Einsichtnahme Berechtsamsbuch und Berechtsamskarte mit berechtigtem Interesse (Bescheid)
Bescheid: Die Einsicht in ein Berechtsamsbuch oder eine Berechtsamskarte kann bei der zuständigen Bergbehörde beantragt werden. Dazu muss bei der Landesbehörde ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden. Wenn die Einsicht gestattet wurde, können außerdem Auszüge angefordert und beglaubigt werden.
D17000607 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
methodisch freigegeben
Einsichtnahme Berechtsamsbuch und Berechtsamskarte ohne berechtigtes Interesse (Bescheid)
Bescheid: Die Einsicht in ein Berechtsamsbuch oder eine Berechtsamskarte kann bei der zuständigen Bergbehörde beantragt werden. Wenn kein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden kann, können in Bezug auf die Bergbauberechtigung nur folgende Angaben übermittelt werden: - Inhaber, - Felder, auf die sich die Bergbauberechtigung bezieht, - Datum der Beantragung und der Erteilung, - Laufzeit sowie - Bodenschätze.
D07000081 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
Entwurf
Einsichtnahme Berechtsamsbuch und Berechtsamskarte ohne berechtigtes Interesse (Bescheid)
Bescheid: Die Einsicht in ein Berechtsamsbuch oder eine Berechtsamskarte kann bei der zuständigen Bergbehörde beantragt werden. Dazu muss bei der Landesbehörde ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden. Wenn kein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden kann, können in Bezug auf die Bergbauberechtigung nur folgende Angaben übermittelt werden: - Inhaber, - Felder, auf die sich die Bergbauberechtigung bezieht, - Datum der Beantragung und der Erteilung, - Laufzeit sowie - Bodenschätze.
D17000608 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
methodisch freigegeben
Einsichtnahme in das Güterrechtsregister
Antrag auf Einsichtnahme in das Güterrechtsregister
D06000106 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 14.11.2024
Entwurf
Einstiegsgeld Bewilligung
Wenn Sie Arbeitslosengeld II (ALG II) bekommen und Sie sich selbstständig machen wollen oder eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnehmen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Einstiegsgeld erhalten
D05000236 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 29.11.2024
Entwurf
Einwendung Einziehung einer Straße
Mit der Einziehung beziehungsweise Entwidmung verliert eine gewidmete Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße. Die Straße steht dann der Allgemeinheit zur Nutzung nicht mehr zur Verfügung. Die Teileinziehung ist eine Allgemeinverfügung, durch welche die Widmung nachträglich auf bestimmt Benutzungsarten, Benutzungszwecke oder Benutzungskreise beschränkt wird.
Im Rahmen des Verwaltungsverfahrens zur Einziehung einer Straße werden die Pläne in den betroffenen Gemeinden ausgelegt, so dass Betroffene die Möglichkeit haben, Einwendungen zu erheben.
D13000352 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 11.07.2024
fachlich freigegeben (silber)
Einwendung gegen ein Bauvorhaben
Rückmeldung in einem Beteiligungsverfahren
D17000068 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
Entwurf
Einwendung zur Einziehung einer Straße
Mit der Einziehung beziehungsweise Entwidmung verliert eine gewidmete Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße. Die Straße steht dann der Allgemeinheit zur Nutzung nicht mehr zur Verfügung. Die Teileinziehung ist eine Allgemeinverfügung, durch welche die Widmung nachträglich auf bestimmt Benutzungsarten, Benutzungszwecke oder Benutzungskreise beschränkt wird.
Im Rahmen des Verwaltungsverfahrens zur Einziehung einer Straße werden die Pläne in den betroffenen Gemeinden ausgelegt, so dass Betroffene die Möglichkeit haben, Einwendungen zu erheben.
D17000091 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
Entwurf
Einzelbescheinigung zur Beantragung steuerlicher Vergünstigungen für die Erhaltung oder zur sinnvollen Nutzung von Baudenkmalen oder Gebäuden innerhalb von Denkmalbereichen oder geschützten Gesamtanlagen
Die Einzelbescheinigung gemäß §§ 7i, 10f, 11b des Einkommensteuergesetzes (EStG) wird zur Vorlage beim Finanzamt durch die untere Denkmalschutzbehörde ausgestellt.
D17000035 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
Entwurf
Einzelbescheinigung zur Beantragung steuerlicher Vergünstigungen für die Erhaltung von Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen
Die Einzelbescheinigung gemäß §§ 7h, 10f, 11a des Einkommensteuergesetzes (EStG) wird zur Vorlage beim Finanzamt durch die Gemeinde ausgestellt.
D17000039 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
fachlich freigegeben (gold)
Einzelbetriebserlaubnis - Ausnahmegenehmigung für Einzelfahrten über 3,5 t
Fahrzeuge, die nicht den Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entsprechen, benötigen für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 Abs. 1 StVZO. Grundsätzlich gilt, dass Ausnahmen nur genehmigt werden dürfen, wenn alle zumutbaren Möglichkeiten zur Einhaltung der Vorschriften der StVZO und der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) voll ausgeschöpft sind. Sie dürfen nur in dem Umfang genehmigt werden, der für den beabsichtigten Zweck unumgänglich notwendig ist (strenger Maßstab); aus wirtschaftlichen Gründen alleine darf keine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.
Die Einzelfahrtausnahmegenehmigungen können grundsätzlich mit einer Geltungsdauer von bis zu 2 Monaten erteilt werden.
Die Einzelfahrt-Ausnahmegenehmigungen sind vom Fahrzeugführer durch eine Urkunde nachzuweisen, bei Fahrten mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.
D05000232 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 06.03.2025
Entwurf
Einzelbetriebserlaubnis - Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge: Erteilung Ausrüstung von Fahrzeugen mit blauen Rundumlicht und Einsatzhorn
Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen, die mit blauen Rundumlicht und Einsatzhorn ausgerüstet sind, benötigen für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 Abs. 1 StVZO.
Grundsätzlich gilt, dass Ausnahmen nur genehmigt werden dürfen, wenn alle zumutbaren Möglichkeiten zur Einhaltung der Vorschriften der StVZO und der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) voll ausgeschöpft sind.
Sie dürfen nur in dem Umfang genehmigt werden, der für den beabsichtigten Zweck unumgänglich notwendig ist (strenger Maßstab); aus wirtschaftlichen Gründen alleine darf keine Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Die Ausnahmegenehmigungen können grundsätzlich mit einer Geltungsdauer von bis zu 12 Jahren erteilt werden, eine Befristung ist dabei möglich.
Die Ausnahmegenehmigungen sind vom Fahrzeugführer durch eine Urkunde nachzuweisen, bei Fahrten mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.
D05000371 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 06.03.2025
Entwurf
Einzelbetriebserlaubnis - Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen Erteilung Abgas- und/oder Geräuschverhalten
Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen, die nicht den Vorschriften zum Abgas- und/oder Geräuschverhalten der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entsprechen, benötigen für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 Abs. 1 StVZO.
Grundsätzlich gilt, dass Ausnahmen nur genehmigt werden dürfen, wenn alle zumutbaren Möglichkeiten zur Einhaltung der Vorschriften der StVZO und der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) voll ausgeschöpft sind.
Sie dürfen nur in dem Umfang genehmigt werden, der für den beabsichtigten Zweck unumgänglich notwendig ist (strenger Maßstab); aus wirtschaftlichen Gründen alleine darf keine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.
Die Ausnahmegenehmigungen können grundsätzlich mit einer Geltungsdauer von bis zu 12 Jahren erteilt werden, eine Befristung ist dabei möglich.
Die Ausnahmegenehmigungen sind vom Fahrzeugführer durch eine Urkunde nachzuweisen, bei Fahrten mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.
D05000233 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 06.03.2025
Entwurf
Einzelbetriebserlaubnis - Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen Erteilung über 3,5 t
Fahrzeuge, die nicht den Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entsprechen, benötigen für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 Abs. 1 StVZO. Grundsätzlich gilt, dass Ausnahmen nur genehmigt werden dürfen, wenn alle zumutbaren Möglichkeiten zur Einhaltung der Vorschriften der StVZO und der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) voll ausgeschöpft sind. Sie dürfen nur in dem Umfang genehmigt werden, der für den beabsichtigten Zweck unumgänglich notwendig ist (strenger Maßstab); aus wirtschaftlichen Gründen alleine darf keine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.
D05000230 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 06.03.2025
Entwurf
Einzelbetriebserlaubnis - Ausnahmegenehmigung für Fahrzeug und Fahrzeugkombinationen Erteilung Ersatz nach Verlustanzeige
Die für ein Fahrzeug und Fahrzeugkombinationen ausgestellte Ausnahmegenehmigung gemäß § 70 Abs. 1 StVZO sind vom Fahrzeugführer durch eine Urkunde nachweisen. Die Urkunde ist bei der Fahrt mitzuführen und auf Verlangen zur Prüfung der zuständigen Person auszuhändigen. Ist die Ausnahmegenehmigung abhandengekommen oder verloren gegangen, kann bei der zuständigen Stelle Ersatz beantragt werden.
D05000671 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 06.03.2025
Entwurf
Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragsstellung Transportformular
D16000338 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 26.09.2024
Entwurf
EMBE Online - Anlagenbetrieb und -prüfung -
Die Emissionsmessberichterstattung dient der Überwachung festgelegter Emissionsbegrenzungen bei Anlagen, die dem Bundes-Immissionsschutz-Gesetz unterliegen. Sie können den Messbericht bei der zuständigen Überwachungsbehörde Ihres Landes einreichen
D17000310 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
Entwurf
Empfangsbekenntnis Approbationsurkunde
Die Approbationsurkunde wird nach dem Muster der Anlage 14 ÄApprO 2002 zu dieser Verordnung ausgestellt. Sie ist dem Antragsteller gegen Empfangsbekenntnis auszuhändigen oder mit Zustellungsurkunde zuzustellen.
D00000500 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 02.09.2024
Entwurf
Energetisches Gesamtkonzept Effizienzhaus-Stufe 85
Die KfW fördert die Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden im Rahmen Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG). Zum Erhalt der Fördermittel ist u. a. ein energetisches Gesamtkonzept von einem Energieeffizienz-Experten oder einer Energieeffizienz-Expertin zu erstellen und mit dem Antrag einzureichen.
D13000256 •
Version 2.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
fachlich freigegeben (gold)
Entsorgung von Elektroaltgeräten
99001027004000 Entsorgung von Elektroaltgeräten; Korrekte und ordnungsgemäße Abfallentsorgung schützt die Umwelt. Die jeweils zuständigen Behörden geben Informationen zur Entsorgung, Vermeidung und Verwertung von Abfällen, zum abfallrechtlichen Nachweisverfahren, zur Anzeige von Abfallsammlungen, zur Verbringung von Abfällen und den entsprechenden Gebühren. Dies betrifft zum Beispiel Altpapier, Bioabfall, Gartenabfall, Gewerbemüll, Hausmüll, Problemstoffe, Sperrmüll, Altbatterien, Elektroschrott, Verkaufsverpackungen und Wertstoffe.
D05000149 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 19.11.2024
Entwurf