Antrag Betrieb Einzelfahrzeuge Erlaubnis
Die Allgemeine Betriebserlaubnis wird Fahrzeugherstellern für serienmäßig gefertigte Fahrzeuge nach Prüfung erteilt. Eine Einzelbetriebserlaubnis (EBE) ist für individuell hergestellte oder importierte Fahrzeuge erforderlich, sowie für stillgelegte Fahrzeuge, die erneut zugelassen werden sollen. Die Betriebserlaubnis bestätigt die Übereinstimmung des Fahrzeugs mit den Vorschriften und ist Teil des Zulassungsverfahrens. Änderungen am Fahrzeug, die die Fahrzeugart ändern, technische Mängel verursachen oder das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtern, führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Das Fahren ohne Betriebserlaubnis ist eine Ordnungswidrigkeit und kann zur Stilllegung des Fahrzeugs führen.
D16000056 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 27.09.2024
Entwurf
Antrag Betrieb Fahrzeugteile Erlaubnis
Sollen Bauteile an einem Fahrzeug um- oder angebaut werden, darf das Fahrzeug nur dann auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt werden, wenn für diese Fahrzeugteile eine gültige Betriebserlaubnis vorliegt.
D16000057 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 26.09.2024
Entwurf
Antrag Betrieb oder wesentliche Änderung Betrieb Störstrahler Genehmigung
Für die Inbetriebnahme eines Störstrahlers oder Vornahme wesentlicher Änderungen an dessen Betrieb, muss vorab eine Genehmigung bei der zuständigen Behörde für Strahlenschutz beantragt werden.
D16000228 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 26.09.2024
Entwurf
Antrag Betriebsplanverfahren Abschlussbetriebsplan - Ergänzung oder Änderung
Um die Maßnahmen zur Einstellung eines Bergbaubetriebes durchführen zu
können, braucht man einen zugelassenen Betriebsplan. Ein Betriebsplan dient der
Betriebsüberwachung. Er umfasst im Allgemeinen umfangreiche Erläuterungen und
Planunterlagen zu geplanten Maßnahmen im Bergbau.
Für die Zulassung der Änderung des Abschlussbetriebsplanes sind keine
Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) nötig.
D07000023 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
Entwurf
Antrag Betriebsplanverfahren Abschlussbetriebsplan - Ergänzung oder Änderung
Um die Maßnahmen zur Einstellung des Betriebes durchführen zu können, braucht man einen zugelassenen Betriebsplan. Ein Betriebsplan ist ein im deutschen Bergrecht angewandtes Instrument zur Betriebsüberwachung. Er umfasst im Allgemeinen umfangreiche Erläuterungen und Planunterlagen zu geplanten Maßnahmen im Bergbau.
Soll ein Abschluss- oder Teilabschlussbetriebsplan nachträglich ergänzt oder einzelne Bestandteile geändert werden, muss dafür eine Zulassung bei der zuständigen Bergbehörde beantragt werden.
Für die Zulassung der Änderung eines Abschlussbetriebsplanes sind keine Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) nötig.
D17000580 •
Version 1.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
methodisch freigegeben
Antrag Betriebsplanverfahren Abschlussbetriebsplan - erstmalig
Um die Maßnahmen zur Einstellung eines Bergbaubetriebes durchführen zu
können, braucht man einen zugelassenen Betriebsplan. Ein Betriebsplan dient der
Betriebsüberwachung. Er umfasst im Allgemeinen umfangreiche Erläuterungen und
Planunterlagen zu geplanten Maßnahmen im Bergbau.
Für die Zulassung des Abschlussbetriebsplanes sind keine
Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) nötig.
D00000471 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 30.08.2024
Entwurf
Antrag Betriebsplanverfahren Abschlussbetriebsplan - erstmalig
Um die Maßnahmen zur Einstellung eines Bergbaubetriebes durchführen zu
können, braucht man einen zugelassenen Betriebsplan. Ein Betriebsplan dient der
Betriebsüberwachung. Er umfasst im Allgemeinen umfangreiche Erläuterungen und
Planunterlagen zu geplanten Maßnahmen im Bergbau.
Für die Zulassung des Abschlussbetriebsplanes sind keine
Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) nötig.
D07000021 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
Entwurf
Antrag Betriebsplanverfahren Abschlussbetriebsplan - erstmalig
Um die Maßnahmen zur Einstellung des Betriebes durchführen zu können, braucht man einen zugelassenen Betriebsplan. Ein Betriebsplan ist ein im deutschen Bergrecht angewandtes Instrument zur Betriebsüberwachung. Er umfasst im Allgemeinen umfangreiche Erläuterungen und Planunterlagen zu geplanten Maßnahmen im Bergbau.
Wenn die bergbaulichen Tätigkeiten im gesamten Betrieb oder nur ein Teil des Betriebes eingestellt werden soll, muss ein Abschluss- oder Teilabschlussbetriebsplan aufgestellt werden. Nach der Durchführung der Arbeiten und der behördlichen Abnahme wird die Bergaufsicht für den Betrieb oder die Teilfläche beendet. Dieser Abschluss- oder Teilabschlussbetriebsplan muss von der Bergbehörde des Bundeslandes, in dem das Bergbauvorhaben liegt, zugelassen werden.
Für die Zulassung eines Abschlussbetriebsplanes sind keine Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) nötig.
D17000303 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
methodisch freigegeben
Antrag Betriebsplanverfahren Abschlussbetriebsplan - Verlängerung
Um die Maßnahmen zur Einstellung eines Bergbaubetriebes durchführen zu können, braucht man einen zugelassenen Betriebsplan. Ein Betriebsplan dient der Betriebsüberwachung. Er umfasst im Allgemeinen umfangreiche Erläuterungen und Planunterlagen zu geplanten Maßnahmen im Bergbau. Für die Zulassung der Verlängerung des Abschlussbetriebsplanes sind keine Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) nötig.
D00000470 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 30.08.2024
Entwurf
Antrag Betriebsplanverfahren Abschlussbetriebsplan - Verlängerung
Um die Maßnahmen zur Einstellung eines Bergbaubetriebes durchführen zu
können, braucht man einen zugelassenen Betriebsplan. Ein Betriebsplan dient der
Betriebsüberwachung. Er umfasst im Allgemeinen umfangreiche Erläuterungen und
Planunterlagen zu geplanten Maßnahmen im Bergbau.
Für die Zulassung der Verlängerung des Abschlussbetriebsplanes sind keine
Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) nötig.
D07000022 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
Entwurf
Antrag Betriebsplanverfahren Abschlussbetriebsplan - Verlängerung
Um die Maßnahmen zur Einstellung des Betriebes durchführen zu können, braucht man einen zugelassenen Betriebsplan. Ein Betriebsplan ist ein im deutschen Bergrecht angewandtes Instrument zur Betriebsüberwachung. Er umfasst im Allgemeinen umfangreiche Erläuterungen und Planunterlagen zu geplanten Maßnahmen im Bergbau.
Soll ein Abschluss- oder Teilabschlussbetriebsplan verlängert werden, muss dafür eine Zulassung bei der zuständigen Bergbehörde beantragt werden.
Für die Zulassung der Verlängerung eines Abschlussbetriebsplanes sind keine Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) nötig.
D17000349 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
methodisch freigegeben
Antrag Betriebsplanverfahren Hauptbetriebsplan
Um einen Aufsuchungs-, Gewinnungs- oder Aufbereitungsbetrieb errichten und führen zu können, braucht man als Unternehmerin oder Unternehmer einen zugelassenen Hauptbetriebsplan. Ein Betriebsplan dient der Betriebsüberwachung. Er umfasst im Allgemeinen umfangreiche Erläuterungen und Planunterlagen zu geplanten Maßnahmen im Bergbau. Mit der Zulassung darf man Bodenschätze erkunden, fördern und aufbereiten, die dem Bundesberggesetz unterliegen. Hierzu zählen unter anderem Energierohstoffe wie Stein- und Braunkohle oder Erdöl und Erdgas, aber auch Metalle, Salze, Erdwärme und Lithium.
D00000477 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 30.08.2024
Entwurf
Antrag Betriebsplanverfahren Hauptbetriebsplan
Um einen Aufsuchungs-, Gewinnungs- oder Aufbereitungsbetrieb errichten und führen zu können, braucht man als Unternehmerin oder Unternehmer einen zugelassenen Hauptbetriebsplan. Ein Betriebsplan dient der Betriebsüberwachung. Er umfasst im Allgemeinen umfangreiche Erläuterungen und Planunterlagen zu geplanten Maßnahmen im Bergbau.
Mit der Zulassung darf man Bodenschätze erkunden, fördern und aufbereiten, die
dem Bundesberggesetz unterliegen. Hierzu zählen unter anderem Energierohstoffe wie Stein- und Braunkohle oder Erdöl und Erdgas, aber auch Metalle, Salze, Erdwärme und Lithium.
D07000015 •
Version 1.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
Entwurf
Antrag Betriebsplanverfahren Hauptbetriebsplan
Um einen Aufsuchungs-, Gewinnungs- oder Aufbereitungsbetrieb errichten und führen zu können, braucht man als Unternehmerin oder Unternehmer einen zugelassenen Hauptbetriebsplan. Die Zulassung erteilt die Bergbehörde des Bundeslandes, in dem das Bergbauvorhaben liegt. Ein Betriebsplan ist ein im deutschen Bergrecht angewandtes Instrument zur Genehmigung und Betriebsüberwachung. Er umfasst im Allgemeinen umfangreiche Erläuterungen und Planunterlagen zu geplanten Maßnahmen im Bergbau. Der Zeitraum, den der Hauptbetriebsplan beschreibt, umfasst in der Regel maximal 2 Jahre. In bestimmten Fällen kann die zuständige Behörde auch festlegen, dass Betriebspläne für bis zu 4 Jahre aufgestellt werden dürfen.
Die Bergbehörde wägt ab zwischen der sicheren Versorgung mit Rohstoffen/Bodenschätzen und den resultierenden Auswirkungen auf Menschen und Umwelt. Während der Prüfung werden auch Behörden und Stellen beteiligt, die von dem Vorhaben betroffen sein können. Die Behörde prüft dabei auch, ob für das Vorhaben eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung, eine sogenannte UVP-Pflicht, besteht oder nicht.
Mit der Zulassung des Hauptbetriebsplans darf man Bodenschätze erkunden, fördern und aufbereiten, die dem Bundesberggesetz unterliegen.
Wenn man gemeinsam mit anderen Unternehmen Bodenschätze erkunden, fördern und aufbereiten will, kann die zuständige Behörde verlangen, dass ein gemeinschaftlicher Betriebsplan aufgestellt wird.
D17000141 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
methodisch freigegeben
Antrag Betriebsplanverfahren Hauptbetriebsplan - Ergänzung oder Änderung
Um einen Aufsuchungs-, Gewinnungs- oder Aufbereitungsbetrieb errichten und führen zu können, braucht man als Unternehmerin oder Unternehmer einen zugelassenen Hauptbetriebsplan. Will man diesen nachträglich ergänzen oder einzelne Bestandteile ändern, dann muss man dafür eine Zulassung beantragen. Ein Betriebsplan dient der Betriebsüberwachung. Er umfasst im Allgemeinen umfangreiche Erläuterungen und Planunterlagen zu geplanten Maßnahmen im Bergbau. Mit der Ergänzung oder Änderung der Zulassung darf man Bodenschätze erkunden, fördern und aufbereiten, die dem Bundesberggesetz unterliegen. Hierzu zählen unter anderem Energierohstoffe wie Stein- und Braunkohle oder Erdöl und Erdgas, aber auch Metalle, Salze, Erdwärme und Lithium.
D00000476 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 30.08.2024
Entwurf
Antrag Betriebsplanverfahren Hauptbetriebsplan - Ergänzung oder Änderung
Um einen Aufsuchungs-, Gewinnungs- oder Aufbereitungsbetrieb errichten und führen zu können, braucht man als Unternehmerin oder Unternehmer einen zugelassenen Hauptbetriebsplan. Will man diesen nachträglich ergänzen oder einzelne Bestandteile ändern, dann muss man dafür eine Zulassung beantragen.
Ein Betriebsplan dient der Betriebsüberwachung. Er umfasst im Allgemeinen
umfangreiche Erläuterungen und Planunterlagen zu geplanten Maßnahmen im Bergbau. Mit der Ergänzung oder Änderung der Zulassung darf man Bodenschätze erkunden, fördern und aufbereiten, die dem Bundesberggesetz unterliegen. Hierzu zählen unter anderem Energierohstoffe wie Stein- und Braunkohle oder Erdöl und Erdgas, aber auch Metalle, Salze, Erdwärme und Lithium.
D07000017 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
Entwurf
Antrag Betriebsplanverfahren Hauptbetriebsplan - Ergänzung oder Änderung
Um einen Aufsuchungs-, Gewinnungs- oder Aufbereitungsbetrieb zu errichten und führen zu können, braucht man als Unternehmerin oder Unternehmer einen zugelassenen Hauptbetriebsplan. Ein Betriebsplan ist ein im deutschen Bergrecht angewandtes Instrument zur Genehmigung und Betriebsüberwachung. Er umfasst im Allgemeinen umfangreiche Erläuterungen und Planunterlagen zu geplanten Maßnahmen.
Soll dieser nachträglich ergänzt oder einzelne Bestandteile geändert werden, muss dafür eine Zulassung bei der zuständigen Bergbehörde beantragt werden.
D17000366 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
methodisch freigegeben
Antrag Betriebsplanverfahren Hauptbetriebsplan - Verlängerung
Um einen Aufsuchungs-, Gewinnungs- oder Aufbereitungsbetrieb errichten und führen zu können, braucht man als Unternehmerin oder Unternehmer einen zugelassenen Hauptbetriebsplan. Ein Betriebsplan dient der Betriebsüberwachung. Er umfasst im Allgemeinen umfangreiche Erläuterungen und Planunterlagen zu geplanten Maßnahmen im Bergbau. Die Laufzeit des Hauptbetriebsplans beträgt in der Regel mehrere Jahre. Über die Laufzeit entscheidet die zuständige Behörde im Einzelfall. Ein wichtiges Kriterium ist hierbei die Absehbarkeit des Betriebsplanes. Die Laufzeit kann dann in der Praxis um wenige Jahre verlängert werden, ohne dass ein neuer Hauptbetriebsplan aufgestellt und umfassend geprüft werden muss. Mit der Verlängerung der Zulassung darf man weiterhin Bodenschätze erkunden, fördern und aufbereiten, die dem Bundesberggesetz unterliegen. Hierzu zählen unter anderem Energierohstoffe wie Stein- und Braunkohle oder Erdöl und Erdgas, aber auch Metalle, Salze, Erdwärme und Lithium.
D00000475 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 30.08.2024
Entwurf
Antrag Betriebsplanverfahren Hauptbetriebsplan - Verlängerung
Um einen Aufsuchungs-, Gewinnungs- oder Aufbereitungsbetrieb errichten und führen zu können, braucht man als Unternehmerin oder Unternehmer einen zugelassenen Hauptbetriebsplan.
Ein Betriebsplan dient der Betriebsüberwachung. Er umfasst im Allgemeinen
umfangreiche Erläuterungen und Planunterlagen zu geplanten Maßnahmen im Bergbau.
Die Laufzeit des Hauptbetriebsplans beträgt in der Regel mehrere Jahre. Über die
Laufzeit entscheidet die zuständige Behörde im Einzelfall. Ein wichtiges Kriterium ist hierbei die Absehbarkeit des Betriebsplanes. Die Laufzeit kann dann in der Praxis um wenige Jahre verlängert werden, ohne dass ein neuer Hauptbetriebsplan aufgestellt und umfassend geprüft werden muss.
Mit der Verlängerung der Zulassung darf man weiterhin Bodenschätze erkunden,
fördern und aufbereiten, die dem Bundesberggesetz unterliegen. Hierzu zählen unter anderem Energierohstoffe wie Stein- und Braunkohle oder Erdöl und Erdgas, aber auch Metalle, Salze, Erdwärme und Lithium.
D07000016 •
Version 1.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
Entwurf
Antrag Betriebsplanverfahren Hauptbetriebsplan - Verlängerung
Um einen Aufsuchungs-, Gewinnungs- oder Aufbereitungsbetrieb zu errichten und führen zu können, braucht man als Unternehmerin oder Unternehmer einen zugelassenen Hauptbetriebsplan. Die Laufzeit des Hauptbetriebsplans beträgt in der Regel maximal 2 Jahre. In bestimmten Fällen kann die zuständige Behörde auch festlegen, dass Hauptbetriebspläne für bis zu 4 Jahre aufgestellt werden dürfen.
Soll die Laufzeit des Hauptbetriebsplans verlängert werden, muss dafür eine Zulassung bei der zuständigen Bergbehörde des Bundeslandes, in dem der Betrieb liegt, beantragt werden.
D17000342 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
methodisch freigegeben