Geräte (z. B. Werkbänke, Zentrifugen) und Instrumente
F05016607 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 09.07.2024
in Bearbeitung
Geräte zum Kennzeichnen von Eiern
F03005749 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
in Bearbeitung
Geräte zur Feststellung der Luftkammerhöhe
F03005731 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
in Bearbeitung
Gerätezustand
F05003742 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
in Bearbeitung
Gericht
F00002843 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
in Bearbeitung
Gericht
F03004618 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
in Bearbeitung
Gericht
F03004629 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
in Bearbeitung
Gericht
F03009348 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
in Bearbeitung
Gericht
Gerichte in der Bundesrepublik Deutschland sind je nach Gerichtsträger die Bundesgerichte und die Gerichte der Länder. Zwar wird die rechtsprechende Gewalt (Judikative) nach Art. 97 GG durch unabhängige Richter ausgeübt. Die Judikative ist aber keine selbstverwaltete Staatsgewalt. Die Gerichtsverwaltung (z. B. Erhaltung der Gerichtsgebäude, Deckung des Personal- und Sachbedarfs) ist vielmehr Teil der öffentlichen Verwaltung und damit der Exekutive.
F05015084 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 30.11.2024
in Bearbeitung
Gericht
Gerichte in der Bundesrepublik Deutschland sind je nach Gerichtsträger die Bundesgerichte und die Gerichte der Länder. Zwar wird die rechtsprechende Gewalt (Judikative) nach Art. 97 GG durch unabhängige Richter ausgeübt. Die Judikative ist aber keine selbstverwaltete Staatsgewalt. Die Gerichtsverwaltung (z. B. Erhaltung der Gerichtsgebäude, Deckung des Personal- und Sachbedarfs) ist vielmehr Teil der öffentlichen Verwaltung und damit der Exekutive.
F05017021 • Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 30.11.2024
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Gericht
Gerichte in der Bundesrepublik Deutschland sind je nach Gerichtsträger die Bundesgerichte und die Gerichte der Länder. Zwar wird die rechtsprechende Gewalt (Judikative) nach Art. 97 GG durch unabhängige Richter ausgeübt. Die Judikative ist aber keine selbstverwaltete Staatsgewalt. Die Gerichtsverwaltung (z. B. Erhaltung der Gerichtsgebäude, Deckung des Personal- und Sachbedarfs) ist vielmehr Teil der öffentlichen Verwaltung und damit der Exekutive.
F05017052 • Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 20.11.2024
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Gericht
Gerichte in der Bundesrepublik Deutschland sind je nach Gerichtsträger die Bundesgerichte und die Gerichte der Länder. Zwar wird die rechtsprechende Gewalt (Judikative) nach Art. 97 GG durch unabhängige Richter ausgeübt. Die Judikative ist aber keine selbstverwaltete Staatsgewalt. Die Gerichtsverwaltung (z. B. Erhaltung der Gerichtsgebäude, Deckung des Personal- und Sachbedarfs) ist vielmehr Teil der öffentlichen Verwaltung und damit der Exekutive.
F17002071 • Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
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Gericht / Behörde (Anzeige Sterbefall)
F03011928 • Version 0.2 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
in Bearbeitung
Gericht/Behörde (einschließlich Ortsbezeichnung)
Angaben zum Gericht/zur Behörde welches/die über die Auflösung der Ehe entschieden hat.
F05000598 • Version 2.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
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Gerichtliche Anordnung
F03009548 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
in Bearbeitung
Gerichtliche Zuständigkeit Insolvenzverfahren
F05009701 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 30.11.2024
in Bearbeitung
Gerichtsauftrag
F05000794 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
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Gerichtsschlüssel
F05002836 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 12.12.2024
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Gericht/Staatsanwaltschaft
F05000519 • Version 1.1 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 03.12.2024
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Gericht/Staatsanwaltschaft
F05011863 • Version 0.2 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 30.11.2024
in Bearbeitung