Anzeige wesentliche Änderung nicht genehmigungsbedürftige Anlage mit Lösemittelverbrauch oberhalb Schwellenwerte
Der Betreiber hat eine wesentliche Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage mit Lösemittelverbrauch oberhalb der Schwellenwerte der zuständigen Behörde vorher anzuzeigen.
D07000336 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 18.07.2024
Entwurf
Anzeige wesentliche Änderung Niederfrequenzanlage mit Nennspannung von 110 Kilovolt und mehr oder Gleichstromanlage
Der Betreiber einer Niederfrequenzanlage mit einer Nennspannung von 110 Kilovolt und mehr oder einer Gleichstromanlage hat diese der zuständigen Behörde mindestens zwei Wochen vor einer wesentlichen Änderung anzuzeigen, soweit die Anlage auf einem Grundstück im Bereich eines Bebauungsplans oder innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils oder auf einem mit Wohngebäuden bebauten Grundstück im Außenbereich belegen ist oder derartige Grundstücke überquert und die wesentliche Änderung nicht einer Genehmigung, Planfeststellung oder sonstigen behördlichen Entscheidung nach anderen Rechtsvorschriften bedarf, bei der die Belange des Immissionsschutzes berücksichtigt werden.
D07000347 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 18.07.2024
Entwurf
Anzeige zum Handel mit Pflanzenschutzmitteln Entgegennahme
Wenn Sie Pflanzenschutzmittel in den Verkehr bringen oder einführen möchten, müssen Sie dies der zuständigen Behörde vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit anzeigen.
Falls Ihr Betriebssitz oder der Ort, an dem Sie handeln, in einem anderen Bundesland liegen, müssen Sie auch dort eine entsprechende Anzeige tätigen.
Zum Anbieten und zur Abgabe von Pflanzenschutzmitteln im Handel zählt auch der Internet- und Versandhandel. Die Anzeigepflicht gilt auch für das Einführen von Pflanzenschutzmitteln aus dem Ausland oder das Verbringen von Pflanzenschutzmitteln innerhalb Europas jeweils zu gewerblichen Zwecken.
D05000534 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 06.03.2025
Entwurf
Anzeige zum Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen Entgegennahme
Wenn Sie im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit mit pyrotechnischen Gegenständen der Klassen I und II und Unterklasse T1 handeln, müssen Sie das der zuständigen Behörde anzeigen.
D05000180 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 06.03.2025
Entwurf
Anzeige zur Aufnahme eines Betriebes (Bergbau)
Man muss die Aufnahme eines Bergbaubetriebs der zuständigen Stelle anzeigen.
Reicht man die Anzeige nicht rechtzeitig ein, kann ein Bußgeld von bis zu 2.500 EUR
verhängt werden.
Die Pflicht zur Anzeige entfällt, wenn man stattdessen einen Betriebsplan einreicht.
D00000555 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 03.09.2024
Entwurf
Anzeige zur Aufnahme eines Betriebes (Bergbau)
Man muss die Aufnahme eines Bergbaubetriebs der zuständigen Stelle anzeigen.
Reicht man die Anzeige nicht rechtzeitig ein, kann ein Bußgeld von bis zu 2.500 EUR
verhängt werden.
Die Pflicht zur Anzeige entfällt, wenn man stattdessen einen Betriebsplan einreicht.
D07000036 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 02.05.2025
Entwurf
Anzeige zur Aufnahme eines Betriebes (Bergbau)
Wenn ein Unternehmen einen Bergbaubetrieb aufnimmt und mit dem Aufsuchen, Fördern und Aufbereiten von Bodenschätze beginnen will, die dem Bundesberggesetz unterliegen, muss dies vorab der zuständigen Bergbehörde gemeldet werden.
Im Rahmen der Anzeige muss das genaue Datum, an dem mit den Arbeiten begonnen werden soll, sowie die Art des Betriebes angegeben werden, zum Beispiel eine Bohranlage.
Wird die Anzeige nicht rechtzeitig eingereicht, kann ein Bußgeld von bis zu 2.500 EUR verhängt werden.
Die Pflicht zur Anzeige entfällt, wenn stattdessen ein Betriebsplan eingereicht wird.
D17000520 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
methodisch freigegeben
Anzeige zur Aufnahme von Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen - Entgegennahme
Bevor Sie mit Biostoffen arbeiten, zum Beispiel in Laboratorien oder im Gesundheitsdienst, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen. Bei Arbeiten in den Schutzstufen 3 und 4 ist eine Erlaubnis erforderlich, die hier nicht behandelt wird.
D05000795 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 06.03.2025
Entwurf
Anzeige zur Beratung über und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln Entgegennahme
Wenn Sie Pflanzenschutzmittel für andere anwenden oder andere über den Pflanzenschutz beraten möchten, müssen Sie dies der zuständigen Behörde vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit anzeigen. Falls Ihr Betriebssitz oder die Flächen, die Sie behandeln bzw. der Ort, an dem Sie beraten, in einem anderen Bundesland liegen, müssen Sie auch dort eine entsprechende Anzeige tätigen.
D05000541 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 06.03.2025
Entwurf
Anzeige zur Errichtung eines Betriebes (Bergbau)
Man muss die Errichtung eines Bergbaubetriebs der zuständigen Stelle anzeigen.
Reicht man die Anzeige nicht rechtzeitig ein, kann ein Bußgeld von bis zu 2.500 EUR
verhängt werden.
Die Pflicht zur Anzeige entfällt, wenn man stattdessen einen Betriebsplan einreicht.
D00000559 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 03.09.2024
Entwurf
Anzeige zur Errichtung eines Betriebes (Bergbau)
Man muss die Errichtung eines Bergbaubetriebs der zuständigen Stelle anzeigen.
Reicht man die Anzeige nicht rechtzeitig ein, kann ein Bußgeld von bis zu 2.500 EUR
verhängt werden.
Die Pflicht zur Anzeige entfällt, wenn man stattdessen einen Betriebsplan einreicht.
D07000090 •
Version 1.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 02.05.2025
Entwurf
Anzeige zur Errichtung eines Betriebes (Bergbau)
Wenn ein Unternehmen einen Bergbaubetrieb errichtet, um Bodenschätze, die dem Bundesberggesetz unterliegen, aufzusuchen, zu fördern und aufzubereiten, muss dieses Vorhaben der zuständigen Bergbehörde vorab gemeldet werden.
Im Rahmen der Anzeige muss das genaue Datum, an dem mit den Arbeiten begonnen werden soll, sowie die Art des Betriebes angegeben werden, zum Beispiel eine Bohranlage. Wird die Anzeige nicht rechtzeitig eingereicht, kann ein Bußgeld von bis zu 2.500 EUR verhängt werden. Die Pflicht zur Anzeige entfällt, wenn stattdessen ein Betriebsplan eingereicht wird.
D17000519 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
methodisch freigegeben
Anzeige zur Weiterführung des Gewerbes nach § 10 des Gaststättengesetzes
D05000084 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 27.03.2025
Entwurf
ApoG - Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke
Betrieb einer öffentlichen Apotheke
- Antrag auf Erteilung einer Betriebserlaubnis für eine öffentliche Apotheke
- Antrag auf Änderung einer Betriebserlaubnis für eine öffentliche Apotheke
D06000073 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 06.11.2024
Entwurf
Apotheken und Arzneimittel
In den einzureichenden Unterlagen weisen Sie Ihre Qualifikation als Erlaubnisinhaber nach, weisen nach, dass Sie über geeignete Betriebsräume verfügen und versichern eidesstattlich, bestimmte gesetzliche Vorgaben einzuhalten.
D05000290 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 06.03.2025
Entwurf
Approbation als Apotheker Erteilung
Nach Ihrem erfolgreichen Abschluss des Pharmaziestudiums können Sie einen Antrag auf Erteilung der Approbation als Apothekerin oder Apotheker stellen. Mit Erteilung der Approbation als Apothekerin oder Apotheker sind sie berechtigt, den Apothekerberuf in Deutschland selbstständig und eigenverantwortlich auszuüben.
Die Approbation wird unbefristet erteilt und ist für die gesamte Bundesrepublik Deutschland gültig.
D05000596 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 06.03.2025
Entwurf
Approbation als Apotheker Verzicht
Wenn Sie auf die Approbation als Apotheker verzichten wollen, bedarf es einer schriftlichen Erklärung an die zuständige Behörde.
Auf die Approbation kann durch schriftliche Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde verzichtet werden. Ein Verzicht, der unter einer Bedingung erklärt wird, ist unwirksam.
D05000582 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 06.03.2025
Entwurf
Approbation als Arzt
Nach Ihrem Studium und der fachbezogenen Ausbildung können Sie als Ärztin oder Arzt einen Antrag auf Erteilung der Approbation stellen. Mit Erteilung der Approbation als Ärztin oder Arzt sind Sie berechtigt, den Arztberuf in Deutschland selbstständig und eigenverantwortlich auszuüben. Die Approbation wird unbefristet erteilt und ist für die gesamte Bundesrepublik Deutschland gültig.
D05000209 •
Version 1.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 06.03.2025
Entwurf
Approbation als Arzt Erteilung
Nach Ihrem Studium und der fachbezogenen Ausbildung können Sie als Ärztin oder Arzt einen Antrag auf Erteilung der Approbation stellen. Mit Erteilung der Approbation als Ärztin oder Arzt sind Sie berechtigt, den Arztberuf in Deutschland selbstständig und eigenverantwortlich auszuüben. Die Approbation wird unbefristet erteilt und ist für die gesamte Bundesrepublik Deutschland gültig.
D05000587 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 06.03.2025
Entwurf
Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut Erteilung
Nach Ihrer erfolgreichen Ausbildung an einer staatlich anerkannten Ausbildungsstätte für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie kann Ihnen die Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin beziehungsweise als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut erteilt werden. Mit Erteilung der Approbation sind Sie berechtigt den Beruf der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin beziehungsweise des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in Deutschland selbstständig und eigenverantwortlich auszuüben.
Die Approbation wird unbefristet erteilt und ist für die gesamte Bundesrepublik Deutschland gültig.
D05000597 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 06.03.2025
Entwurf