Einkünfte aus Kapitalerträgen (ab 120 €/Jahr)
F00002335 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
in Bearbeitung
Einkünfte aus Kapitalvermögen
Welche Einkünfte zu jenen aus Kapitalvermögen gehören, legt § 20 EStG fest. Zu diesen gehören ua Zinseinkünfte aus Sparvermögen.
Einkünfte aus Kapitalvermögen sind der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten (§§ 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, 8–9a EStG). Dieser wird nach steuerrechtlichen Vorschriften ermittelt. Danach werden die Werbungskosten in tatsächlicher Höhe, mindestens aber der Sparer-Pauschbetrag (2016: 801 EUR; bei zusammenveranlagenden Ehegatten und Lebenspartner(inne)n 1.602 EUR) abgezogen. Zinseinkünfte aus angelegtem Schmerzensgeld sind als Einkommen anzurechnen (vgl. BVerwG BeckRS 2012, 48652). Dies ist mit dem GG vereinbar (BVerfG BeckRS 2015, 52584) (Beck)
F00000291 • Version 2.2 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 27.06.2024
in Bearbeitung
Einkünfte aus Kapitalvermögen
Welche Einkünfte zu jenen aus Kapitalvermögen gehören, legt § 20 EStG fest. Zu diesen gehören u.a. Zinseinkünfte aus Sparvermögen. Einkünfte aus Kapitalvermögen sind der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten (§§ 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, 8–9a EStG). Dieser wird nach steuerrechtlichen Vorschriften ermittelt. Danach werden die Werbungskosten in tatsächlicher Höhe, mindestens aber der Sparer-Pauschbetrag (2016: 801 EUR; bei zusammenveranlagenden Ehegatten und Lebenspartner(inne)n 1.602 EUR) abgezogen. Zinseinkünfte aus angelegtem Schmerzensgeld sind als Einkommen anzurechnen (vgl. BVerwG BeckRS 2012, 48652). Dies ist mit dem GG vereinbar (BVerfG BeckRS 2015, 52584) (Beck)
F00001287 • Version 1.1 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 27.06.2024
in Bearbeitung
Einkünfte aus Kapitalvermögen
F17008193 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
in Bearbeitung
Einkünfte aus Kapitalvermögen vergangenes Jahr
F00001647 • Version 1.1 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
in Bearbeitung
Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft sind der Gewinn aus dieser Tätigkeit (§§ 4–7k, 13a EStG). Von den Betriebseinnahmen werden die Betriebsausgaben abgezogen. Der nur für § 2 Abs. 4 EStG bedeutsame Freibetrag nach § 13 Abs. 3 EStG wird nicht abgezogen (KSU/Schulte Rn. 37). Nicht abgezogen werden ferner der Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibungen für kleinere und mittlere Unternehmen (§ 14 Abs. 2 S. 2).
F00000286 • Version 1.2 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 27.06.2024
in Bearbeitung
Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
F17008191 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
in Bearbeitung
Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
F00001001 • Version 1.1 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
in Bearbeitung
Einkünfte aus nicht selbstständiger Tätigkeit
F17008187 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
in Bearbeitung
Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
Welche Einkünfte zu jenen aus selbstständiger Arbeit gehören, legt § 18 EStG fest. Der Gewinn aus dieser Tätigkeit (§§ 4–7k, 13a EStG) wird nach steuerrechtlichen Vorschriften ermittelt. Nicht abgezogen werden der Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibungen für kleinere und mittlere Unternehmen (§ 14 Abs. 2 S. 2).
F00000288 • Version 1.2 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 27.06.2024
in Bearbeitung
Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
F00001002 • Version 1.1 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
in Bearbeitung
Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit
F17008188 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
in Bearbeitung
Einkünfte aus sonstigen Ausbildungsbeihilfen
F00000668 • Version 1.2 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 27.06.2024
in Bearbeitung
Einkünfte aus Unterhaltsleistungen
Einnahmen iSv Abs. 2 sind die nach § 22 Nr. 1 EStG dem/der Empfänger/in nicht zuzurechnenden Unterhaltsleistungen, die ihm/ihr von einer Person gewährt werden, die nicht Haushaltsmitglied ist. Nach Abs. 2 Nr. 19 sind beim Wohngeld damit vor allem freiwillige, freiwillig vereinbarte und einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entsprechende Unterhaltszahlungen beim Jahreseinkommen einzurechnen (Tz. 14.21.19 WoGVwV (Teil A)). (Beck)
F00000293 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 27.06.2024
in Bearbeitung
Einkünfte aus Unterhaltsleistungen
Einkünfte aus Unterhaltsleistungen
F00002030 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 27.06.2024
in Bearbeitung
Einkünfte aus Vermietung oder Verpachtung
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen, insbesondere von Grundstücken, Gebäuden, Gebäudeteilen, Schiffen, die in ein Schiffsregister eingetragen sind, und Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen (z. B. Erbbaurecht, Mineralgewinnungsrecht); Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von Sachinbegriffen, insbesondere von beweglichem Betriebsvermögen; Einkünfte aus zeitlich begrenzter Überlassung von Rechten, insbesondere von schriftstellerischen, künstlerischen und gewerblichen Urheberrechten, von gewerblichen Erfahrungen und von Gerechtigkeiten und Gefällen; Einkünfte aus der Veräußerung von Miet- und Pachtzinsforderungen, auch dann, wenn die Einkünfte im Veräußerungspreis von Grundstücken enthalten sind und die Miet- oder Pachtzinsen sich auf einen Zeitraum beziehen, in dem der Veräußerer noch Besitzer war.
F00000998 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
in Bearbeitung
Einkünfte aus Vermietung oder Verpachtung
Welche Einkünfte zu jenen aus Vermietung und Verpachtung gehören, ergibt sich aus § 21 EStG. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ist der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten (§§ 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, 8–9a EStG). Dieser wird nach steuerrechtlichen Vorschriften ermittelt.
F00000290 • Version 1.2 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 27.06.2024
in Bearbeitung
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
F17008192 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
in Bearbeitung
Einkünfte (Bestattungskostenhilfe)
F03012140 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
in Bearbeitung
Einkünfte (Eingliederung OZG-Ref)
F05011989 • Version 0.2 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 02.08.2024
in Bearbeitung