Antrag Approbation Ärztin oder Arzt aus EU/EWR/Schweiz Erteilung
Damit man in Deutschland als Ärztin oder Arzt ohne Einschränkung arbeiten können, brauchen man die Approbation.
Auch mit einer Berufsqualifikation aus einem Land der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz kann man in Deutschland die Approbation erhalten.
Die Approbation wird vom LAVG erteilt, wenn die ärztliche Ausbildung von der automatischen Anerkennung betroffen ist oder in besonderen Fällen mit der deutschen Ausbildung gleichwertig ist. Die Gleichwertigkeit wird in besonderen Fällen im Anerkennungsverfahren überprüft.
Eine Berufsqualifikation aus der EU, dem EWR oder der Schweiz wird in der Regel automatisch anerkannt, wenn man einen Antrag auf Approbation stellt. Es kann aber auch Abweichungen von dieser Regel geben. Dabei kommt es darauf an, in welchem Staat die Ausbildung abgeschlossen wurde und zu welchem Zeitpunkt. Den Antrag für das Verfahren kann man auch aus dem Ausland stellen.
D00000132 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 27.08.2024
Entwurf
Antrag Approbation Tierärztin/Tierarzt bei Berufsqualifikation in Drittstaat
Antrag auf Approbation als Tierärztin oder Tierarzt mit einer Berufsqualifikation aus einem Staat, der nicht der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum angehört und nicht Vertragsstaat ist
D03000552 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 11.09.2024
Entwurf
Antrag Approbation Tierärztin/Tierarzt bei Berufsqualifikation in EU/EWR/Vertragsstaat
Antrag auf Approbation als Tierärztin oder Tierarzt mit einer Berufsqualifikation aus der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum oder einem Vertragsstaat
D03000551 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 11.09.2024
Entwurf
Antrag Architektenliste Architektin oder Architekt Berufsqualifikation Ausland Eintragung
Wer im Ausland die Qualifikation als Architektin oder Architekt, Stadtplanerin oder Stadtplaner, Innenarchitektin oder Innenarchitekt oder als Landschaftsarchitektin oder Landschaftsarchitekt erworben hat, kann eine Eintragung in die entsprechende Architektenliste beantragen.
D05000714 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 07.12.2024
Entwurf
Antrag Architektenliste Architektin oder Architekt Berufsqualifikation Eintragung
In diesem Antrag kann folgende Leistungen beantragt werden: Architektin oder Architekt mit Berufsqualifikation aus dem Ausland Architektenliste (Fachrichtung Architektur) Eintragung (99150084060000).
D05000709 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 29.11.2024
Entwurf
Antrag Artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung und Befreiung Erteilung
Ausnahmen von den Besitz- und Vermarktungsverboten geschützter Tiere und Pflanzen sind möglich, wenn diese rechtmäßig gezüchtet, aus der Natur entnommen oder importiert wurden. Weitere Ausnahmen gelten für wissenschaftliche Zwecke, zur Abwehr von Gefahren oder zur Pflege verletzter Tiere. Behörden können zusätzliche Ausnahmen zulassen, wenn keine zumutbaren Alternativen bestehen und der Erhaltungszustand der Populationen nicht gefährdet wird. Die Ausnahmegenehmigungen können auch für beschlagnahmte oder eingezogene Tiere und Pflanzen erteilt werden.
D16000267 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 26.09.2024
Entwurf
Antrag auf Abnahme der praktischen Prüfung für Pilotenlizenzen PPL(A), LAPL(A), LAPL(H), PPL(H), SPL, BPL
Der Antrag dient dazu, die Abnahme der praktischen Prüfung für Pilotenlizenzen PPL(A), LAPL(A), LAPL(H), PPL(H), SPL oder BPL zu beantragen.
D06000229 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 06.11.2024
Entwurf
Antrag auf Abnahme der theoretischen Prüfung für Pilotenlizenzen PPL(A), LAPL(A), LAPL(H), PPL(H), SPL, BPL
Der Antrag dient dazu, die Abnahme der theoretischen Prüfung für Pilotenlizenzen der Klassen PPL(A), LAPL(A), LAPL(H), PPL(H), SPL oder BPL zu beantragen.
D06000228 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 06.11.2024
Entwurf
Antrag auf Altlastenauskunft
D06000227 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 28.10.2024
Entwurf
Antrag auf Änderung einer Pilotenlizenz PPL(A), LAPL(A), LAPL(H), PPL(H), SPL, BPL
Der Antrag dient dazu, bei Änderungen des Namens und/oder der Anschrift beziehungsweise Neueintragungen eines Sprechfunkzeugnisses oder eines Sprachnachweises sowie dessen Verlängerung diese Änderungen in eine bestehende Pilotenlizenz einzutragen.
D06000231 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 06.11.2024
Entwurf
Antrag auf Anerkennung als Betreuungsverein MJ
LeiKa-ID: 99126013016000
Die Rechtsgrundlagen für die Anerkennung als Betreuungsverein ergeben sich aus § 14 Betreuungsrechtsorganisationsgesetz (BtOG) i.V.m. § 3 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Betreuungsrecht (Nds. AGBtR). Zuständig für die Anerkennung von Betreuungsvereinen mit Sitz und überwiegendem Tätigkeitsbereich in Niedersachsen ist gem. § 1 Abs. 2 Nr. 2 Nds. AGBtR die Landesbetreuungsstelle beim Oberlandesgericht Oldenburg.
D03000437 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 11.09.2024
Entwurf
Antrag auf Anerkennung als staatliche Prüfstelle
D03000555 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 11.09.2024
Entwurf
Antrag auf Anerkennung anderer Personen für markscheiderische Tätigkeiten
Markscheider sind speziell im Bergbau tätige Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure, die für die Erfassung, Auswertung und Bereitstellung von Geoinformationen für den Bergbau zuständig sind. Diese Informationen werden als Risswerk bezeichnet. Ein Risswerk besteht aus einem Grubenbild, also der Planzeichnung einer Grube, und den "sonstigen Unterlagen". "Sonstige Unterlagen" sind zum Beispiel Risse, Karten und Pläne. Markscheider brauchen eine staatliche Zulassung, um ihre Tätigkeit ausüben zu dürfen.
Personen ohne eine staatliche Markscheider-Zulassung können unter bestimmten Voraussetzungen trotzdem eine amtliche Anerkennung als "andere Person" bekommen. Diese Anerkennung muss bei der zuständigen Bergbehörde beantragen werden.
Mit dieser Anerkennung ist es erlaubt für oberirdische Bergbauvorhaben, die kein Grubenbild benötigen, "sonstige Unterlagen" zu erstellen.
Voraussetzung für den Antrag ist, dass der zuständige Bergbauunternehmer im Vorfeld bei der zuständigen Bergbehörde beantragt hat, dass für sein Vorhaben kein Grubenbild erforderlich ist.
D17000474 •
Version 1.0 •
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Geändert am 24.05.2024
methodisch freigegeben
Antrag auf Anerkennung anderer Personen für markscheiderische Tätigkeiten
Markscheiderinnen und Markscheider sind unter anderem zuständig für das Erstellen, Führen und sachkundige Schließen eines Risswerkes. Ein Risswerk kann aus mehreren Bestandteilen bestehen, die dem „Grubenbild“ und „den sonstigen Unterlagen“ zugeordnet werden. Das Grubenbild besitzt Urkundencharakter und darf nur von anerkannte Markscheiderinnen oder Markscheidern geführt werden. Liegt eine Ausnahme von der Erfordernis des Grubenbildes vor, ersetzen die Inhalte einer „sonstigen Unterlage“ die Darstellung des Bergbaubetriebes beziehungsweise des Abbaus. Wenn man nicht Markscheiderin oder Markscheider ist, kann man unter bestimmten Voraussetzungen eine amtliche Anerkennung als "andere Person" bekommen. Diese Anerkennung muss man bei der zuständigen Behörde beantragen. Mit der Anerkennung als "andere Person" darf man für bestimmte Bergbauvorhaben, die kein Grubenbild benötigen, "sonstige Unterlagen" für folgende Bereiche erstellen: Übertägige Gewinnungsbetriebe; Aufsuchungs- und Gewinnungsbetriebe mit Bohrungen von über Tage, durch die keine untertägigen Hohlräume außerhalb des Bohrlochs hergestellt werden; Porenspeicher. Diese "sonstigen Unterlagen" ersetzen die Inhalte eines Grubenbildes.
D00000460 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 30.08.2024
Entwurf
Antrag auf Anerkennung anderer Personen für markscheiderische Tätigkeiten
Markscheiderinnen und Markscheider sind unter anderem zuständig für das Erstellen, Führen und sachkundige Schließen eines Risswerkes.
Ein Risswerk kann aus mehreren Bestandteilen bestehen, die dem „Grubenbild“ und „den sonstigen Unterlagen“ zugeordnet werden. Das Grubenbild besitzt Urkundencharakter und darf nur von anerkannte Markscheiderinnen oder Markscheidern geführt werden. Liegt eine Ausnahme von der Erfordernis des Grubenbildes vor, ersetzen die Inhalte einer „sonstigen Unterlage“ die Darstellung des Bergbaubetriebes beziehungsweise des Abbaus.
Wenn man nicht Markscheiderin oder Markscheider ist, kann man unter bestimmten Voraussetzungen eine amtliche Anerkennung als "andere Person" bekommen. Diese Anerkennung muss man bei der zuständigen Behörde beantragen.
Mit der Anerkennung als "andere Person" darf man für bestimmte Bergbauvorhaben, die kein Grubenbild benötigen, "sonstige Unterlagen" für folgende Bereiche erstellen: Übertägige Gewinnungsbetriebe;
Aufsuchungs- und Gewinnungsbetriebe mit Bohrungen von über Tage, durch die keine untertägigen Hohlräume außerhalb des Bohrlochs hergestellt werden;
Porenspeicher.
Diese "sonstigen Unterlagen" ersetzen die Inhalte eines Grubenbildes.
D07000033 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
Entwurf
Antrag auf Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation als Laufbahnbefähigung (FIM-Landesstammdatenschema)
Wenn Sie Beamter oder Beamtin werden möchten und im Ausland eine Berufsqualifikation erworben haben, können Sie diesen unter gewissen Voraussetzungen anerkennen lassen.
D03000681 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 11.09.2024
Entwurf
Antrag auf Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse
Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Ausländische Schulabschlüsse Anerkennung (99088038016000).
D03000703 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 11.09.2024
Entwurf
Antrag auf Anerkennung des "International Baccalaureate Diploma/Diplôme du Baccalauréat International" als Hochschulzugangsqualifikation
Die Anerkennung IB-Diplom als Hochschulzugangsqualifikation betrifft alle Personen, die in Hessen ihren ersten Wohnsitz haben ODER an einer privaten Hochschule studieren wollen, deren Sitz (nicht Studienort) in Hessen ist und hierzu eine Bestätigung ihrer Hochschulzugangsberechtigung benötigen. Der Zugang ist mittels IB-Diplom als höchstem Bildungsabschluss zu allen Studiengängen an allen Hochschulen möglich.
D06000008 •
Version 1.0 •
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Geändert am 23.10.2024
Entwurf
Antrag auf Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation (Pflege- und Gesundheitsberufe)
Das Regierungspräsidium Darmstadt ist in Hessen für die Erteilung der Erlaubnis zur Führung einer Berufsbezeichnung (staatliche Anerkennung) aufgrund einer im Ausland abgeschlossenen Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf zuständig. Die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation bedeutet die Bewertung und – bei positiver Entscheidung – die Bestätigung der Gleichwertigkeit einer ausländischen Berufsqualifikation (Ausbildungsnachweise, einschlägige Berufserfahrung etc.) mit einer deutschen Berufsqualifikation.
D06000024 •
Version 1.0 •
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Geändert am 23.10.2024
Entwurf
Antrag auf Anerkennung einer Ersatzschule (FIM-Landesstammdatenschema
Ersatzschulen sind Schulen in freier Trägerschaft, die in ihren Lern- und Erziehungszielen öffentlichen Schulen entsprechen. Ersatzschulen sind anerkennungspflichtig und müssen die Gewähr bieten, dass sie dauernd die an gleichartige oder gleichwertige öffentliche Schulen gestellten Anforderungen erfüllen.
D03000523 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 11.09.2024
Entwurf