Anzeige Einleiten Abwasser Gewässer
Die Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen (Indirekteinleitung) erfordert eine Genehmigung der zuständigen Behörde, sofern die Abwasserverordnung Anforderungen für den Ort des Anfalls des Abwassers festlegt. Diese Genehmigung wird nur erteilt, wenn die Anforderungen der Abwasserverordnung eingehalten werden, die Direkteinleitung nicht gefährdet wird und notwendige Abwasseranlagen vorhanden sind. Unter bestimmten Bedingungen kann die Indirekteinleitung auch nur anzeigepflichtig sein.
D16000233 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 26.09.2024
Entwurf
Anzeige Einleiten Niederschlagswasser
Die Benutzung eines Gewässers bedarf der Erlaubnis oder der Bewilligung, soweit nicht durch dieses Gesetz oder auf Grund dieses Gesetzes erlassener Vorschriften etwas anderes bestimmt ist. Zu den Benutzungen zählt unter anderem das Einleiten von Stoffen in Gewässer, das sind oberirdische Gewässer, Küstengewässer und das Grundwasser. Abwasser ist auch das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Wasser (Niederschlagswasser). Landesrecht Rheinland-Pfalz: Zum Gemeingebrauch gehört auch das ortsnahe schadlose Einleiten von Niederschlagswasser bis zu 8 m3 pro Tag. Ein schadloses Einleiten liegt vor, wenn eine schädliche Verunreinigung des Gewässers oder sonstige nachteilige Veränderungen seiner Eigenschaften nicht zu erwarten sind. Wer solch eine Einleitung vornehmen will, hat dies rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme der Behörde anzuzeigen.
D07000195 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 01.05.2025
Entwurf
Anzeige Einstellung Betrieb, Betriebsbereich oder Anlage des Betriebsbereichs
Die Einstellung eines Betriebs, eines Betriebsbereichs oder einer Anlage des Betriebsbereichs ist der zuständigen Behörde vom Betreiber mindestens einen Monat vorher schriftlich anzuzeigen.
D07000331 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 18.07.2024
Entwurf
Anzeige emissionsrelevante Änderung mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlage
Betreiber einer im Anlagenregister eingetragenen mittelgroßen Feuerungs-, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlage müssen emissionsrelevante Änderungen vor der Durchführung bei der zuständigen Behörde anzeigen.
D07000322 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 18.07.2024
Entwurf
Anzeige endgültige Stilllegung mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlage
Betreiber einer mittelgroßen Feuerungs-, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlage müssen die endgültige Stilllegung der Anlage der zuständigen Behörde anzeigen.
D07000324 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 18.07.2024
Entwurf
Anzeige Entnahme von Grundwasser
Die Benutzung eines Gewässers bedarf der Erlaubnis oder der Bewilligung, soweit nicht durch dieses Gesetz oder auf Grund dieses Gesetzes erlassener Vorschriften etwas anderes bestimmt ist. Zu den Benutzungen zählt unter anderem das Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser.
Keiner Erlaubnis oder Bewilligung bedarf das Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten oder Ableiten von Grundwasser unter anderem für den Haushalt, für den landwirtschaftlichen Hofbetrieb, für das Tränken von Vieh außerhalb des Hofbetriebs oder in geringen Mengen zu einem vorübergehenden Zweck, soweit keine signifikanten nachteiligen Auswirkungen auf den Wasserhaushalt zu besorgen sind.
Landesrecht Rheinland-Pfalz: Wer in diesem Fall Grundwasser entnehmen, zutagefördern, zutageleiten oder ableiten will oder zu diesem Zweck Bohrungen oder sonstige Bodenaufschlüsse vornimmt, hat dies rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme der Behörde anzuzeigen.
D07000191 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 01.05.2025
Entwurf
Anzeige Erdaufschluss
Anzeige eines Erdaufschlusses
D17000211 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
Entwurf
Anzeige Errichtung Betriebsbereich nach Störfall-Verordnung
Die Errichtung eines Betriebsbereichs i.S.d. 12. BImSchV ist vom Betreiber mindestens einen Monat vor Beginn der Errichtung der zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen. Dazu sind die Angaben in § 7 Absatz 1 12. BImSchV anzugeben.
D07000329 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 18.07.2024
Entwurf
Anzeige Errichtung Tiergehege
Tiergehege können nur unter der Einhaltung bestimmter gesetzlicher Voraussetzungen errichtet werden. In vielen Bundesländern muss die Errichtung mindestens einen Monat im Voraus angezeigt werden.
D13000104 •
Version 2.5 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
fachlich freigegeben (silber)
Anzeige Errichtung Tiergehege Entgegennahme
Tiergehege sind dauerhafte Einrichtungen, die außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden errichtet werden. Im Tiergehege können Tiere wildlebender Arten gehalten werden. Bevor mit der Errichtung eines Tiergeheges begonnen wird, muss das Vorhaben vorher angezeigt werden.
D16000404 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 26.09.2024
Entwurf
Anzeige Errichtung Tiergehege Entgegennahme
Tiergehege sind dauerhafte Einrichtungen, die außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden errichtet werden. Im Tiergehege können Tiere wildlebender Arten gehalten werden. Bevor mit der Errichtung eines Tiergeheges begonnen wird, muss das Vorhaben vorher angezeigt werden.
D16000488 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 26.09.2024
Entwurf
Anzeige erstmalige Überschreitung der Schwellenwerte nicht genehmigungsbedürftiger Anlage mit Lösemittelverbrauch
Nicht genehmigungsbedürftige Anlagen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung die in Anhang I genannten Schwellenwerte nicht überschreiten, sind der zuständigen Behörde bei erstmaliger Überschreitung der Schwellenwerte innerhalb von sechs Monaten vom Betreiber anzuzeigen.
D07000335 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 18.07.2024
Entwurf
Anzeige Fischereipachtvertrags Genehmigung
Fischereipachtverträge und deren Änderungen müssen schriftlich abgeschlossen werden und haben eine Mindestlaufzeit von zwölf Jahren. Pächter müssen einen gültigen Fischereischein besitzen. Ausnahmen können von der unteren Fischereibehörde zur Vermeidung unbilliger Härten zugelassen werden. Der Verpächter muss den Abschluss oder die Änderung des Pachtvertrages innerhalb von 14 Tagen der zuständigen Behörde anzeigen und zur Genehmigung vorlegen. Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn nicht innerhalb von zwei Monaten eine Beanstandung erfolgt. Verträge, die gegen diese Bestimmungen verstoßen, sind nichtig. Bei Streitigkeiten über die Wirksamkeit eines Pachtvertrages regelt die untere Fischereibehörde vorläufig die Fischereiausübung.
D16000168 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 26.09.2024
Entwurf
Anzeige Förderabgabe Bergbautätigkeiten Änderung
Der Inhaber einer Bewilligung oder eines Bergwerkeigentums hat eine bergrechtliche Förderabgabe auf die gewonnenen oder mitgewonnenen bergfreien Bodenschätze zu entrichten.
D16000423 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 26.09.2024
Entwurf
Anzeige Förderabgabe Bergbautätigkeiten Änderung
Der Inhaber einer Bewilligung oder eines Bergwerkeigentums hat eine bergrechtliche Förderabgabe auf die gewonnenen oder mitgewonnenen bergfreien Bodenschätze zu entrichten.
D16000482 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 26.09.2024
Entwurf
Anzeige für Niederfrequenz- und Gleichstromanlagen
Der Betreiber einer Niederfrequenzanlage mit einer Nennspannung von 110 Kilovolt und mehr oder einer Gleichstromanlage hat diese der zuständigen Behörde mindestens zwei Wochen vor der Inbetriebnahme oder einer wesentlichen Änderung anzuzeigen.
D17000409 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
Entwurf
Anzeige Geflügelausstellung und Geflügelmärkte Bestätigung
Enten und Gänse dürfen auf einem Geflügelmarkt oder einer Veranstaltung ähnlicher Art nur aufgestellt werden, soweit längstens sieben Tage vor der Veranstaltung Proben von 60 Tieren des jeweiligen Bestands in einer von der zuständigen Behörde bestimmten Untersuchungseinrichtung virologisch mit negativem Ergebnis auf hochpathogenes aviäres Influenzavirus untersucht worden sind. Anstelle der Untersuchung nach kann der Tierhalter Enten und Gänse zusammen mit Hühnern oder Puten halten, soweit die Hühner oder Puten dazu dienen, die Einschleppung oder Verschleppung der Geflügelpest in den Bestand frühzeitig zu erkennen. Dafür kann eine Bestätigung angefordert werden.
D17000624 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
fachlich freigegeben (silber)
Anzeige genehmigungsfreien Beseitigung einer Anlage
Die beabsichtigte Beseitigung von Anlagen ist der Bauaufsichtsbehörde mindestens einen Monat vorher anzuzeigen, soweit es sich bei den Anlagen nicht um verfahrensfreie Bauvorhaben nach §61 Absatz 1 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern handelt.
D13000063 •
Version 3.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
fachlich freigegeben (gold)
Anzeige geplante störfallrelevante Änderung nach § 3 Abs. 5b BImSchG
Eine geplante störfallrelevante Änderung nach § 3 Absatz 5b BImSchG ist vom Betreiber mindestens einen Monat vorher der zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen. Dazu sind die Angaben in § 7 Absatz 1 12. BImSchV anzugeben.
D07000330 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 18.07.2024
Entwurf
Anzeige gewerblicher Umgang mit tierischen Nebenprodukten Entgegennahme
Je nach Risikostufe werden die tierischen Nebenprodukte in 3 Kategorien eingeteilt. Je nach Risikostufe sind die tierischen Nebenprodukte entsprechend zu verarbeiten oder zu entsorgen. Sämtliche Unternehmen, die Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Erzeugung, dem Transport, der Handhabung, der Verarbeitung, der Lagerung, dem Inverkehrbringen, dem Vertrieb, der Verwendung oder der Beseitigung von tierischen Nebenprodukten und Folgeprodukten durchführen, müssen dies
der zuständigen Behörde vor Aufnahme der Tätigkeit zum Zwecke einer behördlichen Registrierung anzeigen. Die Anzeige hat beim örtlich zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zu erfolgen. Bestimmte Tätigkeiten bzw. Betriebe (wie z.B. Verarbeitungsbetriebe, Biogasanlagen, Zwischenbehandlungsbetriebe oder Heimtierfutterhersteller) bedürfen einer Zulassung. Die Zulassung ist gesondert zu beantragen. Für bestimmte anderweitige Verwendungen von tierischen Nebenprodukten sind Ausnahmegenehmigungen erforderlich.
D05000860 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 06.03.2025
Entwurf