Antrag Betriebsplanverfahren Sonderbetriebsplan - Verlängerung
Ein Betriebsplan dient der Betriebsüberwachung. Um einen Bergbaubetrieb gründen und führen zu können, braucht man als Unternehmerin oder Unternehmer einen zugelassenen Betriebsplan. Für besondere Arbeiten und Anlagen, die sich aufgrund ihres Detailgrades nicht für die Aufnahme in den Hauptbetriebsplan eignen, kann die zuständige Bergbehörde Unternehmen dazu verpflichten, Sonderbetriebspläne zu erstellen.
Will man diesen Sonderbetriebsplan verlängern, dann muss man dafür eine Zulassung beantragen.
Ein Betriebsplan umfasst umfangreiche Erläuterungen und Planunterlagen zu geplanten Maßnahmen im Bergbau.
Sonderbetriebspläne müssen, ebenso wie Rahmen- und Hauptbetriebspläne, von der zuständigen Behörde zugelassen werden. Sonderbetriebsplanverfahren eigenen sich nur für Verfahren, in denen keine Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) erforderlich sind.
D07000019 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
Entwurf
Antrag Betriebsplanverfahren Sonderbetriebsplan - Verlängerung
Ein Betriebsplan ist ein im deutschen Bergrecht angewandtes Instrument zur Genehmigung und Betriebsüberwachung. Um einen Bergbaubetrieb gründen und führen zu können, braucht man als Unternehmerin oder Unternehmer einen zugelassenen Betriebsplan. Für besondere Arbeiten und Anlagen, die sich aufgrund ihres Detailgrades nicht für die Aufnahme in den Hauptbetriebsplan eignen, kann die zuständige Bergbehörde dazu verpflichten, Sonderbetriebspläne zu erstellen.
Soll ein Sonderbetriebsplan verlängert werden, muss dafür eine Zulassung beantragt werden. Die Zulassung erteilt die Bergbehörde des Bundeslandes, in dem der Aufsuchungs-, Gewinnungs-, oder Aufbereitungsbetrieb liegt.
D17000346 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
methodisch freigegeben
Antrag Betriebsplanverfahren UVP-Pflicht - Allgemeine Vorprüfung
Wenn man mit seinem Unternehmen im Bergbau tätig ist, ein bergbauliches Neu- oder Erweiterungsvorhaben plant und die Voraussetzungen für die Pflicht zur allgemeinen Vorprüfung vorliegen, muss die zuständige Behörde eine allgemeine Vorprüfung durchführen. Mit dieser allgemeinen Vorprüfung stellt die Behörde fest, ob für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) verpflichtend ist.
D00000560 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 03.09.2024
Entwurf
Antrag Betriebsplanverfahren UVP-Pflicht - Allgemeine Vorprüfung
Wenn man mit seinem Unternehmen im Bergbau tätig ist, ein bergbauliches Neu- oder Erweiterungsvorhaben plant und die Voraussetzungen für die Pflicht zur allgemeinen Vorprüfung vorliegen, muss die zuständige Behörde eine allgemeine Vorprüfung durchführen. Mit dieser allgemeinen Vorprüfung stellt die Behörde fest, ob für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) verpflichtend ist.
D07000048 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
Entwurf
Antrag Betriebsplanverfahren UVP-Pflicht - Allgemeine Vorprüfung
Wenn ein Unternehmen im Bergbau tätig ist und ein bergbauliches Neuvorhaben plant, muss die zuständige Behörde eine allgemeine Vorprüfung durchführen. Mit dieser allgemeinen Vorprüfung stellt die Behörde fest, ob für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) verpflichtend ist.
Der Vorhabenträger ist verpflichtet die Vorprüfung vorzubereiten und der zuständigen Behörde relevante Angaben zu den Merkmalen des Neuvorhabens, des Standorts sowie zu den möglichen erheblichen Umweltauswirkungen zu machen.
Welche Vorhaben sich für die allgemeine Vorprüfung qualifizieren, kann man der Liste „UVP-pflichtige Vorhaben“ der Anlage 1 aus dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) entnehmen.
D17000592 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
methodisch freigegeben
Antrag Betriebsplanverfahren UVP-Pflicht - Standortbezogene Vorprüfung
Wenn man mit seinem Unternehmen im Bergbau tätig ist und ein bergbauliches Neuvorhaben plant, muss die zuständige Behörde gegebenenfalls eine standortbezogene Vorprüfung durchführen. Mit dieser standortbezogenen Vorprüfung stellt die Behörde fest, ob für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) verpflichtend ist. Die standortbezogene Vorprüfung findet in 2 Stufen statt:
Stufe 1: Die Behörde prüft, ob besondere örtliche Gegebenheiten an dem Vorhabenstandort vorliegen. Wenn dies zutrifft, folgt Stufe 2.
Stufe 2: Die Behörde überprüft, ob das Neuvorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die die besondere Empfindlichkeit oder die Schutzziele des Gebietes betreffen. Bei der Prüfung richtet sich die Behörde nach den Kriterien: Merkmale der Vorhaben, Standort des Vorhabens, Art und Merkmale möglicher Auswirkungen.
Neben der standortbezogenen Vorprüfung gibt es auch noch eine allgemeine Vorprüfung. Welche Vorhaben sich für die standortbezogene Vorprüfung qualifizieren, können Sie der Liste „UVP-pflichtige Vorhaben“ der Anlage 1 aus dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) entnehmen.
Bei der Vorprüfung berücksichtigt die Behörde, ob erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen durch Merkmale des Vorhabens, des Standorts oder durch Ihre Vorkehrungen offensichtlich ausgeschlossen werden. Liegen der Behörde Ergebnisse vorgelagerter Umweltprüfungen oder anderer rechtlich vorgeschriebener Untersuchungen zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens vor, bezieht sie diese Ergebnisse in die Vorprüfung ein.
D00000564 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 03.09.2024
Entwurf
Antrag Betriebsplanverfahren UVP-Pflicht - Standortbezogene Vorprüfung
Wenn man mit seinem Unternehmen im Bergbau tätig ist und ein bergbauliches Neuvorhaben plant, muss die zuständige Behörde gegebenenfalls eine standortbezogene Vorprüfung durchführen. Mit dieser standortbezogenen Vorprüfung stellt die Behörde fest, ob für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) verpflichtend ist. Die standortbezogene Vorprüfung findet in 2 Stufen statt:
Stufe 1: Die Behörde prüft, ob besondere örtliche Gegebenheiten an dem Vorhabenstandort vorliegen. Wenn dies zutrifft, folgt Stufe 2.
Stufe 2: Die Behörde überprüft, ob das Neuvorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die die besondere Empfindlichkeit oder die Schutzziele des Gebietes betreffen. Bei der Prüfung richtet sich die Behörde nach den Kriterien: Merkmale der Vorhaben, Standort des Vorhabens, Art und Merkmale möglicher Auswirkungen.
Neben der standortbezogenen Vorprüfung gibt es auch noch eine allgemeine Vorprüfung. Welche Vorhaben sich für die standortbezogene Vorprüfung qualifizieren, können Sie der Liste „UVP-pflichtige Vorhaben“ der Anlage 1 aus dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) entnehmen.
Bei der Vorprüfung berücksichtigt die Behörde, ob erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen durch Merkmale des Vorhabens, des Standorts oder durch Ihre Vorkehrungen offensichtlich ausgeschlossen werden. Liegen der Behörde Ergebnisse vorgelagerter Umweltprüfungen oder anderer rechtlich vorgeschriebener Untersuchungen zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens vor, bezieht sie diese Ergebnisse in die Vorprüfung ein.
D07000049 •
Version 1.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
Entwurf
Antrag Betriebsplanverfahren UVP-Pflicht - Standortbezogene Vorprüfung
Wenn ein Unternehmen im Bergbau tätig ist und ein bergbauliches Neuvorhaben plant, muss die zuständige Behörde eine standortbezogene Vorprüfung durchführen. Mit dieser standortbezogenen Vorprüfung stellt die Behörde fest, ob für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) verpflichtend ist.
Stufe 1:
* Die Behörde prüft, ob besondere örtliche Gegebenheiten von dem Neuvorhaben bestimmten Schutzkriterien unterliegen.
* Wenn dies zutrifft, folgt Stufe 2.
Stufe 2:
* Die Behörde überprüft, ob das Neuvorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die die besondere Empfindlichkeit oder die Schutzziele des Gebietes betreffen.
Der Vorhabenträger ist verpflichtet die Vorprüfung vorzubereiten und der zuständigen Behörde relevante Angaben zu den Merkmalen des Neuvorhabens, des Standorts sowie zu den möglichen erheblichen Umweltauswirkungen zu machen.
Welche Vorhaben sich für die standortbezogene Vorprüfung qualifizieren, kann man der Liste „UVP-pflichtige Vorhaben“ der Anlage 1 aus dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) entnehmen.
D17000593 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
methodisch freigegeben
Antrag Bewilligung Benutzung Gewässer Widerruf
Mit dem Widerruf der Bewilligung zur Benutzung eines Gewässers wird das Recht ein Gewässer in einem bestimmten Zweck zu benutzen widerrufen. Hierfür wird der vorher ausgestellte Bewilligungsbescheid geprüft und die Voraussetzungen für einen Widerruf der Bewilligung geprüft.
D16000269 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 26.09.2024
Entwurf
Antrag Bewilligung Benutzung Gewässer Widerruf
Die Bewilligung ist widerruflich. Zusätzlich kann die Bewilligung ohne Entschädigung widerrufen werden, wenn der Inhaber die Benutzung drei Jahre ununterbrochen nicht ausgeübt oder erheblich unterschritten hat oder wenn der Zweck der Benutzung so geändert wurde, dass er nicht mehr mit dem Plan übereinstimmt.
D16000270 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 26.09.2024
Entwurf
Antrag Bewilligung Entnahme von Grundwasser
Die Benutzung eines Gewässers bedarf der Erlaubnis oder der Bewilligung, soweit nicht durch dieses Gesetz oder auf Grund dieses Gesetzes erlassener Vorschriften etwas anderes bestimmt ist. Zu den Benutzungen zählt unter anderem das Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser.
Die Bewilligung darf nur erteilt werden, wenn die Gewässerbenutzung dem Benutzer ohne eine gesicherte Rechtsstellung nicht zugemutet werden kann, einem bestimmten Zweck dient, der nach einem bestimmten Plan verfolgt wird, und kein Einleiten von Stoffen in Gewässer ist, ausgenommen das Wiedereinleiten von nicht nachteilig verändertem Triebwasser bei Ausleitungskraftwerken.
D07000190 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
Entwurf
Antrag Bootsliegeplätze Genehmigung
Bootsliegeplätze müssen von der zuständigen Behörde genehmigt werden. Die Genehmigung ist abhängig von der Art der Liegeplätze sowie der Maße der Boote.
D16000193 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 27.09.2024
Entwurf
Antrag Daueraufenthaltskarte Ausstellung
Wenn Sie sich als drittstaatsangehöriger Familienangehöriger eines Staatsangehörigen der Europäischen Union (EU) oder eines Staates des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR: Norwegen, Island und Liechtenstein) über einen Zeitraum von fünf Jahren mit Ihrem freizügigkeitsberechtigten Familienangehörigem ständig rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten haben, können Sie unabhängig vom weiteren Vorliegen der unionsrechtlichen Voraussetzungen ein Daueraufenthaltsrecht erhalten und bei der Ausländerbehörde die Ausstellung einer Daueraufenthaltskarte beantragen.
D00000350 •
Version 1.2 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
fachlich freigegeben (gold)
Antrag denkmalrechtliche Erlaubnis
Antrag für Erlaubnis zur Beseitigung, Veränderung, Ortswechsel oder Nutzungsänderung eines Denkmals. Hierzu zählen Baudenkmäler, ortsfeste Bodendenkmäler, bewegliche Denkmäler und Grabdenkmäler.
Erlaubnispflichtig können beispielsweise sein: Abriss und Anbau, neuer Putz oder Anstrich, Anbringung einer Werbeanlage, Fenstererneuerung, Dacheindeckung, Sanierung der Heizung oder Haustechnik uvm.
D05000143 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 14.11.2024
Entwurf
Antrag denkmalrechtliche Erlaubnis für Nachforschungen mit Metallsonden oder Magnetangeln
Dieser Antrag dient der Erfragung der Erlaubnis zur Nachforschung nach Bodendenkmälern unter Zuhilfenahme von Metalldetektoren, Magnetangeln oder anderen technischen Hilfsmitteln.
Die Nachforschung ist nur innerhalb der in dem Antrag angegebenen Flächen erlaubt.
D05000164 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 14.11.2024
Entwurf
Antrag Deponie Stilllegung
Nach Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zur Errichtung eines Oberflächenabdichtungssystems sowie der Rekultivierung muss bei der zuständigen Behörde beantragt werden, dass die endgültige Stilllegung festgestellt wird. Diese Feststellung erfolgt im Wege einer Abnahme der einzelnen Deponieabschnitte sowie der dazugehörigen technischen Einrichtung.
D16000241 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 27.09.2024
Entwurf
Antrag Direkteinleitung aus kommunalen Kläranlagen
Für das Einleiten von vorgereinigtem Abwasser aus kommunalen Kläranlagen in Gewässer benötigt man eine wasserrechtliche Erlaubnis.
Kommunale Kläranlagen dienen der Behandlung von häuslichem und kommunalem Abwasser.
Häusliches Abwasser stammt aus Haushaltungen oder ähnlichen Einrichtungen wie Gemeinschaftsunterkünften, Hotels, Gaststätten, Campingplätzen, Krankenhäusern, Bürogebäuden.
Kommunales Abwasser umfasst zusätzlich Abwasser aus Gewerbe oder Landwirtschaft, wenn es mit gleichem Erfolg wie häusliches Abwasser biologisch gereinigt werden kann.
D17000614 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
Entwurf
Antrag Dorfgemeinschaftshäuser und Säle Nutzung
D16000020 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 26.09.2024
Entwurf
Antrag Durchführung Hochschulstudiengängen oder Abnahme Hochschulprüfungen Gestattung
Eine Bildungseinrichtung kann als Hochschule staatlich anerkannt werden, wenn sie bestimmte Studienziele verfolgt, mehrere Studiengänge anbietet, vergleichbare Ausbildung und Prüfungen wie staatliche Hochschulen hat und qualifiziertes Lehrpersonal beschäftigt. Die wirtschaftliche und rechtliche Stabilität der Hochschule muss gesichert sein. Eine positive Akkreditierung der Studiengänge ist erforderlich, und innerhalb von fünf Jahren muss eine weitere Akkreditierung durch den Wissenschaftsrat erfolgen.
D16000285 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 26.09.2024
Entwurf
Antrag Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung
Mit einem Ehefähigkeitszeugnis kann die Ehefähigkeit für eine Heirat oder Lebenspartnerschaftsbegründung im Ausland nachgewiesen werden. Es wird vom zuständigen Standesamt ausgestellt, wenn nach deutschen Recht der Ehe oder Lebenspartnerschaft kein Ehehindernis entgegensteht und ist bis zu 6 Monate gültig.
D00000279 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 27.08.2024
Entwurf