Anzeige der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen in reglementierten Berufen Anzeige erstmalig im Bewacherrecht
Wenn Sie als Staatsangehörige*r eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder als Staatsangehörige*r eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz eine gewerbliche Tätigkeit im Bewachungsgewerbe zu deren Ausübung Sie in einem dieser Staaten rechtmäßig niedergelassen sind, im Inland nur vorübergehend und gelegentlich ausüben möchten, haben Sie diese Absicht vorher der für die Anerkennung der Berufsqualifikation zuständigen Stelle anzuzeigen.
D05000245 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 06.03.2025
Entwurf
Anzeige der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen in reglementierten Berufen Anzeige erstmalig im Pflanzenschutzrecht
Wenn Sie als Staatsangehörige/r eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder als Staatsangehörige/r eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz eine gewerbliche Tätigkeit im Pflanzenschutzrecht zu deren Ausübung Sie in einem dieser Staaten rechtmäßig niedergelassen sind, im Inland nur vorübergehend und gelegentlich ausüben möchten, haben Sie diese Absicht vorher der für die Anerkennung der Berufsqualifikation zuständigen Stelle anzuzeigen.
D05000255 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 06.03.2025
Entwurf
Anzeige der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen in reglementierten Berufen Anzeige erstmalig im Sprengstoffrecht
Wenn Sie als Staatsangehörige*r eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder als Staatsangehörige*r eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz eine gewerbliche Tätigkeit im Sprengstoffrecht zu deren Ausübung Sie in einem dieser Staaten rechtmäßig niedergelassen sind, im Inland nur vorübergehend und gelegentlich ausüben möchten, haben Sie diese Absicht vorher der für die Anerkennung der Berufsqualifikation zuständigen Stelle anzuzeigen.
D05000251 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 06.03.2025
Entwurf
Anzeige der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen in reglementierten Berufen Anzeige erstmalig im Tierschutzrecht
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D05000258 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 27.03.2025
Entwurf
Anzeige der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen in reglementierten Berufen Anzeige erstmalig im Waffenrecht
Anzeige über die Aufnahme oder Ausübung einer grenzüberschreitenden gewerblichen Tätigkeit in einem reglementierten Beruf im Waffenrecht
D05000248 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 06.03.2025
Entwurf
Anzeige der Inbetriebnahme einer Anlage zur Feuerbestattung (27. BImSchV)
Diese Verordnung gilt für die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb von Anlagen zur Feuerbestattung.
Der Betreiber einer Anlage hat diese der zuständigen Behörde spätestens einen Monat vor der Inbetriebnahme anzuzeigen.
D17000420 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
Entwurf
Anzeige der Inbetriebnahme einer Tankstelle
Der Betreiber hat die Tankstelle vor der Inbetriebnahme der zuständigen Behörde anzuzeigen.
D17000411 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
Entwurf
Anzeige der Nutzungsaufnahme
Anzeige der Nutzungsaufnahme bei nicht verfahrensfreien Bauvorhaben
(XBau-Nachrichtentyp: anzeige.nutzungsaufnahme.0910)
D17000052 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 01.05.2025
Entwurf
Anzeige der Tätigkeit als Hebamme Entgegennahme
Hebammen, die ihren Beruf selbstständig ausüben wollen und Arbeitgebende, die Angehörige dieser Berufe beschäftigen wollen, sind verpflichtet, vor erstmaliger Ausübung der beruflichen Tätigkeit der zuständigen Behörde schriftlich oder in elektronischer Form anzuzeigen.
D05000787 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 06.03.2025
Entwurf
Anzeige der Veranstaltung eines Wanderlagers
Sollen Waren außerhalb einer gewerblichen Niederlassung und außerhalb einer behördlich festgesetzten Messe, einer Ausstellung oder eines Marktes im Reisegewerbe von einer festen Verkaufsstätte aus vorübergehend zum sofortigen Verkauf angeboten oder Bestellungen aufgenommen werden, handelt es sich hierbei um ein Wanderlager (§ 56a der Gewerbeordnung). Wird das Wanderlager öffentlich beworben, etwa durch Plakate, Zeitungsanzeigen, Rundschreiben, Einladungen und wird die An- und Abreise der teilnehmenden Personen zum und vom Ort des Wanderlagers durch die geschäftsmäßig erbrachte Beförderung durch die veranstaltende Person oder von Personen im Zusammenwirken
mit der veranstaltenden Person erfolgen, so ist es zuvor bei der zuständigen Gewerbestelle anzuzeigen. Die Anzeige muss spätestens vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung erfolgen. Das Wanderlager darf an Ort und Stelle durch den/die in der Anzeige genannten Veranstalter*in oder eine von
ihm/ihr schriftlich bevollmächtigten Vertretung geleitet werden
D05000522 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 06.03.2025
Entwurf
Anzeige der Veräußerung eines Denkmals
Wird ein Denkmal veräußert, so haben der frühere und der neue Eigentümer den Eigentümerwechsel unverzüglich bei der unteren Denkmalschutzbehörde anzuzeigen.
D17000027 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
Entwurf
Anzeige der Verwendung von bestimmten Biozidprodukten - Entgegennahme
Tätigkeiten mit bestimmten besonders gefährlichen Biozidprodukten dürfen nur von Beschäftigten durchgeführt werden, die über eine für das jeweilige Biozidprodukt geltende Sachkunde verfügen oder diese Tätigkeiten unter unmittelbarer und ständiger Aufsicht einer sachkundigen Person durchführen. Als Arbeitgeber*in müssen Sie die erstmalige Verwendung solcher Biozidprodukte oder den Beginn
einer erneuten Verwendung nach einer Unterbrechung von mehr als einem Jahr bei der zuständigen Behörde anzeigen.
D05000462 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 06.03.2025
Entwurf
Anzeige der vorgesehenen Bestellung/Änderung/Entpflichtung einer geldwäschebeauftragten Person
Wenn Sie verpflichtet sind, einen Geldwäschebeauftragten zu bestellen, müssen Sie dies der Aufsichtsbehörde vorab anzeigen. Sie müssen der Aufsichtsbehörde auch anzeigen, wenn Sie einen Geldwäschebeauftragten abberufen („entpflichten“) möchten.
D05000085 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 27.03.2025
Entwurf
Anzeige der Weiterführung eines Gaststättengewerbes nach dem Tode des Erlaubnisinhabers
Nach dem Tode des Erlaubnisinhabers darf das erlaubnispflichtige Gaststättengewerbe auf Grund der bisherigen Gaststättenerlaubnis durch den Ehegatten, Lebenspartner oder die minderjährigen Erben während der Minderjährigkeit weitergeführt werden. Das Gleiche gilt für Nachlassverwalter, Nachlasspfleger oder Testamentsvollstrecker bis zur Dauer von zehn Jahren nach dem Erbfall.
Sie müssen es dem zuständigen Ordnungsamt unverzüglich melden, wenn Sie den erlaubnispflichtige Gaststättenbetrieb weiterführen wollen und den Beginn des Gewerbes anzeigen.
D05000484 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 06.03.2025
Entwurf
Anzeige des Baubeginns genehmigungspflichtiger Luftfahrthindernisse
Die Anzeige dient dazu, der obersten Luftfahrtbehörde mitzuteilen, wann und wo ein Luftfahrthindernis errichtet wird.
D13000066 •
Version 2.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
fachlich freigegeben (gold)
Anzeige des Betreiberwechsels für eine Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (außer Heizölverbraucheranlage und JGS-Anlage)
D03000670 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 11.09.2024
Entwurf
Anzeige des Einzelhandels mit verschreibungsfreien Arzneimitteln - Entgegennahme
Bestimmte nicht verschreibungspflichte und nicht apothekenpflichtige Arzneimittel dürfen Sie außerhalb von Apotheken verkaufen. Diese werden als sogenannte freiverkäufliche Arzneimittel bezeichnet. Wenn Sie freiverkäufliche Arzneimittel im Einzelhandel außerhalb von Apotheken verkaufen wollen, müssen Sie dies anzeigen.
D05000343 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 06.03.2025
Entwurf
Anzeige des Erbfalls bei einer Bergbaubewilligung (Umschreibung)
Mit einer bergbaulichen Bewilligung darf man einen bestimmten Bodenschatz
in einem festgelegten Gebiet aufsuchen und gewinnen sowie das Eigentum daran erwerben. Wenn die Inhaberin oder der Inhaber einer bergrechtlichen Erlaubnis verstirbt, geht diese auf die Erbinnen oder Erben über. Bis zu 10 Jahre nach dem Erbfall darf das Recht auch von den sogenannten Verfügungsberechtigten ausgeübt werden. Das sind:
- Nachlassinsolvenzverwalterinnen oder Nachlassinsolvenzverwalter,
- Nachlasspflegerinnen oder Nachlasspfleger,
- Testamentsvollstreckerinnen oder Testamentsvollstrecker.
In beiden Fällen muss man als Erbin oder Erbe beziehungsweise verfügungsberechtige Person eine Umschreibung der Bewilligung bei der zuständigen Behörde beantragen.
D00000565 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 03.09.2024
Entwurf
Anzeige des Erbfalls bei einer Bergbaubewilligung (Umschreibung)
Mit einer bergbaulichen Bewilligung darf man einen bestimmten Bodenschatz
in einem festgelegten Gebiet aufsuchen und gewinnen sowie das Eigentum daran erwerben. Wenn die Inhaberin oder der Inhaber einer bergrechtlichen Erlaubnis verstirbt, geht diese auf die Erbinnen oder Erben über. Bis zu 10 Jahre nach dem Erbfall darf das Recht auch von den sogenannten Verfügungsberechtigten ausgeübt werden. Das sind:
- Nachlassinsolvenzverwalterinnen oder Nachlassinsolvenzverwalter,
- Nachlasspflegerinnen oder Nachlasspfleger,
- Testamentsvollstreckerinnen oder Testamentsvollstrecker.
In beiden Fällen muss man als Erbin oder Erbe beziehungsweise verfügungsberechtige Person eine Umschreibung der Bewilligung bei der zuständigen Behörde beantragen.
D07000318 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 01.05.2025
Entwurf
Anzeige des Erbfalls bei einer Bergbauerlaubnis (Umschreibung)
Mit einer bergrechtlichen Erlaubnis, auch Aufsuchungserlaubnis genannt, darf man in einem festgelegten Gebiet und während eines bestimmten Zeitraums bestimmte Rohstoffe aufsuchen. Wenn der Inhaber oder die Inhaberin einer bergrechtlichen Erlaubnis verstirbt, geht diese auf die Erbinnen oder Erben über. Bis zu 10 Jahre nach dem Erbfall darf das Recht auch von den sogenannten Verfügungsberechtigten ausgeübt werden. Das sind:
- Nachlassinsolvenzverwalterinnen oder Nachlassinsolvenzverwalter
- Nachlasspflegerinnen oder Nachlasspfleger
- Testamentsvollstreckerinnen oder Testamentsvollstrecker.
In beiden Fällen müssen man als Erbin oder Erbe beziehungsweise verfügungsberechtige Person eine Umschreibung der Erlaubnis bei der zuständigen Behörde beantragen.
D00000563 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 03.09.2024
Entwurf