Beigefügte Unterlagen nach BauVorlVO
G03001153 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
in Bearbeitung
Beigefügte Unterlagen (nur bei Grundstücksteilung)
G05000730 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
in Bearbeitung
Beihilfebemessungssatz [Ass. Rep.]
Steht fest, dass eine Arztrechnung oder ein Medikament zu den beihilfefähigen Aufwendungen gehört, wird in der Regel nicht der gesamte Betrag erstattet. Es gibt feste Grenzen (Beihilfbemessungssätze) für das, was Sie von der Beihilfe tatsächlich bekommen.
Im Bereich des Arbeitsrechts besteht der Grundsatz, dass sich der Arbeitgeber an den Kosten für die Krankenversicherung der Arbeitnehmer beteiligen muss. Dies geschieht dadurch, dass der Arbeitgeber die Hälfte der Krankenkassenbeiträge übernimmt.
Bei den Beamten, beihilfeberechtigten Arbeitnehmern, geht man prinzipiell davon aus, dass sie sich und ihre Familien selbst ausreichend krankenversichern. Die Beihilfe soll nur als Ergänzung dienen. Daher gibt es bestimmte feste Prozentsätze für den Anteil der beihilfefähigen Aufwendungen, die durch die Beihilfe beglichen werden: Der so genannte Beihilfebemessungssatz.
Die Prozentsätze sind zunächst einmal unabhängig davon, ob der Beamte privat oder gesetzlich krankenversichert ist.
G05000092 • Version 1.1 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
in Bearbeitung
Beihilfeberechtigung / Heilfürsorge [Ass. Rep.]
Nur für privat Versicherte und spezielle Beamtengruppen.
G05000091 • Version 1.1 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
in Bearbeitung
Bei Personengesellschaften Angaben zu weiteren vertretungsberechtigten Gesellschaftern
G03002769 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
in Bearbeitung
Bei Prüfungsbefreiung gem. § 38 StBerG
G03001797 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
in Bearbeitung
Beistand / Amtspflegschaft
G00000724 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
in Bearbeitung
Beiträge zu öffentlichen und privaten Versicherungen
G05000399 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
in Bearbeitung
Bei Vorbescheid (§ 77 BauO NRW 2018)
G05000641 • Version 2.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
in Bearbeitung
Bei Wiederbestellung
G03001798 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
in Bearbeitung
Beizufügende Anlagen
G03000993 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
in Bearbeitung
Beizufügende Anlagen
G03002391 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
in Bearbeitung
Beizufügende Anlagen (verb. Auskunft)
G03000497 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
in Bearbeitung
Beizufügende Dokumente
G17005181 • Version 2.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
in Bearbeitung
Beizufügende Dokumente (Direkteinleitung)
G17001637 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
in Bearbeitung
Beizufügende Dokumente (Indirekteinleitung)
G17000809 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
in Bearbeitung
Belastbarkeit der Schutzgüter (Schutzkriterien)
G07001141 • Version 1.1 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 23.06.2025
in Bearbeitung
belastetesGrundstueck
Die XBau-konforme Identifikation des Baugrundstücks enthält als führendes Identifikationsmerkmal die betroffenen Flurstücke. Bei Nutzung der hier vorgeschlagenen Identifizierungsart durch Auswahl aus drei gleichberechtigten Identifizierungsalternativen ist deshalb die automatisierte Umrechnung in die Flurstücksangaben notwendig. Alternativ ist die Angabe der Flurstücke Pflicht und die weiteren Identifizierungsmöglichkeiten ergänzen die Pflichtangabe. (XBau-Element: belastetesGrundstueck; XBau-Elementtyp: Grundstueck)
Für jedes aufzuführende belastete Grundstück ist ein Element zu füllen.
G17000425 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
in Bearbeitung
Belastung mit Rechten
G05005418 • Version 1.1 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 04.10.2024
in Bearbeitung
Belastung mit Rechten
G17000646 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
in Bearbeitung