Bergbau Erlaubnis Aufhebung (Ablehnungsbescheid)
Ablehnungsbescheid: Mit einer bergrechtlichen Erlaubnis, auch Aufsuchungserlaubnis genannt, darf das innehabende Unternehmen als Einziges in einem festgelegten Gebiet und während eines bestimmten Zeitraums bestimmte Rohstoffe aufsuchen. Diese Erlaubnis kann vollständig oder teilweise, und zwar gegenständlich oder räumlich aufgehoben werden. Dazu muss ein Antrag bei der zuständigen Bergbehörde gestellt werden. Es müssen keine Gründe für eine Aufhebung angegeben werden.
D17000368 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
methodisch freigegeben
Bergbau Erlaubnis Aufhebung (Ablehnungsbescheid aufgrund Nichtzuständigkeit)
Ablehnungsbescheid: Mit einer bergrechtlichen Erlaubnis, auch Aufsuchungserlaubnis genannt, darf das innehabende Unternehmen als Einziges in einem festgelegten Gebiet und während eines bestimmten Zeitraums bestimmte Rohstoffe aufsuchen. Diese Erlaubnis kann vollständig oder teilweise, und zwar gegenständlich oder räumlich aufgehoben werden. Dazu muss ein Antrag bei der zuständigen Bergbehörde gestellt werden. Es müssen keine Gründe für eine Aufhebung angegeben werden.
D07000068 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
Entwurf
Bergbau Erlaubnis Aufhebung (Bescheid (Teil-) Aufhebung)
Bescheid (Teil-) Aufhebung: Mit einer bergrechtlichen Erlaubnis, auch Aufsuchungserlaubnis genannt, darf das innehabende Unternehmen als Einziges in einem festgelegten Gebiet und während eines bestimmten Zeitraums bestimmte Rohstoffe aufsuchen. Diese Erlaubnis kann vollständig oder teilweise, und zwar gegenständlich oder räumlich aufgehoben werden. Dazu muss ein Antrag bei der zuständigen Bergbehörde gestellt werden. Es müssen keine Gründe für eine Aufhebung angegeben werden.
D07000069 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
Entwurf
Bergbau Erlaubnis Aufhebung (Bescheid (Teil-) Aufhebung)
Bescheid (Teil-) Aufhebung: Mit einer bergrechtlichen Erlaubnis, auch Aufsuchungserlaubnis genannt, darf das innehabende Unternehmen als Einziges in einem festgelegten Gebiet und während eines bestimmten Zeitraums bestimmte Rohstoffe aufsuchen. Diese Erlaubnis kann vollständig oder teilweise, und zwar gegenständlich oder räumlich aufgehoben werden. Dazu muss ein Antrag bei der zuständigen Bergbehörde gestellt werden. Es müssen keine Gründe für eine Aufhebung angegeben werden.
D17000369 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
methodisch freigegeben
Bergbau Erlaubnis (Bewilligungsbescheid)
Bewilligungsbescheid: Um einen oder mehrere Bodenschätze aufsuchen zu können, muss man eine bergrechtliche Erlaubnis beantragen. Dieser Antrag kann bei der zuständigen Bergbehörde gestellt werden.
Es gibt 3 Arten von bergrechtlichen Erlaubnissen:
* Erlaubnis zu gewerblichen Zwecken: ausschließliches Recht, um Lagerstätten zu entdecken und ihre Ausdehnung festzustellen
* Erlaubnis zu wissenschaftlichen Zwecken: ausnahmslos für Forschungszwecke
* Erlaubnis zur großräumigen Aufsuchung, um Kennwerte von möglichen Vorkommen zu ermitteln.
Mit der Aufsuchungserlaubnis darf man noch keine technischen Maßnahmen umsetzen, wie beispielsweise Bohrungen oder seismische Untersuchungen. Die Erlaubnis stellt lediglich einen Rechtstitel dar, in dem zugesprochenen Erlaubnisfeld Bodenschätze zu erkunden. Bezogen auf die gewerbliche Aufsuchungserlaubnis wird den Inhabenden hier ein grundsätzliches und ausschließliches Recht zugewiesen. Das heißt eine gewerbliche Erlaubnis für einen bestimmten Bodenschatz kann nicht von einer weiteren gewerblichen Erlaubnis für denselben Bodenschatz am selben Erdoberflächenpunkt überdeckt werden. Ausgenommen von der Ausschließlichkeit sind die wissenschaftlichen und großräumigen Aufsuchungen von bergfreien Bodenschätzen, da hier das Aufsuchungsziel ein anderes ist. Die bergrechtliche Erlaubnis erstreckt sich auf so genannte bergfreie Bodenschätze, die von besonderer volkswirtschaftlicher Bedeutung sind. Hierzu zählen unter anderem Energierohstoffe wie Stein- und Braunkohle oder Erdöl und Erdgas, aber auch Edel- und Buntmetalle sowie Salze. Das Gebiet, auf das sich die Erlaubnis bezieht, ist an der Erdoberfläche begrenzt und erstreckt sich theoretisch bis zum Erdmittelpunkt.
D17000215 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
methodisch freigegeben
Bergbau Erlaubnis (Erlaubnisbescheid)
Erlaubnisbescheid: Um einen oder mehrere Bodenschätze aufsuchen zu können, muss man eine bergrechtliche Erlaubnis beantragen. Dieser Antrag kann bei der zuständigen Bergbehörde gestellt werden. Es gibt 3 Arten von bergrechtlichen Erlaubnissen: * Erlaubnis zu gewerblichen Zwecken: ausschließliches Recht, um Lagerstätten zu entdecken und ihre Ausdehnung festzustellen * Erlaubnis zu wissenschaftlichen Zwecken: ausnahmslos für Forschungszwecke * Erlaubnis zur großräumigen Aufsuchung, um Kennwerte von möglichen Vorkommen zu ermitteln. Mit der Aufsuchungserlaubnis darf man noch keine technischen Maßnahmen umsetzen, wie beispielsweise Bohrungen oder seismische Untersuchungen. Die Erlaubnis stellt lediglich einen Rechtstitel dar, in dem zugesprochenen Erlaubnisfeld Bodenschätze zu erkunden. Bezogen auf die gewerbliche Aufsuchungserlaubnis wird den Inhabenden hier ein grundsätzliches und ausschließliches Recht zugewiesen. Das heißt eine gewerbliche Erlaubnis für einen bestimmten Bodenschatz kann nicht von einer weiteren gewerblichen Erlaubnis für denselben Bodenschatz am selben Erdoberflächenpunkt überdeckt werden. Ausgenommen von der Ausschließlichkeit sind die wissenschaftlichen und großräumigen Aufsuchungen von bergfreien Bodenschätzen, da hier das Aufsuchungsziel ein anderes ist. Die bergrechtliche Erlaubnis erstreckt sich auf so genannte bergfreie Bodenschätze, die von besonderer volkswirtschaftlicher Bedeutung sind. Hierzu zählen unter anderem Energierohstoffe wie Stein- und Braunkohle oder Erdöl und Erdgas, aber auch Edel- und Buntmetalle sowie Salze. Das Gebiet, auf das sich die Erlaubnis bezieht, ist an der Erdoberfläche begrenzt und erstreckt sich theoretisch bis zum Erdmittelpunkt.
D07000065 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
Entwurf
Bescheid Ausnahmegenehmigung Verbot Beseitigen oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche
Sollen im Zeitraum vom 01. März bis 30. September bestimmte Bäume, Hecken, lebende Zäune oder Gebüsche trotz eines generellen Verbots beseitigt oder rückgeschnitten werden, muss ein Bescheid über eine Ausnahmegenehmigung von der zuständigen Behörde für Naturschutz und Landschaftspflege vorliegen.
D13000165 •
Version 2.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
fachlich freigegeben (gold)
Bescheid (Bescheinigung Infektionsschutzgesetz)
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D00000193 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 27.08.2024
Entwurf
Bescheid Gleichwertigkeit Berufsqualifikation Arzt/Ärztin (Drittstaat)
Antragsstellern, die ihre ärztliche Ausbildung in einem Drittstaat absolviert haben, ist die Approbation zu erteilen, wenn die Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes gegeben ist. Der Ausbildungsstand ist als gleichwertig anzusehen, wenn die Ausbildung des Antragstellers keine wesentlichen Unterschiede gegenüber der Ausbildung aufweist, die in in der BÄO definiert sind.
D00000175 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 27.08.2024
Entwurf
Bescheid Kindergeldfestsetzung
Die Festsetzung des Kindergeldes muss für jedes Kind durch einen schriftlichen Bescheid erfolgen. Für betragsmäßige Festsetzungen, Ablehnungen aus materiellen Gründen und Aufhebungen steht der Vordruck „Bescheid über Kindergeldfestsetzung“ zur Verfügung.
D00000250 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 27.08.2024
Entwurf
Bescheid Pflegegrad
Bei schwerer Erkrankung oder Pflegebedarf wird eine qualifizierte ärztliche Bescheinigung über den Pflegegrad als Nachweis erbracht.
D00000549 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 03.09.2024
Entwurf
Bescheid über die Zulassung oder Ablehnung des Vorhabens nach UVPG
D07000125 •
Version 2.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
Entwurf
Bescheid über die Zulassung oder Ablehnung des Vorhabens nach UVPG
D17000209 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
Entwurf
Bescheinigung Abgabe erforderlicher Angaben (Aufenthalt)
Freizügigkeitsberechtigten Familienangehörigen, die nicht Unionsbürger sind, wird von Amts wegen innerhalb von sechs Monaten, nachdem sie die erforderlichen Angaben gemacht haben, eine Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Unionsbürgern ausgestellt, die fünf Jahre gültig sein soll. Eine Bescheinigung darüber, dass die erforderlichen Angaben gemacht worden sind, erhält der Familienangehörige unverzüglich.
D00000568 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 03.09.2024
Entwurf
Bescheinigung Anerkennung Aus- oder Fortbildungseinrichtung nach ChemKlimaschutzV Erteilung
Die zuständige Behörde kann auf Antrag Aus- und Fortbildungseinrichtungen oder Unternehmen als berechtigt anerkennen, Prüfungen abzunehmen und Sachkundebescheinigungen zu erteilen. Dies erfolgt nach Maßgabe der einschlägigen EU-Verordnungen, sofern die durchgeführten Aus- und Fortbildungen sowie Prüfungen den festgelegten Anforderungen entsprechen. Die Einrichtung muss zudem in der Lage sein, die Geeignetheit einer technischen oder handwerklichen Ausbildung zu beurteilen.
D16000556 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 26.09.2024
Entwurf
Bescheinigung Belehrung nach Infektionsschutzgesetz Bescheinigung
Ansteckende Krankheiten können über Lebensmittel auf andere Menschen übertragen werden. Daher sind Bürgerinnen und Bürger, die bei ihrer Arbeit mit Lebensmitteln in Kontakt kommen oder Gegenstände wie Geschirr reinigen, verpflichtet max. 3 Monate vor Tätigkeitsbeginn an einer Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz teilzunehmen. In der Belehrung erfahren sie, wie die Übertragung von Infektionskrankheiten minimiert, Symptome erkannt und wann bei Infektionskrankheiten Tätigkeiten ausgesetzt werden sollen.
D16000353 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 26.09.2024
Entwurf
Bescheinigung Daueraufenthalt
Die Bescheinigung über den Daueraufenthalt bestätigt das Daueraufenthaltsrecht. Staatsangehörigen der Europäischen Union (EU) oder eines Staates des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), die sich seit 5 Jahren ständig rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten, kann auf Antrag ein Daueraufenthaltsrecht bescheinigt werden. Ein rechtmäßiger Aufenthalt liegt vor, wenn in diesem Zeitraum das Freizügigkeitsrecht als erwerbstätige Person oder als nicht-erwerbstätige Person mit ausreichenden Existenzmitteln und Krankenversicherungsschutz ausgeübt wurde. In bestimmten Fällen erwerben freizügigkeitsberechtigte Unions- und EWR-Staatsangehörige als Pendler oder bei Aufgabe ihrer Erwerbstätigkeit auch dann das Daueraufenthaltsrecht, wenn sie sich noch nicht fünf Jahre ständig im Bundesgebiet aufgehalten haben.
Die Ausstellung der Bescheinigung hat nur deklaratorische Wirkung und ist für einen rechtmäßigen Aufenthalt ohne Bedeutung. Zur Ausübung von Rechten oder zur Erledigung von Verwaltungsformalitäten ist sie nicht erforderlich.
D00000446 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 28.08.2024
Entwurf
Bescheinigung der Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
D03000281 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 22.07.2024
Entwurf
Bescheinigung Eintragung Bootsregister Änderung
Jedes Fischereifahrzeug, das für die Aalfischerei zu Erwerbszwecken eingesetzt wird, ist der obersten Fischereibehörde schriftlich anzuzeigen. Die oberste Fischereibehörde erfasst diese Fischereifahrzeuge in einem Verzeichnis. Wird ein Fischereifahrzeug nicht mehr für den Aalfang zu Erwerbszwecken eingesetzt oder es gibt andere Änderungen, die zu einer Änderung der Bootsbescheinigung führen, sind diese Änderungen unverzüglich der obersten Fischereibehörde schriftlich anzuzeigen.
D16000118 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 26.09.2024
Entwurf
Bescheinigung Eintragung Bootsregister Erteilung
Jedes Fischereifahrzeug, das für die Aalfischerei zu Erwerbszwecken eingesetzt wird, ist der obersten Fischereibehörde schriftlich anzuzeigen. Die oberste Fischereibehörde erfasst diese Fischereifahrzeuge in einem Verzeichnis.
D16000117 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 26.09.2024
Entwurf