Anzeige des Erbfalls bei einer Bergbauerlaubnis (Umschreibung)
Mit einer bergrechtlichen Erlaubnis, auch Aufsuchungserlaubnis genannt, darf man in einem festgelegten Gebiet und während eines bestimmten Zeitraums bestimmte Rohstoffe aufsuchen. Wenn der Inhaber oder die Inhaberin einer bergrechtlichen Erlaubnis verstirbt, geht diese auf die Erbinnen oder Erben über. Bis zu 10 Jahre nach dem Erbfall darf das Recht auch von den sogenannten Verfügungsberechtigten ausgeübt werden. Das sind:
- Nachlassinsolvenzverwalterinnen oder Nachlassinsolvenzverwalter
- Nachlasspflegerinnen oder Nachlasspfleger
- Testamentsvollstreckerinnen oder Testamentsvollstrecker.
In beiden Fällen müssen man als Erbin oder Erbe beziehungsweise verfügungsberechtige Person eine Umschreibung der Erlaubnis bei der zuständigen Behörde beantragen.
D07000317 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 01.05.2025
Entwurf
Anzeige des Gewerbebetriebs eines Pfandleihers
Wenn Sie mit dem Betrieb eines Pfandleih- oder Pfandvermittlergewerbes beginnen, haben Sie anzuzeigen, welche Räume Sie für den Gewerbebetrieb nutzen. Gleiches gilt beim Wechsel der genutzten Räume für die genannten Gewerbebetriebe.
D05000105 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 06.03.2025
Entwurf
Anzeige des Transports von Cannabis
Der Transport von mehr als 25 Gramm Cannabis zwischen Teilen des befriedeten Besitztums derselben Anbauvereinigung muss angezeigt werden.
D17000670 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 29.05.2024
Entwurf
Anzeige einer Änderungen der Tierhaltung (FIM-Bundesstammdatenschema)
Wenn Änderungen in der angezeigten Tierhaltung auftreten, müssen diese unverzüglich bei der zuständigen Behörde oder einer von dieser beauftragten Stelle angezeigt werden.
D03000606 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 11.09.2024
Entwurf
Anzeige einer Änderungen der Tierhaltung (FIM-Landesstammdatenschema)
Wenn Änderungen in der angezeigten Tierhaltung auftreten, müssen diese unverzüglich bei der zuständigen Behörde oder einer von dieser beauftragten Stelle angezeigt werden.
D03000613 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 11.09.2024
Entwurf
Anzeige einer Ergänzungsschule (OZG-Referenzdatenschema)
Die Errichtung einer Ergänzungsschule ist der Schulbehörde vor Aufnahme des Unterrichts anzuzeigen.
D03000509 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 11.09.2024
Entwurf
Anzeige einer Fehlgeburt Bescheinigung
Dieser Antrag beinhaltet alle relevanten Felder zur Bescheinigung einer Fehlgeburt.
D05000024 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 19.11.2024
Entwurf
Anzeige einer Geburt
Jede Geburt eines Kindes muss dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt angezeigt werden.
D05000018 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 19.11.2024
Entwurf
Anzeige einer Hausgeburt
Wird ein Kind zu Hause (Hausgeburt), d. h. nicht in einem Krankenhaus oder einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird, geboren, muss die Geburt persönlich beim Standesamt angezeigt werden.
D05000023 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 19.11.2024
Entwurf
Anzeige einer Prostitutionsveranstaltung
D05000120 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 27.03.2025
Entwurf
Anzeige einer Sachkundige Person nach § 14 Arzneimittelgesetz Bestätigung
Anzeige einer Sachkundige Person nach § 14 Arzneimittelgesetz Bestätigung
D17000254 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
methodisch freigegeben
Anzeige einer selbstständigen Tätigkeit in einem Heilberuf Entgegennahme
Wenn Sie einen nichtakademischen Heilberuf selbstständig ausüben wollen oder Angehörige dieser Berufe beschäftigen möchten, dann müssen Sie die Aufnahme und die Beendigung dieser Tätigkeit dem Gesundheitsamt anzeigen. Auch wesentliche Änderungen (z.B. der Praxisanschrift) müssen Sie anzeigen. Zuständig ist das Gesundheitsamt, in dessen Bereich die Tätigkeit ausgeübt werden soll.
D05000532 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 06.03.2025
Entwurf
Anzeige einer Straußwirtschaft
Sie möchten im Rahmen einer Straußwirtschaft selbsterzeugten Wein beziehungsweise Apfelwein ausschenken sowie dabei kalte und einfach zubereitete warme Speisen anbieten? Dann müssen Sie den Betrieb der Straußwirtschaft anzeigen.
D05000485 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 06.03.2025
Entwurf
Anzeige einer Versteigerung Gewährung
Wenn Sie eine Versteigerung durchführen möchten, müssen Sie dies der zuständigen Behörde spätestens zwei Wochen vor dem in Aussicht genommenen Versteigerungstermin anzeigen. Die Anzeige ist zum einen bei dem zuständigen Ordnungsamt, in deren Bezirk die Versteigerung stattfinden soll und zum anderen bei der Industrie- und Handelskammer einzureichen. Bei der Versteigerung von landwirtschaftlichem Inventar, land- und forstwirtschaftlichen Erzeugnissen oder Vieh ist keine Anzeige erforderlich.
D05000459 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 06.03.2025
Entwurf
Anzeige eines Forstsamen- oder Forstpflanzenbetriebes Entgegennahme
Wenn Sie einen Forstsamen- oder Forstpflanzenbetrieb führen und forstliches Vermehrungsgut in den Verkehr bringen möchten, müssen Sie diesen bei der Landesstelle für forstliches Vermehrungsgut anmelden. Die Identitätssicherung von forstlichem Vermehrungsgut ist für die Forstwirtschaft von grundlegender Bedeutung. Daher werden bei der Erzeugung und dem Inverkehrbringen nach Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) strenge Anforderungen an die Betriebe gestellt. Die Landesstellen haben die Einhaltung dieser Vorschriften zu überwachen. Demnach müssen Sie Ihren auf dem Gebiet tätigen Betrieb registrieren lassen.
D05000407 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 06.03.2025
Entwurf
Anzeige eines Prostitutionsgewerbes nach §§ 20, 21 ProstSchG
Die Organisation oder Durchführung einer Prostitutionsveranstaltung ist der am Ort der Veranstaltung zuständigen Behörde vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung anzuzeigen. Sie benötigen dafür u.a. ein Veranstaltungskonzept.
Das Aufstellen eines Prostitutionsfahrzeugs an mehr als zwei aufeinanderfolgenden Tagen oder mehrmals in einem Monat ist der am Ort der Aufstellung zuständigen Behörde zwei Wochen vor Aufstellung anzuzeigen.
D05000091 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 27.03.2025
Entwurf
Anzeige eines Sterbefalls
Im Falle des Todes einer natürlichen Person, besteht die Verpflichtung zur Anzeige eines Sterbefalls bei dem Standesamt der Gemeinde, in dessen Bezirk der Tod eintrat. Die Anzeige erfolgt in der Regel durch eine natürliche Person oder durch öffentliche beziehungsweise private Einrichtungen (wie z. B. Krankenhäuser oder Bestattungsinstitute).
D05000017 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 19.11.2024
Entwurf
Anzeige eines Sterbefalls (FIM-Bundesstammdatenschema)
Der Tod eines Menschen ist spätestens am dritten Werktag nach Eintritt des Todes beim zuständigen Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist, anzuzeigen.
Tritt der Sterbefall in einer Einrichtung (Krankenhaus, Alten- oder Pflegeheim oder eine sonstige Einrichtung) ein, ist der Träger der Einrichtung dazu verpflichtet, den Fall schriftlich beim Standesamt anzuzeigen.
Tritt der Sterbefall außerhalb einer Einrichtung ein, so ist jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat, die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat, und jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist, verpflichtet den Sterbefall mündlich anzuzeigen.
Mit der Anzeige kann auch ein Bestattungsunternehmen betraut werden.
D03000356 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 11.09.2024
Entwurf
Anzeige eines Sterbefalls (FIM-Landesstammdatenschema)
Der Tod eines Menschen ist spätestens am dritten Werktag nach Eintritt des Todes beim zuständigen Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist, anzuzeigen.
Tritt der Sterbefall in einer Einrichtung (Krankenhaus, Alten- oder Pflegeheim oder eine sonstige Einrichtung) ein, ist der Träger der Einrichtung dazu verpflichtet, den Fall schriftlich beim Standesamt anzuzeigen.
Tritt der Sterbefall außerhalb einer Einrichtung ein, so ist jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat, die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat, und jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist, verpflichtet den Sterbefall mündlich anzuzeigen.
Mit der Anzeige kann auch ein Bestattungsunternehmen betraut werden.
D03000363 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 11.09.2024
Entwurf
Anzeige eines Zufallsfunds
D06000070 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 28.10.2024
Entwurf