Führerscheinklassen für Busse ab 2013
Führerscheinklassen D1, D1E, D und DE für Busse. Zum Führen von Kraftfahrzeugen, die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit zGM von max. 750 kg), ist die Fahrerlaubnisklasse D erforderlich
F05005765 • Version 1.0 •
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Führerscheinklassen für LKW ab 2013
Nach der Umstellung auf den EU-Führerschein gibt es in Deutschland insgesamt vier Klassen, die berechtigen einen LKW zu führen.
Das sind die Klassen C1, C1E, C und CE.
F05005763 • Version 1.0 •
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Führerscheinklassen für Motorrad ab 2013
Die Führerscheinklassen A bis AM umfassen prinzipiell alles, was 2 oder mitunter auch 3 und 4 (Trikes und Quads) “elektrisierte” Räder hat.
Insofern fallen Mofas und Mopeds ebenso unter diese Führerscheinklassen wie auch Maschinen mit mehr kW und größerem Hubraum.
Da jedoch mit höherer Motorleistung und Geschwindigkeit auch die Anforderungen an die Fahrer sukzessive steigen, gibt es in vor allem in der “Königsklasse” A Beschränkungen, was das Mindestalter angeht. Dieses muss im besten Fall 20 Jahre betragen, kann aber auch bei 24 Jahren liegen.
F05005762 • Version 1.0 •
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Führerscheinklassen für PKW ab 2013
Die Klassen B und BE sind die typischen PKW-Führerscheinklassen. Mit der Klasse B dürfen Sie einen PKW fahren, der:
nicht mehr als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht hat und
mit dem nicht mehr als acht Personen befördert werden können/dürfen.
Auch einen Anhänger können Sie mit Ihrem Führerschein der Klasse B mit Ihrem PKW ziehen. Dabei darf dieser jedoch nicht mehr als 750 kg zulässiges Gesamtgewicht aufweisen. Wiegt er mehr, dürfen Anhänger und PKW insgesamt nicht über 3.500 kg wiegen.
Die Klasse BE erweitert die Klasse B durch den Zusatz E, der wiederum für das Ziehen eines Anhängers steht, der:
mehr als 750 kg und
maximal 3,5 Tonnen
auf die Waage bringen darf.
Mit der Klasse B bzw. BE dürfen Sie zudem Fahrzeuge führen, die den Klassen AM (also Leichtkrafträder) und auch L und M entsprechen. Letztere sind nötig, um Forst- und Landwirtschaftsmaschinen zu fahren und dürfen nur dann mit der Führerscheinklasse B bzw. BE gefahren werden, wenn eine Tätigkeit in entsprechendem Bereich ausgeübt wird.
Das alte Pendant zu den neuen Klassen B und BE ist die alte Klasse 3. Sie berechtigt ebenso zum Fahren von PKW mit Anhänger.
F05005761 • Version 1.0 •
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Führerscheinklassen für Zugmaschinen ab 2013
Die Führerscheinklasse L ist im normalen PKW-Schein (Klasse B) enthalten. Im Gegensatz dazu muss die Klasse T zusätzlich erworben werden.
Auch mit dem L-Schein darf man mit 40 km/h Traktoren im Straßenverkehr unterwegs sein. Allerdings dürfen dann mit einem Anhänger nur maximal 25 km/h gefahren werden. Mit dem T-Führerschein sind hingegen auch Zugmaschinen mit 60 km/h erlaubt.
Die Führerscheinklasse T schließt die Klasse L mit ein. Ebenso ist im T der Mopedschein (AM) enthalten und beim L nicht.
Auch Selbstfahrer dürfen mit der Klasse L auf der Straße bewegt werden. Jedoch nur, wenn die Maschine eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) von 25 km/h hat. Mit dem T-Führerschein sind alle Selbstfahrer mit bis zu 40 km/h erlaubt.
Keinen Unterschied gibt es tatsächlich bei der zulässigen Anzahl der Anhänger: Wer beispielsweise den L-Schein durch die Klasse B erworben hat, darf genauso wie bei der Führerscheinklasse T mit zwei Anhängern auf der Straße fahren. Beim L aber nur mit der reduzierten Geschwindigkeit von 25 km/h.
F05005766 • Version 1.0 •
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Führerschein-Nummer rosa Führerschein
Die Führerscheinnummer oder Fahrerlaubnisnummer der Führerscheine in Deutschland dient der eindeutigen Identifizierung des Dokuments. Bei den Kartenführerscheinen setzt sie sich aus einer vierstelligen Codierung der Zulassungsbehörde, dem sogenannte Behördenschlüssel, gefolgt von der fünfstelligen fortlaufenden alphanumerischen Nummer („00000“–„ZZZZZ“), gefolgt von einer Prüfziffer und einer alphanumerischen Ausfertigungsnummer zusammen.
F05005510 • Version 1.0 •
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Führung der Akten
F03009500 • Version 1.0 •
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Führungsort Familienbuch
Führungsort Familienbuch
F05000596 • Version 2.0 •
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Führungszeugnis
F03002722 • Version 1.0 •
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Führungszeugnis
F03003187 • Version 1.0 •
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Führungszeugnis
F03007680 • Version 1.0 •
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Führungszeugnis
F17002858 • Version 2.0 •
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Führungszeugnis
F17004121 • Version 1.0 •
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Führungszeugnis
F03007126 • Version 1.0 •
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Führungszeugnis Anlage (version)
Nachweisdokument, um eine Information zu bestätigen, z.B. Sachkundenachweis.
F03007681 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
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Führungszeugnis beantragen
Das Datum beinhaltet Angaben zum Tag, Monat und Jahr.
F03005894 • Version 1.0 •
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Führungszeugnis (Befähigte Person nach BetrSichV)
F17005827 • Version 0.2 •
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Führungszeugnis Belegart OE
F05010416 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 07.12.2024
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Führungszeugnis (Belegart OG) beantragt am
Angaben zum Datum der Beantragung, muss nach Erhalt unmittelbar der zuständigen Behörde zugestellt werden.
F17010856 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
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Führungszeugnis der Belegart O für die Entscheidungsbereiche Umgang mit radioaktiven Stoffen und Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung ist beantragt am
F17003296 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
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