Beschwerde über landesunmittelbare Sozialversicherungsträger (OZG-Referenzdatenschema)
Die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen, die gesetzlichen Unfallversicherungsträger und die gesetzlichen Rentenversicherungsträger verwalten sich selbst. Sie sind damit finanziell und organisatorisch eigenständig. Jede der genannten Institutionen hat eine Aufsichtsbehörde. Das ist entweder die für Sozialversicherung zuständige oberste Verwaltungsbehörde des Landes, wo die Behörde ihren Sitz hat, oder das Bundesamt für Soziale Sicherung. Aufsicht bedeutet hier Rechtsaufsicht, also (nur) die Kontrolle, ob sich der Sozialversicherungsträger an Gesetz und sonstiges Recht hält. Deshalb fehlt die Möglichkeit, den Sozialversicherungsträgern vorzuschreiben, wie sie in bestimmten Situationen ihr Ermessen ausüben sollen. Soweit das persönliche Verhalten von Mitarbeiter/innen der genannten Sozialversicherungsträger betroffen sein sollte, ist die Selbstverwaltung der Behörde - regelmäßig der Vorstand - dafür zuständig (Dienstaufsicht). Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung führt die Rechtsaufsicht über die sogenannten landesunmittelbaren gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen, Unfall- und Rentenversicherungsträger. Wenn Sozialversicherungsträger sich auf mehr als drei Bundesländer erstrecken, sind sie bundesunmittelbar. Zuständig für die Aufsicht ist dann das Bundesamt für Soziale Sicherung, Friedrich-Ebert-Allee 38, 53113 Bonn, Tel. 0228/619-0 zuständig. Das sind z. B. alle Ersatzkassen (Barmer, TK etc.). Beschwerden über eine private Krankenversicherung richten Sie bitte an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, Tel. 0228 / 4108 – 0. Wichtiger Hinweis: Sie haben auch die Möglichkeit, die Beschwerde anonym einzureichen. Die Angabe Ihrer personenbezogenen Daten würde aber die Bearbeitung Ihrer Beschwerde erleichtern. Zudem ist die Angabe der personenbezogenen Daten notwendig, sofern Sie über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Beschwerde informiert werden möchten.
D03000458 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 11.09.2024
Entwurf
Bestallungsurkunde
Die Bestallungsurkunde ist ein vom Amtsgericht (Betreuungsgericht) ausgestelltes Dokument, mit dem sich der rechtliche Betreuer nach außen hin als gesetzlicher Vertreter des Betreuten legitimieren kann. Die Vormundschaft innehabende Person erhält eine Bestallung. Diese enthält den Namen und die Zeit der Geburt des Mündels, die Namen der Vormundschaft innehabende Person, des Gegenvormunds und der Mitvormünder sowie im Falle der Teilung der Vormundschaft die Art der Teilung.
D00000314 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 28.08.2024
Entwurf
Bestätigende Bescheinigung der eidesstattlichen Erklärung
bestätigende Bescheinigung der eidesstattlichen Erklärung
D00000165 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 27.08.2024
Entwurf
Bestätigende Bescheinigung der feierlichen Erklärung
bestätigende Bescheinigung der feierlichen Erklärung
D00000166 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 27.08.2024
Entwurf
Bestätigung Anzeige oder Erlaubnis Sammeltätigkeit
Gemäß § 53 Kreislaufwirtschaftsgesetz müssen Sammler, Beförderer,
Händler oder Makler von Abfällen ihre Sammeltätigkeit bei der
zuständigen Stelle anzeigen. Sammler, Beförderer, Händler oder
Makler von gefährlichen Abfällen benötigen gemäß § 54
Kreislaufwirtschaftsgesetz eine Erlaubnis für die Durchführung der
Sammeltätigkeit von der zuständigen Stelle.
D13000285 •
Version 2.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
fachlich freigegeben (silber)
Bestätigung Beschleunigtes Fachkräfteverfahren Eingang Unterlagen
Im Rahmen des beschleunigten Fachkräfteverfahrens wird dem Arbeitgeber eine Eingangsbestätigung ausgestellt.
D00000169 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 27.08.2024
Entwurf
Bestätigung bestandene Fahrerlaubnisprüfung
Verzichtet der Bewerber in seinem Fahrerlaubnisantrag für alle beantragten Fahrerlaubnisklassen auf das Ausstellen eines Vorläufigen Nachweises der Fahrerlaubnis, händigt der Sachverständige oder Prüfer dem Bewerber nach der Prüfung lediglich eine Bestätigung über das Ergebnis der Prüfung aus. Die Prüfungsbestätigung gilt nicht als Nachweis der Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis wird durch die Fahrerlaubnisbehörde ausgestellt.
D00000389 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 28.08.2024
Entwurf
Bestätigung Brandschutznachweis übereinstimmenden Bauausführung
Bestätigung, dass die Bausausführung dem Brandschutznachweis entspricht, durch
(1) einen für das Bauvorhaben Bauvorlageberechtigten, der die erforderlichen Kenntnisse des Brandschutzes nachgewiesen hat,
oder
(2) einen Angehörigen der Fachrichtung Architektur, Hochbau, Bauingenieurwesen oder eines Studiengangs mit Schwerpunkt Brandschutz, der ein Studium an einer deutschen Hochschule oder ein gleichwertiges Studium an einer ausländischen Hochschule abgeschlossen hat und nach Abschluss der Ausbildung mindestens zwei Jahre auf dem Gebiet der brandschutztechnischen Planung und Ausführung von Gebäuden oder deren Prüfung praktisch tätig gewesen ist und die erforderlichen Kenntnisse des Brandschutzes nachgewiesen hat,
oder
(3) einen Absolventen einer Ausbildung für mindestens den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst, der nach Abschluss der Ausbildung mindestens zwei Jahre auf dem Gebiet der brandschutztechnischen Planung und Ausführung von Gebäuden oder deren Prüfung praktisch tätig gewesen ist und die erforderlichen Kenntnisse des Brandschutzes nachgewiesen hat,
oder
(4) einen Prüfingenieur für Brandschutz.
D13000208 •
Version 2.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
inaktiv
Bestätigung der mit dem Brandschutznachweis übereinstimmenden Bauausführung
Bestätigung, dass die Bausausführung dem Brandschutznachweis entspricht, durch (1) einen für das Bauvorhaben Bauvorlageberechtigten, der die erforderlichen Kenntnisse des Brandschutzes nachgewiesen hat, oder (2) einen Angehörigen der Fachrichtung Architektur, Hochbau, Bauingenieurwesen oder eines Studiengangs mit Schwerpunkt Brandschutz, der ein Studium an einer deutschen Hochschule oder ein gleichwertiges Studium an einer ausländischen Hochschule abgeschlossen hat und nach Abschluss der Ausbildung mindestens zwei Jahre auf dem Gebiet der brandschutztechnischen Planung und Ausführung von Gebäuden oder deren Prüfung praktisch tätig gewesen ist und die erforderlichen Kenntnisse des Brandschutzes nachgewiesen hat, oder (3) einen Absolventen einer Ausbildung für mindestens den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst, der nach Abschluss der Ausbildung mindestens zwei Jahre auf dem Gebiet der brandschutztechnischen Planung und Ausführung von Gebäuden oder deren Prüfung praktisch tätig gewesen ist und die erforderlichen Kenntnisse des Brandschutzes nachgewiesen hat, oder (4) einen Prüfingenieur für Brandschutz.
D17000054 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
Entwurf
Bestätigung Eingang Anzeige und Unterlagen (Gefahrenstoffe)
Bestätigung des Eingangs der Anzeige und Empfang der Unterlagen zu Tätigkeiten mit Exposition gegenüber allen alveolengängigen und einatembaren Stäuben. Diese Tätigkeiten müssen der zuständigen Behörde angezeigt werden.
D00000386 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 28.08.2024
Entwurf
Bestätigung Entzug Prüfauftrag Meldung
Die Prüfungen vor der Inbetriebnahme und nach prüfpflichtigen Änderungen müssen von einer zugelassenen Überwachungsstelle durchgeführt werden. In bestimmten Fällen, die in den Anhängen der Verordnung festgelegt sind, können auch zur Prüfung befähigte Personen diese Prüfungen durchführen. Dies gilt insbesondere für Änderungen, die nicht die Bauart oder Betriebsweise der Anlage beeinflussen, sowie für ortsveränderliche Anlagen, die an einem neuen Standort aufgestellt werden. Dampfkesselanlagen sind hiervon ausgenommen.
D16000106 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 26.09.2024
Entwurf
Bestätigung Übernahme Kosten
Im Fall, dass die antragstellende Person nicht zugleich kostenschuldende Person ist, muss dem Antrag eine formlose, nicht formgebundene Bestätigung zur Übernahme der Kosten beigefügt werden.
D13000153 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
fachlich freigegeben (gold)
Bestattung anmelden
Jede Leiche muss bestattet werden. Egal, ob in einer Erd-, Feuer-, See- oder Waldbestattung. In Deutschland werden Bestattungen im Allgemeinen durch Bestattungsinstitute, allgemein Bestatter genannt, durchgeführt. Sie können dabei unterschiedliche Bestattungsarten auswählen. Je nach Region können Sie wählen zwischen - Erdbestattung - Feuerbestattung - Waldbestattung - Seebestattung - Urnenbestattung - Anonyme Bestattung Eine Bestattung ist frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes möglich. Ausnahmen kann das zuständige Gesundheitsamt aus wichtigem Grund zulassen. Sind Bestattungspflichtige (Angehörige) - nicht vorhanden, - nicht zu ermitteln, - nicht auffindbar oder - kommen sie ihrer Pflicht nicht oder nicht rechtzeitig nach und - veranlasst auch kein anderer die Bestattung, hat die für den Sterbe- oder Auffindungsort örtlich zuständige Ordnungsbehörde für die Bestattung zu sorgen.
D03000140 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 22.07.2024
Entwurf
Bestattung anmelden // Antrag auf Erwerb eines Nutzungsrechts an einer Grabstätte (OZG-Referenzdatenschema)
Jede Leiche in Niedersachsen muss bestattet werden. Die Bestattung kann als Begräbnis der Leiche in der Erde (Erdbestattung)- oder als Einäscherung der Leiche mit anschließender Aufnahme der Asche in einer Urne und Beisetzung der Urne (Feuerbestattung) durchgeführt werden. Bestattungsformen der Feuerbestattung sind z. B. die Seebestattung und die Waldbestattung. Es herrscht mit Ausnahme der Seebestattung grundsätzlich Friedhofspflicht. Leichen sollen innerhalb von acht Tagen seit dem Eintritt des Todes, Urnen innerhalb eines Monats nach der Einäscherung bestattet werden. Eine Bestattung ist frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes möglich. Ausnahmen kann die zuständige untere Gesundheitsbehörde aus wichtigem Grund zulassen. In Deutschland werden Bestattungen im Allgemeinen durch Bestattungsinstitute durchgeführt. // Um eine Sarg- oder Urnenbestattung durchzuführen, ist auf einem Friedhof das Nutzungsrecht an einer Grabstelle zu erwerben. Dies erfolgt durch einen Antrag bei der Friedhofsverwaltung der Stadt oder der Gemeinde, in der die Leiche bestattet werden soll. Ein Nutzungsrecht an einer Grabstelle kann auch bereits vor dem Versterben erworben werden. Zur Wahl stehen dabei Wahlgräber und Reihengräber. Genaueres regelt die jeweilige Friedhofssatzung.
D03000465 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 11.09.2024
Entwurf
Bestellung als Bezirksschornsteinfeger
Wer als Bezirksschornsteinfegerin/ Bezirksschornsteinfeger bevollmächtigt werden will, benötigt die Bestellung durch die zuständige Behörde.
Die Tätigkeit als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin/ bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger wird öffentlich ausgeschrieben. Das bedeutet, dass sich Schornsteinfeger auf einen oder mehrere freiwerdende Kehrbezirke oder das Statusamt eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers bewerben müssen.
D05000743 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 06.03.2025
Entwurf
Bestellung als Bezirksschornsteinfeger (FIM)
Dokumentensteckbrief zur Leistung 99050005061000 "Bestellung als Bezirksschornsteinfeger"
D05000846 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 27.03.2025
Entwurf
Bestellung eines Geldwäschebeauftragten Entgegennahme
Wenn Sie verpflichtet sind, eine Geldwäschebeauftragte oder einen Geldwäschebeauftragten zu bestellen, muss dies vorab der Aufsichtsbehörde anzeigt werden. Dies gilt auch, wenn Sie einen Geldwäschebeauftragten abberufen ("entpflichten") möchten.
D05000951 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 06.03.2025
Entwurf
Bestellung eines Geldwäschebeauftragten Entgegennahme im Glücksspielsektor
Wenn Sie als Verpflichteter im Glücksspielsektor dazu verpflichtet sind, einen Geldwäschebeauftragten zu bestellen, müssen Sie dies der zuständigen Aufsichtsbehörde vorab anzeigen. Sie müssen der Aufsichtsbehörde anzeigen, wenn Sie einen Geldwäschebeauftragten abberufen möchten.
D05000942 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 06.03.2025
Entwurf
Bestellung eines Gruppen-Geldwäschebeauftragten Entgegennahme
Sofern Sie Verpflichtete oder Verpflichteter und zugleich Mutterunternehmen einer Gruppe nach dem Geldwäscherecht sind, besteht die Verpflichtung, eine Gruppen-Geldwäschebeauftragte oder einen Gruppen-Geldwäschebeauftragten sowie eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter zu bestellen. Die Bestellung und die Entpflichtung der oder des Gruppen- Geldwäschebeauftragten und ihrer oder seiner Stellvertreterin bzw. ihres oder seines Stellvertreters sind der Aufsichtsbehörde vorab anzuzeigen.
D05000952 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 06.03.2025
Entwurf
Bestellung eines Gruppen-Geldwäschebeauftragten Entgegennahme im Glücksspielsektor
Sofern Sie Verpflichteter und zugleich Mutterunternehmen einer Gruppe nach dem Geldwäschegesetz (GwG) sind, besteht die Verpflichtung, einen Gruppen-Geldwäschebeauftragten sowie einen Stellvertreter zu bestellen. Die Bestellung und die Entpflichtung des Gruppen-Geldwäschebeauftragten und seines Stellvertreters sind der Aufsichtsbehörde vorab anzuzeigen. Dies gilt auch insbesondere für den Glücksspielsektor.
D05000943 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 06.03.2025
Entwurf