Anzeige Änderung Tiergeheges Entgegennahme
Tiergehege sind dauerhafte Einrichtungen, die außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden errichtet werden. Im Tiergehege können Tiere wildlebender Arten gehalten werden. Bei einer Änderung im Zusammenhang mit einem Tiergehege, muss die Änderung der zuständigen Behörde mindestens einen Monat im Voraus angezeigt werden.
D16000405 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 26.09.2024
Entwurf
Anzeige Änderung Tiergeheges Entgegennahme
Tiergehege sind dauerhafte Einrichtungen, die außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden errichtet werden. Im Tiergehege können Tiere wildlebender Arten gehalten werden. Bei einer Änderung im Zusammenhang mit einem Tiergehege, muss die Änderung vorher angezeigt werden.
D16000489 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 26.09.2024
Entwurf
Anzeige Änderung von Angaben zum Betreiber oder zum Betriebsbereich
Die Änderung von Angaben zum Betreiber oder zum Betriebsbereich ist der zuständigen Behörde mindestens einen Monat vorher schriftlich vom Betreiber anzuzeigen.
D07000332 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 18.07.2024
Entwurf
Anzeige Anlage Umgang Jauche oder Gülle oder Silagesickersaft
D16000563 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 26.09.2024
Entwurf
Anzeige Anlage Umgang wassergefährdende Stoffe
D16000560 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 26.09.2024
Entwurf
Anzeige Aufnahme oder Fortführung Verkauf pyrotechnische Gegenstände Kategorien 1 und 2
Wollen Gewerbetreibende in ihrer Verkaufsstelle pyrotechnische Erzeugnisse verkaufen, müssen sie dieses vor Aufnahme der Tätigkeit bei der zuständigen Behörde anzeigen. Auch alle in diesem Zusammenhang eingetretenen Veränderungen (Einstellung des Handels mit pyrotechnischen Erzeugnissen, Wechsel der verantwortlichen Personen) sind mitzuteilen. Werden die pyrotechnischen Erzeugnisse jährlich wiederkehren nur in der gesetzlich zulässigen Zeit verkauft, ist eine erneute Anzeige nicht erforderlich.
D16000041 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 26.09.2024
Entwurf
Anzeige bei Verwendung organischer Lösemittel § 5 der 31. BImSchV
Der Betreiber einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage, bei der für die jeweilige Tätigkeit bestimmter Schwellenwert für den Lösemittelverbrauch überschritten wird, hat diese der zuständigen Behörde vor der Inbetriebnahme anzuzeigen.
D17000406 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
Entwurf
Anzeige Benutzung eines Gewässers
Einige Gewässerbenutzungen bedürfen nicht der Erlaubnis oder Bewilligung und müssen der zuständigen Behörde lediglich angezeigt werden.
D17000476 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 01.05.2025
Entwurf
Anzeige Benutzung eines Gewässers (bei Übungen, Erprobungen und Gefahrenabwehr)
Die Benutzung eines Gewässers bedarf in der Regel der Erlaubnis oder der Bewilligung.
Keiner Erlaubnis oder Bewilligung bedürfen Gewässerbenutzungen, die der Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für die öffentliche Sicherheit dienen, sofern der drohende Schaden schwerer wiegt als die mit der Benutzung verbundenen nachteiligen Veränderungen von Gewässereigenschaften. Die zuständige Behörde ist unverzüglich über die Benutzung zu unterrichten.
Keiner Erlaubnis oder Bewilligung bedürfen ferner bei Übungen und Erprobungen für Zwecke der Verteidigung oder der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit
das vorübergehende Entnehmen von Wasser aus einem Gewässer,
das Wiedereinleiten des Wassers in ein Gewässer mittels beweglicher Anlagen und das vorübergehende Einbringen von Stoffen in ein Gewässer, wenn durch diese Benutzungen andere nicht oder nur geringfügig beeinträchtigt werden und keine nachteilige Veränderung der Gewässereigenschaften zu erwarten ist. Die Gewässerbenutzung ist der zuständigen Behörde rechtzeitig vor Beginn der Übung oder der Erprobung anzuzeigen.
D07000109 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 01.05.2025
Entwurf
Anzeige Benutzung Gewässer Anzeige
Die Benutzung eines Gewässers bedarf keine Erlaubnis oder Bewilligung zum Beispiel bei Übungen und Erprobungen für Zwecke der Verteidigung oder der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder aber Gewässerbenutzungen, die der Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für die öffentliche Sicherheit dienen. Es werden aber auch weitere Ausnahmen wie zum Beispiel das Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten oder Ableiten von Grundwasser geprüft.
D16000268 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 26.09.2024
Entwurf
Anzeige Beschäftigung Zusammenhang Betrieb fremde Röntgeneinrichtung oder fremder Störstrahler Entgegennahme
Wer im Zusammenhang mit dem Betrieb einer fremden Röntgeneinrichtung oder eines fremden Störstrahlers Personen beschäftigt, die unter seiner Aufsicht stehen, oder Aufgaben selbst wahrnimmt, hat dies der zuständigen Behörde vor Beginn der Tätigkeit schriftlich anzuzeigen.
D16000176 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 26.09.2024
Entwurf
Anzeige Bescheinigung Todesfall Ausstellung
Wenn nach der Anzeige eines Sterbefalls aufgrund fehlender Daten oder Nachweise noch keine Sterbeurkunde ausgestellt werden kann, kann die Anzeige des Todes bescheinigt werden.
Diese Bescheinigung dient als Nachweis, dass der Anzeigepflicht nachgekommen wird.
Mit der Bescheinigung kann die ordnungsgemäße Anzeige des Sterbefalls nachgewiesen werden. Die Anzeige ist eine Voraussetzung für die Bestattung der verstorbenen Person.
D00000497 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 02.09.2024
Entwurf
Anzeige Beseitigung Kampfmittel
Die Anzeige identifiziert die kampfmittelbelastete Fläche, auf der die Kampfmittelbeseitigung durchführt werden soll. Kampfmittel müssen beseitigt werden, wenn sie entdeckt werden und eine Gefahr für Leib und Leben besteht.
Dazu zählt das Aufsuchen, Freilegen und Bergen von Kampfmitteln und Störpunkten sowie der Abtransport (inklusiv Entschärfen/Sprengung vor Ort), das Einlagern und Vernichtung im Nachhinein. Gleiches gilt für unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtungen (USBV).
D13000102 •
Version 2.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
fachlich freigegeben (gold)
Anzeigebestätigung Abwasseranlage Anzeige
Wenn Änderungen der Lage, der Beschaffenheit oder des Betriebs einer Abwasseranlage vorgenommen werden, müssen diese vorab angezeigt werden.
D16000146 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 26.09.2024
Entwurf
Anzeigebestätigung Änderung Tiergeheges Entgegennahme
Tiergehege sind dauerhafte Einrichtungen, die außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden errichtet werden. Im Tiergehege können Tiere wildlebender Arten gehalten werden. Bei einer Änderung im Zusammenhang mit einem Tiergehege, muss die Änderung der zuständigen Behörde mindestens einen Monat im Voraus angezeigt werden.
D16000478 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 26.09.2024
Entwurf
Anzeigebestätigung Änderung Tiergeheges Entgegennahme
Tiergehege sind dauerhafte Einrichtungen, die außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden errichtet werden. Im Tiergehege können Tiere wildlebender Arten gehalten werden. Bei einer Änderung im Zusammenhang mit einem Tiergehege, muss die Änderung vorher angezeigt werden.
D16000509 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 26.09.2024
Entwurf
Anzeigebestätigung Anzeige Halbjährige Heimarbeit Entgegennahme
Die halbjährige Anzeige der Heimarbeit ist erforderlich, wenn Personen in Heimarbeit beschäftigt werden. Heimarbeiter ist, wer in selbstgewählter Arbeitsstätte im Auftrag von Gewerbetreibenden oder Zwischenmeistern erwerbsmäßig arbeitet und die Verwertung der Arbeitsergebnisse dem auftraggebenden Gewerbetreibenden unmittelbar oder mittelbar überlässt.
D16000387 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 26.09.2024
Entwurf
Anzeigebestätigung Anzeige Halbjährige Heimarbeit Entgegennahme
Die halbjährige Anzeige der Heimarbeit ist erforderlich, wenn Personen in Heimarbeit beschäftigt werden. Heimarbeiter ist, wer in selbstgewählter Arbeitsstätte im Auftrag von Gewerbetreibenden oder Zwischenmeistern erwerbsmäßig arbeitet und die Verwertung der Arbeitsergebnisse dem auftraggebenden Gewerbetreibenden unmittelbar oder mittelbar überlässt.
D16000393 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 26.09.2024
Entwurf
Anzeigebestätigung (Anzeige nach §13 Trinkwasserverordnung)
D03000285 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 22.07.2024
Entwurf
Anzeigebestätigung Beschäftigung Zusammenhang Betrieb fremde Röntgeneinrichtung oder fremder Störstrahler Entgegennahme
Wer im Zusammenhang mit dem Betrieb einer fremden Röntgeneinrichtung oder eines fremden Störstrahlers Personen beschäftigt, die unter seiner Aufsicht stehen, oder Aufgaben selbst wahrnimmt, hat dies der zuständigen Behörde vor Beginn der Tätigkeit schriftlich anzuzeigen.
D16000196 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 26.09.2024
Entwurf