Anzeige über die Aufnahme von Geodaten und Metadaten für Geodatendienste im Bereich Gewässernetz Bereitstellung (FIM)
Falls im digitalen Gewässernetz ein Abschnitt fehlen sollte, kann dem NLWKN eine Ergänzung des Gewässernetzes zur Aktualisierung gemeldet werden.
D03000420 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 11.09.2024
Entwurf
Anzeige über die Aufnahme von Geodaten und Metadaten für Geodatendienste im Bereich Gewässernetz Bereitstellung (OZG Referenzdatenschema)
Falls im digitalen Gewässernetz ein Abschnitt fehlen sollte, kann dem NLWKN eine Ergänzung des Gewässernetzes zur Aktualisierung gemeldet werden.
D03000422 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 11.09.2024
Entwurf
Anzeige über die Erstanmeldung Heimarbeit Entgegennahme
99006047261000 Erstmalige Beschäftigung Heimarbeit Entgegennahme
Unternehmen, die zum ersten Mal Heimarbeit vergeben, müssen vorab die zuständige Behörde informieren. Das gilt auch dann, wenn nur unregelmäßige oder geringfügige Tätigkeiten geplant sind.
D17000503 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
Entwurf
Anzeige über die Erstanmeldung von Heimarbeit
99006049261000 Anzeige von Erstmaliger Beschäftigung Heimarbeit Entgegennahme
Ein Unternehmen muss die erstmalige Durchführung von Heimarbeit an die zuständige Stelle melden. Es ist erforderlich das die Meldung vor dem Tätigkeitsbeginn vollzogen wird.
D17000226 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
methodisch freigegeben
Anzeige über die Erstanmeldung von Heimarbeit
Dieser DSB soll zu S00000364 verküpft werden.
D00000577 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 03.09.2024
Entwurf
Anzeige über Fund von Denkmalen
Wer Sachen, Sachgesamtheiten oder Teile von Sachen entdeckt, von denen anzunehmen ist, daß an ihrer Erhaltung ein öffentliches Interesse besteht, hat dies unverzüglich anzuzeigen.
D13000145 •
Version 1.2 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
fachlich freigegeben (gold)
Anzeige Umfüllen und Lagern Kraftstoffe
D16000557 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 26.09.2024
Entwurf
Anzeige Unternehmen für den Handel von Packmitteln aus Holz Entgegennahme (FIM)
D05000897 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 27.03.2025
Entwurf
Anzeige von Änderungen in einem Prostitutionsgewerbe
Hier können Sie Änderungen im Betriebskonzept oder eine personelle Veränderung (Leitung/Beaufsichtigung des Betriebes oder Stellvertretung) in Ihrem Prostitutionsgewerbe anzeigen. Bitte beachten Sie, dass Sie für jedes Prostitutionsgewerbe entweder eine Änderung im Betriebskonzept oder eine personelle Änderung anzeigen können. Personen, die zuvor nicht in einem Prostitutionsgewerbe tätig waren, müssen die erforderliche Zuverlässigkeit nachweisen. Die entsprechenden Nachweise werden im Reiter "Nachweise" abgefragt.
D05000100 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 27.03.2025
Entwurf
Anzeige von Anlagen nach § 3 Abs. 3 NiSV
Vor der Inbetriebnahme sind die in der NiSV genannten Anlagen bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.
D06000028 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 06.11.2024
Entwurf
Anzeige von besonderen Betriebsereignissen (Ablehnungsbescheid)
Ablehnungsbescheid: Ein im Bergbau tätiges Unternehmen trägt die Verantwortung für mögliche Gefahren. Es müssen der zuständigen Bergbehörde auch betriebliche Ereignisse ohne Personenschaden gemeldet werden. Dabei handelt es sich um Ereignisse, * die den Tod oder eine schwere Verletzung einer oder mehrerer Personen herbeiführen können sowie * Ereignisse, deren Kenntnis mögliche Gefahren für das Leben und die Gesundheit von Beschäftigten, Dritten oder für den Betrieb verhütet oder beseitigt.
D17000605 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
methodisch freigegeben
Anzeige von besonderen Betriebsereignissen (Ablehnungsbescheid aufgrund Nichtzuständigkeit)
Ablehnungsbescheid aufgrund Nichtzuständigkeit:
Wenn man als Unternehmer oder Unternehmerin im Bergbau tätig ist, trägt man die Verantwortung für mögliche Gefahren. Es müssen der zuständigen Bergbehörde sowohl betriebliche Ereignisse ohne Personenschaden als auch mit Personenschaden gemeldet werden.
D07000088 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
Entwurf
Anzeige von besonderen Betriebsereignissen - Besondere Betriebsereignisse
Wenn man als Unternehmer oder Unternehmerin im Bergbau tätig ist, trägt man die Verantwortung für mögliche Gefahren. Man muss der zuständigen Behörde auch betriebliche Ereignisse ohne Personenschaden melden. Gemeint sind solche Ereignisse, deren Kenntnis mögliche Gefahren für das Leben und die Gesundheit von Beschäftigten, Dritten oder für den Betrieb verhütet oder beseitigt.
D00000459 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 30.08.2024
Entwurf
Anzeige von besonderen Betriebsereignissen - Besondere Betriebsereignisse
Wenn man als Unternehmer oder Unternehmerin im Bergbau tätig ist, trägt man die Verantwortung für mögliche Gefahren. Man muss der zuständigen Behörde auch betriebliche Ereignisse ohne Personenschaden melden. Gemeint sind solche Ereignisse, deren Kenntnis mögliche Gefahren für das Leben und die Gesundheit von Beschäftigten, Dritten oder für den Betrieb verhütet oder beseitigt.
D07000034 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 02.05.2025
Entwurf
Anzeige von besonderen Betriebsereignissen - Besondere Betriebsereignisse
Ein im Bergbau tätiges Unternehmen trägt die Verantwortung für mögliche Gefahren. Es müssen der zuständigen Bergbehörde auch betriebliche Ereignisse ohne Personenschaden gemeldet werden. Dabei handelt es sich um Ereignisse,
* die den Tod oder eine schwere Verletzung einer oder mehrerer Personen herbeiführen können sowie
* Ereignisse, deren Kenntnis mögliche Gefahren für das Leben und die Gesundheit von Beschäftigten, Dritten oder für den Betrieb verhütet oder beseitigt.
D17000494 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
methodisch freigegeben
Anzeige von besonderen Betriebsereignissen - Unfallanzeige
Ein im Bergbau tätiges Unternehmen trägt die Verantwortung für mögliche Gefahren. Es müssen der zuständigen Bergbehörde betriebliche Ereignisse gemeldet werden, bei denen Personen zu Schaden kommen. Dabei handelt es sich um Ereignisse, die Verletzungen oder Tod einer oder mehrerer Personen herbeiführen oder herbeigeführt haben. Wird keine Anzeige gestellt, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 EUR geahndet werden kann.
D00000457 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 30.08.2024
Entwurf
Anzeige von besonderen Betriebsereignissen - Unfallanzeige
Wenn man als Unternehmer oder Unternehmerin im Bergbau tätig sind, trägt man die Verantwortung für mögliche Gefahren. Man muss der zuständigen Behörde unverzüglich betriebliche Ereignisse melden, bei denen Personen zu Schaden kommen. Gemeint sind solche Ereignisse, die Verletzungen oder Tod einer oder mehrerer Personen herbeiführen können oder herbeigeführt haben.
Tut man das nicht, dann begeht man eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 EUR geahndet werden kann.
D07000035 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 02.05.2025
Entwurf
Anzeige von besonderen Betriebsereignissen - Unfallanzeige
Ein im Bergbau tätiges Unternehmen trägt die Verantwortung für mögliche Gefahren.
Es müssen der zuständigen Bergbehörde betriebliche Ereignisse gemeldet werden, bei denen Personen zu Schaden kommen. Dabei handelt es sich um Ereignisse, die Verletzungen oder Tod einer oder mehrerer Personen herbeiführen oder herbeigeführt haben. Wird keine Anzeige gestellt, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 EUR geahndet werden kann.
D17000500 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
methodisch freigegeben
Anzeige von besonderen Betriebsereignissen - Unfallanzeige (Ablehnungsbescheid)
Ablehnungsbescheid: Ein im Bergbau tätiges Unternehmen trägt die Verantwortung für mögliche Gefahren. Es müssen der zuständigen Bergbehörde betriebliche Ereignisse gemeldet werden, bei denen Personen zu Schaden kommen. Dabei handelt es sich um Ereignisse, die Verletzungen oder Tod einer oder mehrerer Personen herbeiführen oder herbeigeführt haben. Wird keine Anzeige gestellt, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 EUR geahndet werden kann.
D17000606 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
methodisch freigegeben
Anzeige von Bohrarbeiten
Wenn ein Bergbaubetrieb Bohrungen durchführen möchte, die mehr
als 100 Meter tief in den Boden eindringen, muss man dies der zuständigen Behörde vorab anzeigen. Man muss keine Anzeige einreichen, wenn man bereits einen Betriebsplan eingereicht hat.
D00000458 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 30.08.2024
Entwurf