei Monaten über die Gleichwertigkeit.
D05000274 •
Version 0.1 •
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Geändert am 29.11.2024
Entwurf
Antrag Anerkennung ausländische Berufsqualifikation Kauffrau/Kaufmann Büromanagement Feststellung
Für ausländische Fachkräfte, die einen staatlich anerkannten ausländischen Berufsabschluss erworben haben und in Deutschland in diesem Beruf arbeiten möchten, ist die Anerkennung notwendig. Für diese Anerkennung ist ein Antrag auf zu stellen, um die Gleichwertigkeit zu prüfen.
D05000916 •
Version 1.0 •
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Geändert am 29.11.2024
Entwurf
Antrag Anerkennung ausländische Berufsqualifikation Kaufmännische Assistentin/Kaufmännischer Assistent Feststellung
Wenn Sie einen im Ausland erworbenen Ausbildungsnachweis anerkennen lassen möchten, dann muss er vergleichbar mit der deutschen Ausbildung sein und keine wesentlichen Unterschiede aufweisen. Die zuständige Stelle bewertet Ihre Unterlagen und kann auch andere Verfahren wie Arbeitsproben oder Fachgespräche nutzen, um Ihre Fähigkeiten zu prüfen. Wenn Sie nicht alle notwendigen Nachweise vorlegen können, müssen Sie glaubhaft machen, warum das so ist. Die zuständige Stelle kann dann eine Versicherung an Eides statt verlangen und andere Unterlagen zur Bewertung Ihrer Qualifikation nutzen.
Wenn Sie Ihre Prüfungszeugnisse oder Befähigungsnachweise verloren haben, können Sie eine Bescheinigung beantragen, die bestätigt, dass Sie diese Nachweise gemacht haben. Dafür müssen entweder eine Person, die früher eine dienstliche Stellung hatte, oder zwei Personen, die davon wissen, eine eidesstattliche Erklärung abgeben. Diese Bescheinigung hat die gleiche Wirkung wie Ihre ursprünglichen Urkunden. Um die Anerkennung zu beantragen, müssen Sie verschiedene Unterlagen wie Identitätsnachweis und Ausbildungsnachweise einreichen und die zuständige Stelle entscheidet innerhalb von drei Monaten über die Gleichwertigkeit.
D05000276 •
Version 1.0 •
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Geändert am 29.11.2024
Entwurf
Antrag Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation - Altenpfleger/-in (EU/EWR/Schweiz) Erteilung
Auf Antrag kann unter bestimmten Voraussetzungen die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Altenpfleger" oder "Altenpflegerin" bei einer Berufsqualifikation aus der EU/EWR/Schweiz erteilt werden.
D05000326 •
Version 1.0 •
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Geändert am 29.11.2024
Entwurf
Antrag Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation – Apotheker/-in (Drittstaaten) Erteilung
Auf Antrag kann unter bestimmten Voraussetzungen die Approbation als Apothekerin oder Apotheker bei einer Berufsqualifikation aus Drittstaaten erteilt werden.
D05000363 •
Version 1.0 •
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Geändert am 29.11.2024
Entwurf
Antrag Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation – Apotheker/-in (EU/EWR/Schweiz) Erteilung
Auf Antrag kann unter bestimmten Voraussetzungen die Approbation als Apothekerin oder Apotheker bei einer Berufsqualifikation aus der EU/EWR/Schweiz erteilt werden.
D05000362 •
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Geändert am 29.11.2024
Entwurf
Antrag Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation - Approbation Ärztin oder Arzt aus Drittstaaten Erteilung
Auf Antrag kann unter bestimmten Voraussetzungen die Approbation als Ärztin oder Arzt bei einer Berufsqualifikation aus der EU/EWR/Schweiz erteilt werden.
D05000154 •
Version 1.0 •
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Geändert am 29.11.2024
Entwurf
Antrag Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation – Architekt/-in Eintragung
Auf Antrag kann unter bestimmten Voraussetzungen bei einer Berufsqualifikation aus dem Ausland die Eintragung als Architektin oder Architekt in die Architektenliste (Fachrichtung Architektur) erfolgen.
D05000391 •
Version 1.0 •
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Geändert am 29.11.2024
Entwurf
Antrag Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation – Beratende/-r Ingenieur/-in Eintragung
Auf Antrag kann unter bestimmten Voraussetzungen bei einer Berufsqualifikation aus dem Ausland die Eintragung als Beratende/-r Ingenieur/-in in die Liste der Beratenden Ingenieurinnen und Beratenden Ingenieure erfolgen.
D05000406 •
Version 1.0 •
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Geändert am 29.11.2024
Entwurf
Antrag Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation - Desinfektor/-in Erteilung
Auf Antrag kann unter bestimmten Voraussetzungen die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Desinfektorin oder Desinfektor bei einer Berufsqualifikation aus dem Ausland erteilt werden.
D05000402 •
Version 1.0 •
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Geändert am 29.11.2024
Entwurf
Antrag Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation - Diätassistent/-in (Drittstaaten) Erteilung
Auf Antrag kann unter bestimmten Voraussetzungen die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Diätassistentin oder Diätassistent bei einer Berufsqualifikation aus Drittstaaten erteilt werden.
D05000329 •
Version 1.0 •
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Geändert am 29.11.2024
Entwurf
Antrag Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation - Diätassistent/-in (EU/EWR/Schweiz) Erteilung
Auf Antrag kann unter bestimmten Voraussetzungen die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Diätassistentin oder Diätassistent bei einer Berufsqualifikation aus der EU/EWR/Schweiz erteilt werden.
D05000328 •
Version 1.0 •
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Geändert am 29.11.2024
Entwurf
Antrag Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation - Elektrotechnikmeister/-in (zulassungsfreies Handwerk) Feststellung
Auf Antrag kann die Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen zulassungsfreien Handwerk oder handwerksähnlichen Gewerbe (Meisterprüfung) festgestellt werden.
D05000316 •
Version 1.0 •
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Geändert am 29.11.2024
Entwurf
Antrag Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation - Elektrotechnikmeister/-in (zulassungspflichtiges Handwerk) Feststellung
Auf Antrag kann die Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen im zulassungspflichtigen Handwerk (Meisterprüfung) festgestellt werden.
D05000298 •
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Geändert am 29.11.2024
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Antrag Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation - Ergotherapeut/-in (Drittstaaten) Erteilung
Auf Antrag kann unter bestimmten Voraussetzungen die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Ergotherapeutin oder Ergotherapeut bei einer Berufsqualifikation aus Drittstaaten erteilt werden.
D05000331 •
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Antrag Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation - Ergotherapeut/-in (EU/EWR/Schweiz) Erteilung
Auf Antrag kann unter bestimmten Voraussetzungen die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Ergotherapeutin oder Ergotherapeut bei einer Berufsqualifikation aus der EU/EWR/Schweiz erteilt werden.
D05000330 •
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Geändert am 29.11.2024
Entwurf
Antrag Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation - Erzieher/-in Anerkennung
Auf Antrag kann unter bestimmten Voraussetzungen die Berufsqualifikation Erzieherin oder Erzieher aus dem Ausland anerkannt werden.
D05000173 •
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Antrag Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation - Erzieher/-in Anerkennung
Auf Antrag kann unter bestimmten Voraussetzungen die Berufsqualifikation Erzieherin oder Erzieher aus dem Ausland anerkannt werden.
D05000293 •
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Geändert am 29.11.2024
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