Antrag einmalige Zuwendung Vereinsjubiläum
D16000033 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 26.09.2024
Entwurf
Antrag Einsicht Liegenschaftskataster Gewährung
Jede Bürgerin, jeder Bürger, jedes Unternehmen und jede öffentliche Stelle können Einsicht in die Datenbanken des amtlichen Vermessungswesens nehmen. Dazu zählen insbesondere die Daten des Liegenschaftskatasters mit den Angaben zu Flurstücken und Gebäuden. Für die Einsichtnahme in die Eigentümerdaten ist das berechtigte Interesse darzulegen.
D16000322 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 26.09.2024
Entwurf
Antrag Elterngeld
Das Elterngeld ist eine Unterstützungsleistung für Eltern nach der Geburt eines Kindes. Das Elterngeld ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn die Eltern nach der Geburt für das Kind da sein wollen und die berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken.
Man kann Elterngeld beantragen, wenn man den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, mit dem Kind in einem Haushalt lebt und es selbst betreut und erzieht, nach der Geburt keine oder keine volle Erwerbstätigkeit (max. 30 Wochenstunden) ausübt und im letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum ein zu versteuerndes Einkommen nicht über 250.000 Euro hat. Bei Elternpaaren liegt die Grenze bei 500.000 Euro
D00000148 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 27.08.2024
Entwurf
Antrag EMFF-Auskunft Verstoßdatei Seefischerei
Einige Bundesländer haben Förderprogramme für die Fischerei und Aquakultur aufgelegt. Wenn Sie eine Fischereiförderung nach dem EMFF beantragen möchten, ist grundsätzlich eine Voraussetzung, dass für den Antragssteller keine Punkte für schwere Verstöße in der Verstoßdatei eingetragen sind. Für diesen Fall beantragt diese Person die Auskunft zur Vorlage bei einer Behörde ("EMFF-Auskunft") bei der BLE.
D00000093 •
Version 1.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
fachlich freigegeben (gold)
Anträge nach dem Sprengstoffgesetz
Umgang und Verkehr (Handel) mit festen und flüssigen Stoffen und Zubereitungen, die durch nicht außergewöhnliche Beanspruchung (thermisch, mechanisch oder andere) zur Explosion gebracht werden können, werden durch das Sprengstoffgesetz (SprengG) und die zugehörigen Verordnungen geregelt. Für die Überwachung bestimmter Tätigkeiten muss dafür eine Erlaubnis oder ein Befähigungsschein beantragt werden.
D06000201 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 06.11.2024
Entwurf
Antrag Entgegennahme Anzeige Tierschutzbeauftragten Bestellung
Einrichtungen und Betriebe, in denen Wirbeltiere oder Kopffüßer gehalten oder verwendet werden, müssen über Tierschutzbeauftragte verfügen. Der Träger der Einrichtung oder die für den Betrieb verantwortliche Person hat vor Aufnahme der Tätigkeit einen oder mehrere Tierschutzbeauftragte zu bestellen und die Bestellung der zuständigen Behörde anzuzeigen. In der Anzeige sind auch die Stellung und die Befugnisse des oder der Tierschutzbeauftragten anzugeben.
D16000484 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 26.09.2024
Entwurf
Antrag Entnahme und Wiedereinleiten von Triebwasser bei oberirdischen Gewässern Bewilligung
Die Benutzung eines Gewässers bedarf der Erlaubnis oder der Bewilligung, soweit nicht durch dieses Gesetz oder auf Grund dieses Gesetzes erlassener Vorschriften etwas anderes bestimmt ist. Zu den Benutzungen zählt unter anderem das Entnehmen und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern. Die Bewilligung darf nur erteilt werden, wenn die Gewässerbenutzung dem Benutzer ohne eine gesicherte Rechtsstellung nicht zugemutet werden kann, einem bestimmten Zweck dient, der nach einem bestimmten Plan verfolgt wird, und kein Einleiten von Stoffen in Gewässer ist, ausgenommen das Wiedereinleiten von nicht nachteilig verändertem Triebwasser bei Ausleitungskraftwerken.
D07000226 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
Entwurf
Antrag Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern Änderung
Die Benutzung eines Gewässers bedarf der Erlaubnis oder der Bewilligung, soweit nicht durch dieses Gesetz oder auf Grund dieses Gesetzes erlassener Vorschriften etwas anderes bestimmt ist. Zu den Benutzungen zählt unter anderem das Entnehmen und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern. Zur Änderung einer Erlaubnis muss die Ursprungserlaubnis zunächst ganz oder teilweise widerrufen werden.
D07000224 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
Entwurf
Antrag Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern Bewilligung
Die Benutzung eines Gewässers bedarf der Erlaubnis oder der Bewilligung, soweit nicht durch dieses Gesetz oder auf Grund dieses Gesetzes erlassener Vorschriften etwas anderes bestimmt ist. Zu den Benutzungen zählt unter anderem das Entnehmen und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern. Die Bewilligung darf nur erteilt werden, wenn die Gewässerbenutzung dem Benutzer ohne eine gesicherte Rechtsstellung nicht zugemutet werden kann, einem bestimmten Zweck dient, der nach einem bestimmten Plan verfolgt wird, und kein Einleiten von Stoffen in Gewässer ist, ausgenommen das Wiedereinleiten von nicht nachteilig verändertem Triebwasser bei Ausleitungskraftwerken.
D07000225 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
Entwurf
Antrag Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern Erlaubnis
Die Benutzung eines Gewässers bedarf der Erlaubnis oder der Bewilligung, soweit nicht durch dieses Gesetz oder auf Grund dieses Gesetzes erlassener Vorschriften etwas anderes bestimmt ist. Zu den Benutzungen zählt unter anderem das Entnehmen und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern.
Die Erlaubnis kann als gehobene Erlaubnis erteilt werden, wenn hierfür ein öffentliches Interesse oder ein berechtigtes Interesse des Gewässerbenutzers besteht.
D07000222 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
Entwurf
Antrag Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern Erlaubnis förmlich
Die Benutzung eines Gewässers bedarf der Erlaubnis oder der Bewilligung, soweit nicht durch dieses Gesetz oder auf Grund dieses Gesetzes erlassener Vorschriften etwas anderes bestimmt ist. Zu den Benutzungen zählt unter anderem das Entnehmen und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern.
Die Erlaubnis kann als gehobene Erlaubnis erteilt werden, wenn hierfür ein öffentliches Interesse oder ein berechtigtes Interesse des Gewässerbenutzers besteht. Die gehobene Erlaubnis kann nur in einem Verfahren erteilt werden, in dem die Betroffenen und die beteiligten Behörden Einwendungen geltend machen können. Unter Umständen ist es hierzu notwendig, ein förmliches Verwaltungsverfahren nach Verwaltungsverfahrensgesetz durchzuführen.
D07000223 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
Entwurf
Antrag Entrichtung Förderabgabe gewonnene oder mitgewonnene bergfreie Bodenschätze Erhebung
Der Inhaber einer Bewilligung oder eines Bergwerkeigentums hat eine bergrechtliche Förderabgabe auf die gewonnenen oder mitgewonnenen bergfreien Bodenschätze zu entrichten.
D16000422 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 26.09.2024
Entwurf
Antrag Erlaubnisänderung Direkteinleitung aus Kleinkläranlagen
Die Benutzung eines Gewässers bedarf der Erlaubnis oder der Bewilligung, soweit nicht durch dieses Gesetz oder auf Grund dieses Gesetzes erlassener Vorschriften etwas anderes bestimmt ist. Zu den Benutzungen zählt unter anderem das Einleiten von Stoffen in Gewässer, das sind oberirdische Gewässer, Küstengewässer und das Grundwasser. Abwasser ist so zu beseitigen, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird. Dem Wohl der Allgemeinheit kann auch die Beseitigung von häuslichem Abwasser durch dezentrale Anlagen entsprechen. Zur Änderung einer Erlaubnis muss die Ursprungserlaubnis zunächst ganz oder teilweise widerrufen werden.
D07000229 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
Entwurf
Antrag Erlaubnisänderung Einleiten Niederschlagswasser
Die Benutzung eines Gewässers bedarf der Erlaubnis oder der Bewilligung, soweit nicht durch dieses Gesetz oder auf Grund dieses Gesetzes erlassener Vorschriften etwas anderes bestimmt ist. Zu den Benutzungen zählt unter anderem das Einleiten von Stoffen in Gewässer, das sind oberirdische Gewässer, Küstengewässer und das Grundwasser. Abwasser ist auch das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Wasser (Niederschlagswasser). Zur Änderung einer Erlaubnis muss die Ursprungserlaubnis zunächst ganz oder teilweise widerrufen werden.
D07000194 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
Entwurf
Antrag Erlaubnisänderung Entnahme von Grundwasser
Die Benutzung eines Gewässers bedarf der Erlaubnis oder der Bewilligung, soweit nicht durch dieses Gesetz oder auf Grund dieses Gesetzes erlassener Vorschriften etwas anderes bestimmt ist. Zu den Benutzungen zählt unter anderem das Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser. Zur Änderung einer Erlaubnis muss die Ursprungserlaubnis zunächst ganz oder teilweise widerrufen werden.
D07000189 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
Entwurf
Antrag Erlaubnis Direkteinleitung aus Kleinkläranlagen
Die Benutzung eines Gewässers bedarf der Erlaubnis oder der Bewilligung, soweit nicht durch dieses Gesetz oder auf Grund dieses Gesetzes erlassener Vorschriften etwas anderes bestimmt ist. Zu den Benutzungen zählt unter anderem das Einleiten von Stoffen in Gewässer, das sind oberirdische Gewässer, Küstengewässer und das Grundwasser. Abwasser ist so zu beseitigen, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird. Dem Wohl der Allgemeinheit kann auch die Beseitigung von häuslichem Abwasser durch dezentrale Anlagen entsprechen.
Die Erlaubnis kann als gehobene Erlaubnis erteilt werden, wenn hierfür ein öffentliches Interesse oder ein berechtigtes Interesse des Gewässerbenutzers besteht.
D07000227 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
Entwurf
Antrag Erlaubnis Einleiten Abwasser Gewässer Änderung
Die zuständige Wasserbehörde kann die Erlaubnis zur Einleitung von Abwasser aus einer Kleinkläranlage in Gewässer erteilen, wenn die Anlage eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung hat. Einleitungen aus anderen Kleinkläranlagen können zugelassen werden, wenn die Anlage gemäß dem Abwasserbeseitigungskonzept nicht länger als fünf Jahre betrieben wird oder nachgewiesen wird, dass die Abwasserbeseitigungsanforderungen eingehalten werden. Die Erlaubnis darf nur dem Abwasserbeseitigungspflichtigen erteilt werden.
D16000225 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 26.09.2024
Entwurf
Antrag Erlaubnis Einleiten Niederschlagswasser
Die Benutzung eines Gewässers bedarf der Erlaubnis oder der Bewilligung, soweit nicht durch dieses Gesetz oder auf Grund dieses Gesetzes erlassener Vorschriften etwas anderes bestimmt ist. Zu den Benutzungen zählt unter anderem das Einleiten von Stoffen in Gewässer, das sind oberirdische Gewässer, Küstengewässer und das Grundwasser. Abwasser ist auch das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Wasser (Niederschlagswasser).
Die Erlaubnis kann als gehobene Erlaubnis erteilt werden, wenn hierfür ein öffentliches Interesse oder ein berechtigtes Interesse des Gewässerbenutzers besteht.
D07000192 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
Entwurf
Antrag Erlaubnis Entnahme von Grundwasser
Die Benutzung eines Gewässers bedarf der Erlaubnis oder der Bewilligung, soweit nicht durch dieses Gesetz oder auf Grund dieses Gesetzes erlassener Vorschriften etwas anderes bestimmt ist. Zu den Benutzungen zählt unter anderem das Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser.
Die Erlaubnis kann als gehobene Erlaubnis erteilt werden, wenn hierfür ein öffentliches Interesse oder ein berechtigtes Interesse des Gewässerbenutzers besteht.
D07000187 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
Entwurf
Antrag Erlaubnis förmlich Direkteinleitung aus Kleinkläranlagen
Die Benutzung eines Gewässers bedarf der Erlaubnis oder der Bewilligung, soweit nicht durch dieses Gesetz oder auf Grund dieses Gesetzes erlassener Vorschriften etwas anderes bestimmt ist. Zu den Benutzungen zählt unter anderem das Einleiten von Stoffen in Gewässer, das sind oberirdische Gewässer, Küstengewässer und das Grundwasser. Abwasser ist so zu beseitigen, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird. Dem Wohl der Allgemeinheit kann auch die Beseitigung von häuslichem Abwasser durch dezentrale Anlagen entsprechen.
Die Erlaubnis kann als gehobene Erlaubnis erteilt werden, wenn hierfür ein öffentliches Interesse oder ein berechtigtes Interesse des Gewässerbenutzers besteht. Unter Umständen ist es hierzu notwendig, ein förmliches Verwaltungsverfahren nach Verwaltungsverfahrensgesetz durchzuführen.
D07000228 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
Entwurf