Antrag auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises inkl. Nachweise (FIM-Landesstammdatenschema)
Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Schwerbehindertenausweis Ausstellung (99015007012000).
D03000259 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 22.07.2024
Entwurf
Antrag auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises (OZG-Referenzdatenschema)
Der Schwerbehindertenausweis ist ein bundeseinheitlicher Nachweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch.
D03000456 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 11.09.2024
Entwurf
Antrag auf Auszahlung bei Zuwendung für Träger zur Umsetzung eines landesweiten Angebots der psychosozialen Prozessbegleitung (FIM-Landesstammdatenschema)
Bewilligte Zuwendungen für Träger, deren Aufgabe die Umsetzung eines landesweiten Angebots der psychosozialen Prozessbegleitung ist, können mit Hilfe dieses Antrags die Auszahlung beantragen (7. Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Umsetzung der psychosozialen Prozessbegleitung in Niedersachsen)
D03000690 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 11.09.2024
Entwurf
Antrag auf Auszug aus den Personen- und Bestandsdaten des Liegenschaftskatasters
Wenn Sie einen beschreibenden Nachweis zu einem Grund¬stück für Auskünfte und Planungen rund um Grund und Boden, für die Beurkundung von Grundstücksgeschäften oder für Aktivitäten im Kredit- und Immobilienbereich benötigen, können Sie einen Flurstücks- und Eigentümernachweis hier beantragen.
D17000097 •
Version 2.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
Entwurf
Antrag auf Auszug aus der Liegenschaftskarte
Wenn Sie einen Lageplan für Auskünfte und Planungen rund um Grund und Boden, zum Nachweis der Grundstücksgrenzen, zum Beispiel Grenzeinhaltungsbescheinigungen, für die Beurkundung von Grundstücksgeschäften oder für Aktivitäten im Kredit- und Immobilienbereich benötigen, können Sie einen Auszug aus der Flurkarte beantragen.
D17000071 •
Version 2.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
Entwurf
Antrag auf begleitende Hilfe im Arbeitsleben für berufstätige und selbständige schwerbehinderte Personen
D03000298 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 22.07.2024
Entwurf
Antrag auf begleitende Hilfe im Arbeitsleben für berufstätige und selbständige schwerbehinderte Personen (OZG-Referenzdatenschema)
Die „Begleitende Hilfe“ für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben ist Aufgabe des Integrationsamtes (§ 185 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)). Im Rahmen der „Begleitenden Hilfe“ im Arbeitsleben können durch das Integrationsamt begleitende Hilfen im Arbeitsleben für berufstätige und selbständige schwerbehinderte Personen gewährt werden, um die Beschäftigung, die soziale Stellung und einen qualifikationsgerechten Einsatz zu gewährleisten (§ 185 SGB IX).
Die „Begleitende Hilfe“ soll dahin wirken, dass schwerbehinderte Menschen auf Arbeitsplätzen beschäftigt werden, auf denen sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse voll entfalten können, um sich so im Wettbewerb mit nichtbehinderten Menschen behaupten zu können.
Die „Begleitende Hilfe“ im Arbeitsleben umfasst alle Leistungen und Maßnahmen, die erforderlich sind, um dem schwerbehinderten Menschen die Teilhabe im Arbeitsleben und damit in der Gesellschaft zu sichern und Kündigungen zu vermeiden. Das Integrationsamt setzt im Rahmen der „Begleitenden Hilfe“ aus finanziellen Mitteln der Ausgleichsabgabe unterschiedliche Hilfen für betroffene Menschen ein.
Voraussetzung für eine finanzielle Leistung ist das Vorliegen der Schwerbehinderteneigenschaft bzw. einer Gleichstellung und ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis, ein Beamtenverhältnis oder einer selbstständigen Tätigkeit von mindestens 15 Stunden wöchentlich. In Inklusionsbetrieben ist eine Arbeitszeit von 12 Stunden wöchentlich ausreichend.
Zu beachten ist, dass Leistungen in der Regel vorrangig durch die Rehabilitationsträger zu erbringen sind. Lassen Sie sich vor einer Antragstellung durch die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter des Integrationsamtes beraten.
Allgemeine Hinweise zum Online-Antrag:
Wie auch bei der Beantragung in Papierform, kann der Antrag erst abschließend bearbeitet werden, wenn er vollständig ist und alle relevanten Unterlagen vorliegen. Je vollständiger und eindeutiger der Antrag und die beigefügten Unterlagen sind, desto schneller kann eine Bearbeitung erfolgen.
Bitte füllen Sie den Antrag in der vorgegebenen Reihenfolge aus. Grundsätzlich ist die Beantwortung aller Abfragen im Antrag erforderlich. Sollten Ihnen abgefragte Informationen während der Antragstellung nicht zur Verfügung stehen, können Sie „Nicht bekannt“ auswählen und den Antrag dennoch absenden.
Innerhalb des Antrags erhalten Sie nach entsprechender Angabe stets Informationen darüber, welche Nachweise hochzuladen sind. Sollten Sie die Dokumente nicht innerhalb des Antragsverfahrens hochladen, können Sie die Dokumente auch per Post übersenden.
Die Adresse lautet:
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
31120 Hildesheim
Bitte versehen Sie Ihre Unterlagen beim Versenden per Post mit Ihrem Aktenzeichen und übersenden Sie bis auf Fotos bitte nur Fotokopien und keine Originale, da diese im Zuge der Digitalisierung vernichtet werden.
Im Falle fehlender Unterlagen oder Informationen wird die Behörde außerdem auf Sie zukommen und die fehlenden Informationen und Unterlagen nachfordern.
Bitte beachten Sie, dass sich dadurch die Bearbeitungsdauer und letztlich die Zeitspanne bis zur Entscheidung über Ihren Antrag verlängern kann.
D03000506 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 11.09.2024
Entwurf
Antrag auf Bereitstellung eines Grundstücksmarktberichtes
Beantragung eines Grundstücksmarktberichtes für einen Überblick über die Umsätze und das Preisniveau des örtlichen Immobilienmarkts.
D17000351 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
Entwurf
Antrag auf Bereitstellung von Auskünften aus der Richtwertkarte oder eines Gutachtens über den Verkehrswert von Grundstücken inkl. Nachweise (OZG-Referenzdatenschema)
In diesem Antrag können folgende Leistungen beantragt werden: Bodenrichtwertkarte Auszug; Grundstückswert Ermittlung.
D05000421 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 19.11.2024
Entwurf
Antrag auf Bergbau Bewilligung - Aufhebung
Mit einer bergrechtlichen Bewilligung darf der Inhabende einer Bewilligung als Einziger in einem festgelegten Gebiet den erteilten Bodenschatz aufsuchen und abbauen. Man kann diese Bewilligung vollständig oder teilweise aufheben lassen, sowohl gegenständlich (einzelne Bodenschätze) als auch räumlich. Dazu muss ein Antrag bei der zuständigen Bergbehörde gestellt werden. Es müssen keine Gründe für eine Aufhebung angegeben werden.
D00000463 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 30.08.2024
Entwurf
Antrag auf Bergbau Bewilligung - Aufhebung
Mit einer bergrechtlichen Bewilligung darf der Inhabende einer Bewilligung als Einziger in einem festgelegten Gebiet den erteilten Bodenschatz aufsuchen und abbauen. Man kann diese Bewilligung vollständig oder teilweise aufheben lassen, sowohl gegenständlich (einzelne Bodenschätze) als auch räumlich. Dazu muss ein Antrag bei der zuständigen Bergbehörde gestellt werden. Es müssen keine Gründe für eine Aufhebung angegeben werden.
D07000029 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
Entwurf
Antrag auf Bergbau Bewilligung - Aufhebung
Mit einer bergrechtlichen Bewilligung darf der Inhabende einer Bewilligung als Einziger in einem festgelegten Gebiet den erteilten Bodenschatz aufsuchen und abbauen. Man kann diese Bewilligung vollständig oder teilweise aufheben lassen, sowohl gegenständlich (einzelne Bodenschätze) als auch räumlich. Dazu muss ein Antrag bei der zuständigen Bergbehörde gestellt werden. Es müssen keine Gründe für eine Aufhebung angegeben werden.
D17000144 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
methodisch freigegeben
Antrag auf Bergbau Bewilligung - erstmalig
Mit einer bergrechtlichen Bewilligung darf man als Einziger in einem festgelegten Gebiet den erteilten Bodenschatz aufsuchen und abbauen. Dazu muss man einen Antrag bei der zuständigen Bergbehörde stellen.
Mit einer Bewilligung darf man noch keine technischen Maßnahmen umsetzen, wie beispielsweise Bohrungen oder das Abtragen von Erdschichten. Die Bewilligung stellt lediglich einen Rechtstitel dar, mit dem der innehabenden Person das ausschließliche Recht zugewiesen wird, innerhalb eines festgelegten Gebietes bestimmte Bodenschätze abzubauen.
Die gewonnenen Bodenschätze gehen dann in das Eigentum des Inhabenden der Bewilligung über. Wenn man den Abbau technisch umsetzen möchte, muss man weitere Anträge, zum Beispiel für die Zulassung von Betriebsplänen, bei der zuständigen Behörde einreichen. Erst wenn diese von der zuständigen Bergbehörde zugelassen worden sind, darf man derartige bergbauliche Maßnahmen durchführen. Die bergrechtliche Erlaubnis erstreckt sich auf so genannte bergfreie Bodenschätze, die von besonderer volkswirtschaftlicher Bedeutung sind. Hierzu zählen unter anderem Energierohstoffe wie Stein- und Braunkohle oder Erdöl und Erdgas, aber auch Metalle, Salze, Erdwärme und Lithium. Das Gebiet, auf das sich die Bewilligung bezieht, ist an der Erdoberfläche begrenzt und erstreckt sich theoretisch bis zum Erdmittelpunkt.
D00000466 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 30.08.2024
Entwurf
Antrag auf Bergbau Bewilligung - erstmalig
Mit einer bergrechtlichen Bewilligung darf man als Einziger in einem festgelegten Gebiet den erteilten Bodenschatz aufsuchen und abbauen. Dazu muss man einen Antrag bei der zuständigen Bergbehörde stellen. Mit einer Bewilligung darf man noch keine technischen Maßnahmen umsetzen, wie beispielsweise Bohrungen oder das Abtragen von Erdschichten. Die Bewilligung stellt lediglich einen Rechtstitel dar, mit dem der innehabenden Person das ausschließliche Recht zugewiesen wird, innerhalb eines festgelegten Gebietes bestimmte Bodenschätze abzubauen. Die gewonnenen Bodenschätze gehen dann in das Eigentum des Inhabenden der Bewilligung über. Wenn man den Abbau technisch umsetzen möchte, muss man weitere Anträge, zum Beispiel für die Zulassung von Betriebsplänen, bei der zuständigen Behörde einreichen. Erst wenn diese von der zuständigen Bergbehörde zugelassen worden sind, darf man derartige bergbauliche Maßnahmen durchführen. Die bergrechtliche Erlaubnis erstreckt sich auf so genannte bergfreie Bodenschätze, die von besonderer volkswirtschaftlicher Bedeutung sind. Hierzu zählen unter anderem Energierohstoffe wie Stein- und Braunkohle oder Erdöl und Erdgas, aber auch Metalle, Salze, Erdwärme und Lithium. Das Gebiet, auf das sich die Bewilligung bezieht, ist an der Erdoberfläche begrenzt und erstreckt sich theoretisch bis zum Erdmittelpunkt.
D07000027 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
Entwurf
Antrag auf Bergbau Bewilligung - erstmalig
Mit einer bergrechtlichen Bewilligung darf man als Einziger in einem festgelegten Gebiet den erteilten Bodenschatz aufsuchen und abbauen. Dazu muss man einen Antrag bei der zuständigen Bergbehörde stellen.
Mit einer Bewilligung darf man noch keine technischen Maßnahmen umsetzen, wie beispielsweise Bohrungen oder das Abtragen von Erdschichten. Die Bewilligung stellt lediglich einen Rechtstitel dar, mit dem der innehabenden Person das ausschließliche Recht zugewiesen wird, innerhalb eines festgelegten Gebietes bestimmte Bodenschätze abzubauen.
Die gewonnenen Bodenschätze gehen dann in das Eigentum des Inhabenden der Bewilligung über. Wenn man den Abbau technisch umsetzen möchte, muss man weitere Anträge, zum Beispiel für die Zulassung von Betriebsplänen, bei der zuständigen Behörde einreichen. Erst wenn diese von der zuständigen Bergbehörde zugelassen worden sind, darf man derartige bergbauliche Maßnahmen durchführen. Die bergrechtliche Erlaubnis erstreckt sich auf so genannte bergfreie Bodenschätze, die von besonderer volkswirtschaftlicher Bedeutung sind. Hierzu zählen unter anderem Energierohstoffe wie Stein- und Braunkohle oder Erdöl und Erdgas, aber auch Metalle, Salze, Erdwärme und Lithium. Das Gebiet, auf das sich die Bewilligung bezieht, ist an der Erdoberfläche begrenzt und erstreckt sich theoretisch bis zum Erdmittelpunkt.
D17000120 •
Version 1.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
methodisch freigegeben
Antrag auf Bergbau Bewilligung - Übertragung
Mit einer bergrechtlichen Bewilligung darf man als Einziger in einem festgelegten Gebiet den erteilten Bodenschatz aufsuchen und abbauen.
Das Gebiet, auf das sich die Bewilligung bezieht, ist an der Erdoberfläche begrenzt und erstreckt sich theoretisch bis zum Erdmittelpunkt.
Wenn man eine bergbauliche Bewilligung zum Aufsuchen von
Bodenschätzen hat, kann man diese unter bestimmten Voraussetzungen an Dritte übertragen. Dazu benötigt man die schriftliche Zustimmung der zuständigen Behörde.
D00000562 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 03.09.2024
Entwurf
Antrag auf Bergbau Bewilligung - Übertragung
Mit einer bergrechtlichen Bewilligung darf man als Einziger in einem festgelegten Gebiet den erteilten Bodenschatz aufsuchen und abbauen.
Das Gebiet, auf das sich die Bewilligung bezieht, ist an der Erdoberfläche begrenzt und erstreckt sich theoretisch bis zum Erdmittelpunkt.
Wenn man eine bergbauliche Bewilligung zum Aufsuchen von
Bodenschätzen hat, kann man diese unter bestimmten Voraussetzungen an Dritte übertragen. Dazu benötigt man die schriftliche Zustimmung der zuständigen Behörde.
D07000315 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
Entwurf
Antrag auf Bergbau Bewilligung - Verlängerung
Mit einer bergrechtlichen Bewilligung darf man als Einziger innerhalb eines festgelegten Gebietes bestimmte Bodenschätze aufsuchen und abbauen. Bewilligungen werden für einen befristeten Zeitraum erteilt. Man kann diese Bewilligung verlängern lassen, falls der Bewilligungszeitraum in absehbarer Zeit ausläuft und die Lagerstätte noch nicht erschöpft ist. Dafür muss ein Antrag bei der zuständigen Bergbehörde gestellt werden.
D00000465 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 30.08.2024
Entwurf
Antrag auf Bergbau Bewilligung - Verlängerung
Mit einer bergrechtlichen Bewilligung darf man als Einziger innerhalb eines festgelegten Gebietes bestimmte Bodenschätze aufsuchen und abbauen. Bewilligungen werden für einen befristeten Zeitraum erteilt. Man kann diese Bewilligung verlängern lassen, falls der Bewilligungszeitraum in absehbarer Zeit ausläuft und die Lagerstätte noch nicht erschöpft ist. Dafür muss ein Antrag bei der zuständigen Bergbehörde gestellt werden.
D07000028 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
Entwurf
Antrag auf Bergbau Bewilligung - Verlängerung
Mit einer bergrechtlichen Bewilligung darf man als Einziger innerhalb eines festgelegten Gebietes bestimmte Bodenschätze aufsuchen und abbauen. Bewilligungen werden für einen befristeten Zeitraum erteilt. Man kann diese Bewilligung verlängern lassen, falls der Bewilligungszeitraum in absehbarer Zeit ausläuft und die Lagerstätte noch nicht erschöpft ist. Dafür muss einen Antrag bei der zuständigen Bergbehörde gestellt und unter anderem einen Zeitpunkt angegeben werden, an dem das Vorkommen voraussichtlich erschöpft sein wird.
D17000487 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
methodisch freigegeben