Anzeige Betrieb Anlagen Anwendung nichtionisierender Strahlung Menschen kosmetisch oder sonstige nichtmedizinische Zwecke Entgegennahme
Heutzutage werden viele nichtionisierende Strahlungsquellen, wie Laser, IPL-Geräte, Ultraschall, Magnetfelder und hochfrequente elektromagnetische Felder, zu kosmetischen und nichtmedizinischen Zwecken am Menschen eingesetzt. Die Verordnung zum Schutz vor schädlicher nichtionisierender Strahlung (NiSV) legt Anforderungen an den Betrieb solcher Anlagen fest, die der Betreiber erfüllen muss, um deren sicheren und ordnungsgemäßen Betrieb zu gewährleisten.
D16000076 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 26.09.2024
Entwurf
Anzeige Betrieb bestehende mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlage
Betreiber einer bestehenden mittelgroßen Feuerungs-, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlage nach § 1 Abs. 1 Nrn. 1 und 3 der 44. BImSchV haben die Anlage bis 01.12.2023 bei der zuständigen Behörde anzuzeigen und dabei die in der Anlage 1 der 44. BImSchV genannten Daten zu anzugeben.
D07000321 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 18.07.2024
Entwurf
Anzeige Betriebe Haltung Legehennen Mitteilung
Es dürfen nur Eier aus einem Legehennenstall in Verkehr gebracht werden, für den eine Registriernummer (Erzeugercode) vergeben wurde und die mit diesem entsprechenden Erzeugercode gekennzeichnet sind (Ausnahme Direktvermarktung). Registrierungspflichtig sind Betriebe die 350 oder mehr Legehennen halten oder Betriebe die weniger als 350 Hennen halten, aber ihre Eier kennzeichnungspflichtig vermarkten.
D16000055 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 26.09.2024
Entwurf
Anzeige Betrieb nichtionisierende Strahlungsquellen kosmetische oder sonstige nichtmedizinische Einsatzzwecke Entgegennahme
Der Betreiber einer Anlage muss den Betrieb der Anlage spätestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme der zuständigen Behörde anzeigen. Die Anzeige muss den Namen oder die Firma des Betreibers, die Anschrift der Betriebsstätte und Angaben zur Identifikation der Anlage enthalten. Zudem ist ein Nachweis beizufügen, dass die Personen, die die Anlage anwenden, über die erforderliche Fachkunde verfügen.
D16000535 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 26.09.2024
Entwurf
Anzeige Betrieb Röntgeneinrichtung oder wesentliche Änderung Betrieb Entgegennahme
Wer beabsichtigt, eine Röntgeneinrichtung, ein Basis-, Hoch- oder Vollschutzgerät oder eine Schulröntgeneinrichtung zu betreiben oder wesentlich zu verändern, hat dies der zuständigen Behörde spätestens vier Wochen vor dem beabsichtigten Beginn schriftlich anzuzeigen, sofern der Betrieb nicht der Genehmigungspflicht unterliegt.
D16000164 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 26.09.2024
Entwurf
Anzeige Betriebs Tiergeheges Entgegennahme
Tiergehege sind dauerhafte Einrichtungen, die außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden errichtet werden. Im Tiergehege können Tiere wildlebender Arten gehalten werden. Bei einer Änderung im Zusammenhang mit einem Tiergehege, muss die Änderung vorher angezeigt werden.
D16000490 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 26.09.2024
Entwurf
Anzeige Betrieb Tiergeheges Entgegennahme
Tiergehege sind dauerhafte Einrichtungen, die außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden errichtet werden. Im Tiergehege können Tiere wildlebender Arten gehalten werden. Der Betrieb eines Tiergeheges ist der zuständigen Behörde mindestens einen Monat im Voraus anzuzeigen.
D16000406 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 26.09.2024
Entwurf
Anzeige der Änderung der Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen in freien reglementierten Berufen
Wenn Sie als Staatsangehörige*r eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder als Staatsangehörige*r eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz einen freien reglementierten Beruf, zu dessen Ausübung Sie in einem dieser Staaten rechtmäßig niedergelassen sind, im Inland nur vorübergehend und gelegentlich ausüben möchten, haben Sie diese Absicht vorher der für die Anerkennung der Berufsqualifikation zuständigen Stelle anzuzeigen.
Zudem sind Sie als Dienstleister*in verpflichtet, wesentliche Änderungen von sich aus gegenüber der zuständigen Behörde anzuzeigen und durch Unterlagen nachzuweisen.
D05000824 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 06.03.2025
Entwurf
Anzeige der Änderung der Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen in reglementierten Berufen Bestätigung (FIM)
D05000933 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 27.03.2025
Entwurf
Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit als Prüfingenieur für Standsicherheit Entgegennahme
Personen, die aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften gleichgestellten Staat kommen und die Tätigkeit eines anerkannten Prüfingenieurs für Standsicherheit in Brandenburg erbringen möchten, müssen Sie die Anforderungen des §9 Abs. 4-6 Brandenburgische Bautechnische Prüfungsverordnung (BbgBauPrüfV ) erfüllen, die darin geforderten Nachweise zu erbringen und die erstmalige Tätigkeit in Brandenburg vorher der Behörde anzuzeigen.
D05000737 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 06.03.2025
Entwurf
Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit als Prüfsachverständiger (EU)
Wenn Sie aus einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einem nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaft gleichgestellten Staat kommen, dürfen Sie die Bezeichnung "Prüfsachverständiger" grundsätzlich nur führen, wenn Sie hinsichtlich des Tätigkeitsbereiches eine vergleichbare Berechtigung besitzen, dafür hinsichtlich der Anerkennungsvoraussetzungen und des Nachweises von Kenntnissen vergleichbare Anforderungen erfüllen mussten und die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen.
D05000560 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 06.03.2025
Entwurf
Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit als Prüfsachverständiger für Brandschutz Entgegennahme
Staatlich anerkannte Sachverständige für die Prüfung des Brandschutzes prüfen, ob das Vorhaben den Anforderungen an den baulichen Brandschutz entspricht und bescheinigen die Vollständigkeit und Richtigkeit der brandschutztechnischen Nachweise. Zur Bescheinigung gehört der Prüfbericht und eine Ausfertigung der brandschutztechnisch geprüften Bauvorlagen.
D05000805 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 06.03.2025
Entwurf
Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit als Prüfsachverständiger für den Erd- und Grund Entgegennahmebau
Staatlich anerkannte Sachverständige für den Erd- und Grundbau unterstützen die staatlich anerkannten Sachverständigen für die Prüfung der Standsicherheit auf dem Gebiet der Bodenmechanik und des Erd- und Grundbaus, indem sie
1. die Baugrundverformungen und ihre Wirkung auf bauliche Anlagen (Boden-Bauwerk-Wechselwirkung),
2. die Sicherheit der Gründung von baulichen Anlagen,
3. die getroffenen Annahmen und
4. die bodenmechanischen Kenngrößen
prüfen und dem/r staatlich anerkannten Sachverständigen für die Prüfung der Standsicherheit die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben über den Baugrund und dessen Tragfähigkeit bescheinigen.
D05000807 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 06.03.2025
Entwurf
Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit als Prüfsachverständiger für sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen
Personen, die aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften gleichgestellten Staat kommen und die Tätigkeit eines anerkannten Prüfsachverständigen für technische Anlagen ausführen möchten, müssen die Anforderungen des § 8 Abs. 3 und 4 der Landesverordnung über die Prüfung technischer Anlagen erfüllen, die geforderten Nachweise erbringen und haben das erstmalige Tätigwerden der Anerkennungsbehörde vorab anzuzeigen.
D05000653 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 06.03.2025
Entwurf
Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit als Prüfsachverständiger für Standsicherheit Entgegennahme
Prüfsachverständige für Standsicherheit können in den Fachrichtungen Massivbau, Metallbau und Holzbau anerkannt werden.
Staatlich anerkannte Sachverständige für die Standsicherheit prüfen und bescheinigen die Vollständigkeit und Richtigkeit der Standsicherheitsnachweise einschließlich des statisch-konstruktiven Brandschutzes. Zur Bescheinigung gehören der Prüfbericht und eine Ausfertigung der geprüften Standsicherheitsnachweise. Die Standsicherheitsnachweise sind auch hinsichtlich der Tragfähigkeit des Baugrundes zu überprüfen.
D05000806 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 06.03.2025
Entwurf
Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit als Prüfsachverständiger für Vermessung im Bauwesen Entgegennahme
Prüfsachverständige für Vermessung im Bauwesen bescheinigen die Einhaltung der in den Bauvorlagen oder bauaufsichtlich festgelegten Grundfläche und Höhenlage von baulichen Anlagen (§ 21 PrüfVBau). Sie sind im Rahmen der ihnen obliegenden Pflichten unabhängig.
Auswärtige Prüfsachverständige, d. h. solche, die in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union (oder diesem gleichgestellten Staat) zur Wahrnehmung dieser Aufgabe niedergelassen sind, sind berechtigt, als Prüfsachverständige/Prüfsachverständiger tätig zu werden. Sie haben das erstmalige Erbringen von Leistungen vorher anzuzeigen bzw. eine Bescheinigung über die Erfüllung der materiellen Anforderungen zu beantragen.
D05000672 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 06.03.2025
Entwurf
Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit als Prüfsachverständiger Schall- und Wärmeschutz Entgegennahme
Sie kommen aus einem EU-Staat oder einem EU- Recht gleichgestellten Staat und wollen als Sachverständige für Schall- und Wärmeschutz in Nordrhein-Westfalen tätig werden? Dann müssen Sie vorab Ihre Tätigkeitsaufnahme anzeigen und geforderte Nachweise erbringen.
D05000786 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 06.03.2025
Entwurf
Anzeige der Aufnahme oder Beendigung des Betriebs einer Schießstätte Entgegennahme
Die Aufnahme und Beendigung des Betriebs der Schießstätte müssen bei der zuständigen Behörde schriftlich oder elektronisch angezeigt werden. Bei Nichtanzeige liegt eine Ordnungswidrigkeit nach § 53 Abs. 1 Ziffer 8 Waffengesetz vor.
D05000528 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 06.03.2025
Entwurf
Anzeige der Aufnahme oder Einstellung des Betriebs zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung und/oder des gewerbsmäßigen Waffenhandels Entgegennahme
Die Aufnahme oder Einstellung des Betriebes zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung und/oder des Waffenhandels muss bei der zuständigen Behörde angezeigt werden.
D05000470 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 06.03.2025
Entwurf
Anzeige der Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeugs
D05000119 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 27.03.2025
Entwurf