Antrag Betriebsplanverfahren Rahmenbetriebsplan mit UVP - Änderung
Um einen Aufsuchungs-, Gewinnungs- oder Aufbereitungsbetrieb errichten, erweitern und führen zu können, braucht man als Unternehmerin oder Unternehmer einen zugelassenen Betriebsplan. Ein Betriebsplan ist ein im deutschen Bergrecht angewandtes Instrument zur Genehmigung und Betriebsüberwachung. Er umfasst im Allgemeinen umfangreiche Erläuterungen und Planunterlagen zu geplanten Maßnahmen im Bergbau.
Der Rahmenbetriebsplan setzt den äußersten Rahmen für Ihre geplante (bergbauliche) Aktivität und fixiert die Eckdaten Ihres unternehmerischen Vorhabens. Im Gegensatz zu Haupt- und Sonderbetriebsplänen werden Rahmenbetriebspläne für einen längeren Zeitraum aufgestellt. Im Rahmenbetriebsplanverfahren wird geklärt, ob oder unter welchen Voraussetzungen Ihr Bergbauvorhaben an einem konkreten Ort realisiert werden kann.
Wenn man einen Rahmenbetriebsplan mit Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nachträglich ändern möchte, muss man dafür eine Zulassung bei der zuständigen Bergbehörde beantragen.
Bei wesentlichen Änderungen muss man diese im Rahmenbetriebsplan aufzeigen. Ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich, muss man erneut ein bergrechtliches Planfeststellungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchführen lassen. Dazu muss man den Untersuchungsrahmen für den UVP-Bericht festlegen: Inhalt, Umfang, Detailtiefe und zu verwendende Methoden der Untersuchungen.
Mit dem Unternehmen und unter Beteiligung weiterer Behörden und Stellen, wird auf der Grundlage einer Kurzbeschreibung des Vorhabens ein Scoping-Termin durchgeführt. Zusätzlich wird hier die Öffentlichkeit beteiligt. Die Öffentlichkeitsbeteiligung kann nach den Bestimmungen des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) auch in digitaler Form durchgeführt werden.
Handelt es sich bei den Anpassungen um unwesentliche Änderungen, kann die zuständige Bergbehörde von einem neuen Planfeststellungsverfahren absehen.
Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde ist in der Regel die Bergbehörde des Bundeslandes, in dem Ihr Bergbauvorhaben liegt.
D07000054 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
Entwurf
Antrag Betriebsplanverfahren Rahmenbetriebsplan mit UVP - Änderung
Um einen Bergbaubetrieb gründen und führen zu können, braucht man als Unternehmerin oder Unternehmer einen zugelassenen Betriebsplan. Ein Betriebsplan ist ein im deutschen Bergrecht angewandtes Verfahren zur Betriebsüberwachung. Er umfasst im Allgemeinen umfangreiche Erläuterungen und Planunterlagen zu geplanten Maßnahmen im Bergbau. Der Rahmenbetriebsplan setzt den äußersten Rahmen für die geplante bergbauliche Aktivität und fixiert die Eckdaten des unternehmerischen Vorhabens. Im Gegensatz zu Haupt- und Sonderbetriebsplänen werden Rahmenbetriebspläne für einen längeren Zeitraum aufgestellt. Im Rahmenbetriebsplanverfahren wird geklärt, ob oder unter welchen Voraussetzungen ein Bergbauvorhaben an einem konkreten Ort realisiert werden kann. Ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich, muss ein bergrechtliches Planfeststellungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden.
Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde ist in der Regel die Bergbehörde des Bundeslandes, in dem das Bergbauvorhaben liegt.
Soll ein Rahmenbetriebsplan mit Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nachträglich geändert werden, muss dafür eine Zulassung bei der zuständigen Bergbehörde beantragt werden.
Bei wesentlichen Änderungen müssen diese in dem Rahmenbetriebsplan aufgezeigt werden. Ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich, muss erneut ein bergrechtliches Planfeststellungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden.
Handelt es sich bei den Anpassungen um unwesentliche Änderungen, kann die zuständige Bergbehörde von einem neuen Planfeststellungsverfahren absehen.
D17000591 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
methodisch freigegeben
Antrag Betriebsplanverfahren Rahmenbetriebsplan mit UVP - erstmalig
Um einen Aufsuchungs-, Gewinnungs- oder Aufbereitungsbetrieb errichten, erweitern und führen zu können, braucht man als Unternehmerin oder Unternehmer einen zugelassenen Betriebsplan. Ein Betriebsplan ist ein im deutschen Bergrecht angewandtes Instrument zur Genehmigung und Betriebsüberwachung. Er umfasst im Allgemeinen umfangreiche Erläuterungen und Planunterlagen zu geplanten Maßnahmen im Bergbau.
Der Rahmenbetriebsplan setzt den äußersten Rahmen für die geplante bergbauliche Aktivität und fixiert die Eckdaten des unternehmerischen Vorhabens. Im Gegensatz zu Haupt- und Sonderbetriebsplänen werden Rahmenbetriebspläne für einen längeren Zeitraum aufgestellt. Im Rahmenbetriebsplanverfahren wird geklärt, ob oder unter welchen Voraussetzungen das gesamte Bergbauvorhaben an einem konkreten Ort realisiert werden kann.
Ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich, muss man ein bergrechtliches Planfeststellungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchführen lassen. Dazu muss man den Untersuchungsrahmen für den UVP-Bericht festlegen: Inhalt, Umfang, Detailtiefe und zu verwendende Methoden der Untersuchungen.
Mit Ihnen und unter Beteiligung weiterer Behörden und Stellen, wird auf der Grundlage einer Kurzbeschreibung des Vorhabens ein Scoping-Termin durchgeführt. Zusätzlich wird hier die Öffentlichkeit beteiligt. Die Öffentlichkeitsbeteiligung kann nach den Bestimmungen des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) auch in digitaler Form durchgeführt werden.
Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde ist in der Regel die Bergbehörde des Bundeslandes, in dem das Bergbauvorhaben liegt.
Der Planfeststellungsbeschluss hat noch keine „gestattende“ Wirkung. Man darf noch keine konkreten bergbaulichen Maßnahmen umsetzen, wie beispielsweise Abraum- oder Gewinnungsarbeiten, seismische Untersuchungen, Bohrplatzherstellung oder die Durchführung von Bohrungen. Dazu müssen in weiteren Schritten gesonderte Verfahren zur Zulassung von durch den Unternehmer einzureichende Haupt- beziehungsweise Sonderbetriebspläne durchgeführt werden. Erst wenn diese von der zuständigen Bergbehörde zugelassen worden sind, darf man konkrete bergbauliche Maßnahmen durchführen.
D07000053 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
Entwurf
Antrag Betriebsplanverfahren Rahmenbetriebsplan mit UVP - erstmalig
Um einen Bergbaubetrieb gründen und führen zu können, braucht man als Unternehmerin oder Unternehmer einen zugelassenen Betriebsplan. Ein Betriebsplan ist ein im deutschen Bergrecht angewandtes Verfahren zur Betriebsüberwachung. Er umfasst im Allgemeinen umfangreiche Erläuterungen und Planunterlagen zu geplanten Maßnahmen im Bergbau.
Der Rahmenbetriebsplan setzt den äußersten Rahmen für die geplante bergbauliche Aktivität und fixiert die Eckdaten des unternehmerischen Vorhabens. Im Gegensatz zu Haupt- und Sonderbetriebsplänen werden Rahmenbetriebspläne für einen längeren Zeitraum aufgestellt. Im Rahmenbetriebsplanverfahren wird geklärt, ob oder unter welchen Voraussetzungen ein Bergbauvorhaben an einem konkreten Ort realisiert werden kann. Ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich, muss ein bergrechtliches Planfeststellungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden.
Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde ist in der Regel die Bergbehörde des Bundeslandes, in dem das Bergbauvorhaben liegt.
D17000589 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
methodisch freigegeben
Antrag Betriebsplanverfahren Rahmenbetriebsplan ohne UVP - Ergänzung oder Änderung
Möchte man einen Rahmenbetriebsplan ergänzen oder ändern, dann muss man das vor Beginn der Arbeiten schriftlich bei der zuständigen Bergbehörde beantragen.
Der Rahmenbetriebsplan setzt den äußersten Rahmen für die geplante (bergbauliche) Aktivität und fixiert die Eckdaten des unternehmerischen Vorhabens. Im Gegensatz zu Haupt- und Sonderbetriebsplänen werden Rahmenbetriebspläne für einen längeren Zeitraum aufgestellt. Im Rahmenbetriebsplanverfahren wird geklärt, ob oder unter welchen Voraussetzungen das Bergbauvorhaben an einem konkreten Ort realisiert werden kann.
Eine Änderung eines bereits zugelassenen Rahmenbetriebsplans ist auch dann nötig, wenn man seine bergbaulichen Aktivitäten kurzfristig und sofort ändern oder einstellen muss, zum Beispiel wenn das Leben oder die Gesundheit der Belegschaft oder Dritter in Gefahr ist.
Je nachdem, welche Aspekte des Rahmenbetriebsplans geändert werden sollen, kann es sein, dass man für die Zulassung dieser Änderungen eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchführen muss.
Bei der Prüfung des Rahmenbetriebsplans werden auch Behörden beteiligt, die von dem Vorhaben betroffen sein können, beispielsweise Wasser- oder Naturschutzbehörden.
D00000558 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 03.09.2024
Entwurf
Antrag Betriebsplanverfahren Rahmenbetriebsplan ohne UVP - Ergänzung oder Änderung
Möchte man einen Rahmenbetriebsplan ergänzen oder ändern, dann muss man das vor Beginn der Arbeiten schriftlich bei der zuständigen Bergbehörde beantragen.
Der Rahmenbetriebsplan setzt den äußersten Rahmen für die geplante (bergbauliche) Aktivität und fixiert die Eckdaten des unternehmerischen Vorhabens. Im Gegensatz zu Haupt- und Sonderbetriebsplänen werden Rahmenbetriebspläne für einen längeren Zeitraum aufgestellt. Im Rahmenbetriebsplanverfahren wird geklärt, ob oder unter welchen Voraussetzungen das Bergbauvorhaben an einem konkreten Ort realisiert werden kann.
Eine Änderung eines bereits zugelassenen Rahmenbetriebsplans ist auch dann nötig, wenn man seine bergbaulichen Aktivitäten kurzfristig und sofort ändern oder einstellen muss, zum Beispiel wenn das Leben oder die Gesundheit der Belegschaft oder Dritter in Gefahr ist.
Je nachdem, welche Aspekte des Rahmenbetriebsplans geändert werden sollen, kann es sein, dass man für die Zulassung dieser Änderungen eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchführen muss.
Bei der Prüfung des Rahmenbetriebsplans werden auch Behörden beteiligt, die von dem Vorhaben betroffen sein können, beispielsweise Wasser- oder Naturschutzbehörden.
D07000014 •
Version 1.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
Entwurf
Antrag Betriebsplanverfahren Rahmenbetriebsplan ohne UVP - Ergänzung oder Änderung
Der Rahmenbetriebsplan setzt den äußersten Rahmen für die geplante (bergbauliche) Aktivität und fixiert die Eckdaten des unternehmerischen Vorhabens. Im Gegensatz zu Haupt- und Sonderbetriebsplänen werden Rahmenbetriebspläne für einen längeren Zeitraum aufgestellt. Soll dieser nachträglich geändert oder ergänzt werden, muss dafür bei der zuständigen Bergbehörde eine Zulassung beantragt werden.
D17000548 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
Entwurf
Antrag Betriebsplanverfahren Rahmenbetriebsplan ohne UVP - erstmalig
Wenn ein Unternehmen Bodenschätze suchen, fördern und aufbereiten will, muss man für bestimmte Vorhaben einen Rahmenbetriebsplan aufstellen. Der Rahmenbetriebsplan setzt den äußersten Rahmen für die geplante Aktivität und fixiert die Eckdaten des unternehmerischen Vorhabens. Im Gegensatz zu Haupt- und Sonderbetriebsplänen werden Rahmenbetriebspläne für einen längeren Zeitraum aufgestellt. Im Rahmenbetriebsplanverfahren wird geklärt, ob oder unter welchen Voraussetzungen ein Bergbauvorhaben an einem konkreten Ort realisiert werden kann („positives Gesamturteil“). Für einen solchen Rahmenbetriebsplan benötigt man eine Zulassung. Die Zulassung erteilt die Bergbehörde des Bundeslandes, in dem das Bergbauvorhaben liegt. Die Bergbehörde prüft das Vorhaben auf die geplante technische Umsetzung und den Auswirkungen auf Menschen und Umwelt. Hierfür prüft sie den Betriebsplan, um zu entscheiden, ob der Betriebsplan und damit das Vorhaben zugelassen werden kann. Während der Prüfung werden auch Behörden und Stellen beteiligt, die von dem Vorhaben betroffen sein können, beispielsweise Wasser- oder Naturschutzbehörden sowie die Gemeinden. Mit einem zugelassenen Rahmenbetriebsplan darf man noch keine konkreten bergbaulichen Maßnahmen umsetzen, wie beispielsweise Bohrungen oder seismische Untersuchungen. Dazu müssen im weiteren Genehmigungsverfahren gesonderte Verfahren zur Zulassung von Haupt- oder Sonderbetriebsplänen durchgeführt werden. Erst wenn diese von der zuständigen Bergbehörde zugelassen worden sind, darf man konkrete bergbauliche Maßnahmen durchführen. Je nachdem, wie das bergbauliches Vorhaben konkret aussieht, kann für die Zulassung eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), gegebenenfalls eine Umweltverträglichkeitsvorprüfung (UVPV) nötig sein.
D00000479 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 30.08.2024
Entwurf
Antrag Betriebsplanverfahren Rahmenbetriebsplan ohne UVP - erstmalig
Wenn ein Unternehmen Bodenschätze suchen, fördern und aufbereiten will, muss man für bestimmte Vorhaben einen Rahmenbetriebsplan aufstellen.
Der Rahmenbetriebsplan setzt den äußersten Rahmen für die geplante Aktivität und fixiert die Eckdaten des unternehmerischen Vorhabens. Im Gegensatz zu Haupt- und Sonderbetriebsplänen werden Rahmenbetriebspläne für einen längeren Zeitraum aufgestellt. Im Rahmenbetriebsplanverfahren wird geklärt, ob oder unter welchen Voraussetzungen ein Bergbauvorhaben an einem konkreten Ort realisiert werden kann („positives Gesamturteil“).
Für einen solchen Rahmenbetriebsplan benötigt man eine Zulassung. Die Zulassung erteilt die Bergbehörde des Bundeslandes, in dem das Bergbauvorhaben liegt. Die Bergbehörde prüft das Vorhaben auf die geplante technische Umsetzung und den Auswirkungen auf Menschen und Umwelt. Hierfür prüft sie den Betriebsplan, um zu entscheiden, ob der Betriebsplan und damit das Vorhaben zugelassen werden kann. Während der Prüfung werden auch Behörden und Stellen beteiligt, die von dem Vorhaben betroffen sein können, beispielsweise Wasser- oder Naturschutzbehörden sowie die Gemeinden.
Mit einem zugelassenen Rahmenbetriebsplan darf man noch keine konkreten bergbaulichen Maßnahmen umsetzen, wie beispielsweise Bohrungen oder seismische Untersuchungen. Dazu müssen im weiteren Genehmigungsverfahren gesonderte Verfahren zur Zulassung von Haupt- oder Sonderbetriebsplänen durchgeführt werden. Erst wenn diese von der zuständigen Bergbehörde zugelassen worden sind, darf man konkrete bergbauliche Maßnahmen durchführen.
Je nachdem, wie das bergbauliches Vorhaben konkret aussieht, kann für die Zulassung eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), gegebenenfalls eine Umweltverträglichkeitsvorprüfung (UVPV) nötig sein.
D07000012 •
Version 1.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
Entwurf
Antrag Betriebsplanverfahren Rahmenbetriebsplan ohne UVP - erstmalig
Um einen Bergbaubetrieb gründen und führen zu können, braucht man als Unternehmerin oder Unternehmer einen zugelassenen Betriebsplan. Ein Betriebsplan ist ein im deutschen Bergrecht angewandtes Verfahren zur Betriebsüberwachung. Er umfasst im Allgemeinen umfangreiche Erläuterungen und Planunterlagen zu geplanten Maßnahmen im Bergbau. Der Rahmenbetriebsplan setzt den äußersten Rahmen für die geplante Aktivität und fixiert die Eckdaten des unternehmerischen Vorhabens. Er wird im Gegensatz zu Haupt- und Sonderbetriebsplänen für einen längeren Zeitraum aufgestellt.
Im Rahmenbetriebsplanverfahren wird geklärt, ob oder unter welchen Voraussetzungen ein Bergbauvorhaben an einem konkreten Ort realisiert werden kann. Für einen solchen Rahmenbetriebsplan benötigt man eine Zulassung. Die Zulassung erteilt die Bergbehörde des Bundeslandes, in dem das Bergbauvorhaben liegt.
Mit einem zugelassenen Rahmenbetriebsplan darf man noch keine konkreten bergbaulichen Maßnahmen umsetzen, wie beispielsweise Bohrungen oder seismische Untersuchungen. Dazu muss im weiteren Genehmigungsverfahren ein Haupt- oder Sonderbetriebsplan eingereicht werden. Erst wenn dieser von der zuständigen Bergbehörde zugelassen worden ist, darf man konkrete bergbauliche Maßnahmen durchführen.
D17000313 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
methodisch freigegeben
Antrag Betriebsplanverfahren Rahmenbetriebsplan ohne UVP - Verlängerung
Wenn man einen Rahmenbetriebsplan verlängern möchte, muss man das vor Beginn der Arbeiten schriftlich bei der zuständigen Bergbehörde beantragen.
Der Rahmenbetriebsplan setzt den äußersten Rahmen für die geplante (bergbauliche) Aktivität und fixiert die Eckdaten des unternehmerischen Vorhabens. Im Gegensatz zu Haupt- und Sonderbetriebsplänen werden Rahmenbetriebspläne für einen längeren Zeitraum aufgestellt. Im Rahmenbetriebsplanverfahren wird geklärt, ob oder unter welchen Voraussetzungen das Bergbauvorhaben an einem konkreten Ort realisiert werden kann.
Um einen Aufsuchungs-, Gewinnungs- oder Aufbereitungsbetrieb errichten, erweitern und führen zu können, braucht man als Unternehmerin oder Unternehmer einen zugelassenen Betriebsplan. Ein Betriebsplan ist ein im deutschen Bergrecht angewandtes Instrument zur Genehmigung und Betriebsüberwachung. Er umfasst im Allgemeinen umfangreiche Erläuterungen und Planunterlagen zu geplanten Maßnahmen im Bergbau.
D00000552 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 03.09.2024
Entwurf
Antrag Betriebsplanverfahren Rahmenbetriebsplan ohne UVP - Verlängerung
Wenn man einen Rahmenbetriebsplan verlängern möchte, muss man das vor Beginn der Arbeiten schriftlich bei der zuständigen Bergbehörde beantragen.
Der Rahmenbetriebsplan setzt den äußersten Rahmen für die geplante (bergbauliche) Aktivität und fixiert die Eckdaten des unternehmerischen Vorhabens. Im Gegensatz zu Haupt- und Sonderbetriebsplänen werden Rahmenbetriebspläne für einen längeren Zeitraum aufgestellt. Im Rahmenbetriebsplanverfahren wird geklärt, ob oder unter welchen Voraussetzungen das Bergbauvorhaben an einem konkreten Ort realisiert werden kann.
Um einen Aufsuchungs-, Gewinnungs- oder Aufbereitungsbetrieb errichten, erweitern und führen zu können, braucht man als Unternehmerin oder Unternehmer einen zugelassenen Betriebsplan. Ein Betriebsplan ist ein im deutschen Bergrecht angewandtes Instrument zur Genehmigung und Betriebsüberwachung. Er umfasst im Allgemeinen umfangreiche Erläuterungen und Planunterlagen zu geplanten Maßnahmen im Bergbau.
D07000013 •
Version 1.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
Entwurf
Antrag Betriebsplanverfahren Rahmenbetriebsplan ohne UVP - Verlängerung
Der Rahmenbetriebsplan setzt den äußersten Rahmen für die geplante (bergbauliche) Aktivität und fixiert die Eckdaten des unternehmerischen Vorhabens. Im Gegensatz zu Haupt- und Sonderbetriebsplänen werden Rahmenbetriebspläne für einen längeren Zeitraum aufgestellt. Soll dieser nachträglich verlängert werden, muss dafür bei der zuständigen Bergbehörde eine Zulassung beantragt werden.
D17000348 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
Entwurf
Antrag Betriebsplanverfahren Sonderbetriebsplan - Ergänzung oder Änderung
Ein Betriebsplan dient der Betriebsüberwachung. Um einen Bergbaubetrieb gründen und führen zu können, braucht man als Unternehmerin oder Unternehmer einen zugelassenen Betriebsplan. Für besondere Arbeiten und Anlagen, die sich aufgrund ihres Detailgrades nicht für die Aufnahme in den Hauptbetriebsplan eignen, kann die zuständige Bergbehörde Unternehmen dazu verpflichten, Sonderbetriebspläne zu erstellen. Will man diesen Sonderbetriebsplan nachträglich ergänzen oder einzelne Bestandteile ändern, dann muss man dafür eine Zulassung beantragen. Ein Betriebsplan umfasst umfangreiche Erläuterungen und Planunterlagen zu geplanten Maßnahmen im Bergbau. Sonderbetriebsplanverfahren eigenen sich nur für Verfahren, in denen keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich ist.
D00000472 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 30.08.2024
Entwurf
Antrag Betriebsplanverfahren Sonderbetriebsplan - Ergänzung oder Änderung
Ein Betriebsplan dient der Betriebsüberwachung. Um einen Bergbaubetrieb gründen und führen zu können, braucht man als Unternehmerin oder Unternehmer einen zugelassenen Betriebsplan. Für besondere Arbeiten und Anlagen, die sich aufgrund ihres Detailgrades nicht für die Aufnahme in den Hauptbetriebsplan eignen, kann die zuständige Bergbehörde Unternehmen dazu verpflichten, Sonderbetriebspläne zu erstellen.
Will man diesen Sonderbetriebsplan nachträglich ergänzen oder einzelne Bestandteile ändern, dann muss man dafür eine Zulassung beantragen.
Ein Betriebsplan umfasst umfangreiche Erläuterungen und Planunterlagen zu geplanten Maßnahmen im Bergbau.
Sonderbetriebsplanverfahren eigenen sich nur für Verfahren, in denen keine
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich ist.
D07000020 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
Entwurf
Antrag Betriebsplanverfahren Sonderbetriebsplan - Ergänzung oder Änderung
Ein Betriebsplan ist ein im deutschen Bergrecht angewandtes Instrument zur Genehmigung und Betriebsüberwachung. Um einen Bergbaubetrieb gründen und führen zu können, braucht man als Unternehmerin oder Unternehmer einen zugelassenen Betriebsplan. Für besondere Arbeiten und Anlagen, die sich aufgrund ihres Detailgrades nicht für die Aufnahme in den Hauptbetriebsplan eignen, kann die zuständige Bergbehörde dazu verpflichten, Sonderbetriebspläne zu erstellen.
Soll ein Sonderbetriebsplan nachträglich ergänzt oder einzelne Bestandteile geändert werden, muss dafür eine Zulassung bei der zuständigen Bergbehörde beantragt werden.
D17000540 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
methodisch freigegeben
Antrag Betriebsplanverfahren Sonderbetriebsplan - erstmalig
Ein Betriebsplan dient der Betriebsüberwachung. Um einen Bergbaubetrieb gründen und führen zu können, braucht man als Unternehmerin oder Unternehmer einen zugelassenen Hauptbetriebsplan.
Für besondere Arbeiten und Anlagen, die sich aufgrund ihres Detailgrades nicht
für die Aufnahme in den Hauptbetriebsplan eignen, kann die zuständige Behörde
Sonderbetriebspläne fordern.
Ein Betriebsplan umfasst umfangreiche Erläuterungen und Planunterlagen zu geplanten Maßnahmen im Bergbau.
Sonderbetriebspläne müssen, ebenso wie Rahmen- und Hauptbetriebspläne, von der zuständigen Behörde zugelassen werden. Sonderbetriebsplanverfahren eignen sich nur für Verfahren, in denen keine Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) erforderlich ist.
D00000474 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 30.08.2024
Entwurf
Antrag Betriebsplanverfahren Sonderbetriebsplan - erstmalig
Ein Betriebsplan dient der Betriebsüberwachung. Um einen Bergbaubetrieb gründen und führen zu können, braucht man als Unternehmerin oder Unternehmer einen zugelassenen Hauptbetriebsplan.
Für besondere Arbeiten und Anlagen, die sich aufgrund ihres Detailgrades nicht
für die Aufnahme in den Hauptbetriebsplan eignen, kann die zuständige Behörde
Sonderbetriebspläne fordern.
Ein Betriebsplan umfasst umfangreiche Erläuterungen und Planunterlagen zu geplanten Maßnahmen im Bergbau.
Sonderbetriebspläne müssen, ebenso wie Rahmen- und Hauptbetriebspläne, von der zuständigen Behörde zugelassen werden. Sonderbetriebsplanverfahren eignen sich nur für Verfahren, in denen keine Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) erforderlich ist.
D07000018 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
Entwurf
Antrag Betriebsplanverfahren Sonderbetriebsplan - erstmalig
Ein Betriebsplan ist ein im deutschen Bergrecht angewandtes Instrument zur Genehmigung und Betriebsüberwachung. Um einen Bergbaubetrieb gründen und führen zu können, braucht man als Unternehmerin oder Unternehmer einen zugelassenen Hauptbetriebsplan. Für besondere Arbeiten und Anlagen, die sich aufgrund ihres Detailgrades nicht für die Aufnahme in den Hauptbetriebsplan eignen, kann die zuständige Bergbehörde Sonderbetriebspläne fordern.
Ein Betriebsplan umfasst umfangreiche Erläuterungen und Planunterlagen zu geplanten Maßnahmen im Bergbau. Sonderbetriebspläne enthalten Maßnahmen, die zwar Teil des Hauptbetriebsplans sind, sich aber nicht auf die im Hauptbetriebsplan festgelegte Dauer begrenzen lassen oder die spezielle Maßnahmen betreffen.
Sonderbetriebspläne müssen, ebenso wie Rahmen- und Hauptbetriebspläne, von der Bergbehörde des Bundeslandes zugelassen werden, in dem das Aufsuchungs-, Gewinnungs-, oder Aufbereitungsbetrieb liegt. Sonderbetriebsplanverfahren eigenen sich nur für Verfahren, in denen keine Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) erforderlich ist.
D17000234 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
methodisch freigegeben
Antrag Betriebsplanverfahren Sonderbetriebsplan - Verlängerung
Ein Betriebsplan dient der Betriebsüberwachung. Um einen Bergbaubetrieb gründen und führen zu können, braucht man als Unternehmerin oder Unternehmer einen zugelassenen Betriebsplan. Für besondere Arbeiten und Anlagen, die sich aufgrund ihres Detailgrades nicht für die Aufnahme in den Hauptbetriebsplan eignen, kann die zuständige Bergbehörde Unternehmen dazu verpflichten, Sonderbetriebspläne zu erstellen.
Will man diesen Sonderbetriebsplan verlängern, dann muss man dafür eine Zulassung beantragen.
Ein Betriebsplan umfasst umfangreiche Erläuterungen und Planunterlagen zu geplanten Maßnahmen im Bergbau.
Sonderbetriebspläne müssen, ebenso wie Rahmen- und Hauptbetriebspläne, von der zuständigen Behörde zugelassen werden. Sonderbetriebsplanverfahren eigenen sich nur für Verfahren, in denen keine Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) erforderlich sind.
D00000553 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 03.09.2024
Entwurf