Entzug Prüfauftrag Meldung
Die Prüfungen vor der Inbetriebnahme und nach prüfpflichtigen Änderungen müssen von einer zugelassenen Überwachungsstelle durchgeführt werden. In bestimmten Fällen, die in den Anhängen der Verordnung festgelegt sind, können auch zur Prüfung befähigte Personen diese Prüfungen durchführen. Dies gilt insbesondere für Änderungen, die nicht die Bauart oder Betriebsweise der Anlage beeinflussen, sowie für ortsveränderliche Anlagen, die an einem neuen Standort aufgestellt werden. Dampfkesselanlagen sind hiervon ausgenommen.
D16000105 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 26.09.2024
Entwurf
Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen im zulassungspflichtigen Handwerk Anzeige
Um die Mobilität von Selbständigen im Binnenmarkt zu erhöhen, besteht für die Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen bei reglementierten Berufen ein Anzeigeverfahren. Es ersetzt im Regelfall ein Verfahren zur Anerkennung von Berufsqualifikationen, das bei Niederlassungsvorgängen zwecks Ausübung eines reglementierten Berufs generell vorgesehen ist. Reglementierte Berufe sind solche, bei denen der Berufszugang oder die Berufsausübung den Nachweis einer bestimmten Berufsqualifikation erforderlich machen. Im Handwerk sind dies die zulassungspflichtigen Handwerksberufe. Hier muss der Handwerksunternehmer bzw. die Handwerksunternehmerin oder ein Betriebsleiter bzw. eine Betriebsleiterin über eine einschlägige Meisterprüfung oder eine gleichwertige in- oder ausländische Berufsqualifikation verfügen.
D05000115 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 27.03.2025
Entwurf
Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen im zulassungspflichtigen Handwerk, Anzeige der Änderung
Als Handwerker und Handwerkerin aus der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz, der bzw. die im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit vorübergehend und gelegentlich zulassungspflichtige Handwerksleistungen in Deutschland erbringt, müssen Sie wesentliche Änderungen von Umständen, welche die Voraussetzungen für die Dienstleistungserbringung betreffen, anzeigen. Dabei müssen Sie das weitere Vorliegen der Voraussetzungen zur grenzüberschreiten den Dienstleistungserbringung nachweisen.
D05000117 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 27.03.2025
Entwurf
Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen im zulassungspflichtigen Handwerk, Anzeige der Fortsetzung
Wenn Sie bereits die erstmalige Anzeige der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung durchgeführt haben, müssen Sie vor Ablauf von zwölf Monaten seit der letzten Anzeige der zuständigen Handwerkskammer mitteilen, dass Sie auch im Folgejahr grenzüberschreitend Dienstleistungen in Deutschland erbringen wollen. Die Anzeige ist an diejenige Handwerkskammer zu richten, die für die Erstanzeige zuständig war, also im Regelfall diejenige Handwerkskammer, in deren Kammerbezirk die erstmalige Leistungserbringung stattfand.
D05000116 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 27.03.2025
Entwurf
Erfüllungserklärung nach Gebäudeenergiegesetz (GEG)
ersetzt seit dem 01.11.2020 den Nachweis der Anforderungen nach der Energieeinsparverordnung (EnEV)
D17000070 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
Entwurf
Ergänzende Angaben Anzeige zum Arbeitsplan (Asbest)
Ergänzende Angaben zum Arbeitsplan für Abbruch- und Sanierungsarbeiten
an schwach gebundenen Asbestprodukten. Zu den Angaben gehören Gebäude / Bauteil / Tätigkeit, vorgesehene sicherheitstechnische Einrichtungen zum Schutz und zur Dekontamination der Beschäftigten und zum Schutze Dritter im Gefahrenbereich, Hygieneeinrichtung, Koordinator, Abfallbehandlung an der Arbeitsstätte, Arbeitsablauf und Arbeitsdurchführung, und weitere Angaben bei Bedarf.
D00000221 •
Version 1.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
fachlich freigegeben (gold)
Ergebnis Fahrerlaubnisprüfung
Mit der Fahrerlaubnisprüfung wird die Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen bzw. Motorfahrzeugen geprüft. Der Bewerber um eine Fahrerlaubnis hat seine Befähigung in einer theoretischen und einer praktischen Prüfung nachzuweisen. Beim Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse L bedarf es nur einer theoretischen Prüfung.
Die Prüfungen werden von einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr abgenommen.
D00000370 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 28.08.2024
Entwurf
Ergebnis Gleichwertigkeitsprüfung
D00000324 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 28.08.2024
Entwurf
Ergebnisse Einschulungsuntersuchung
Die bei der Einschulungsuntersuchung erhobenen Befunde sowie die dokumentierten Impfungen und Früherkennungsuntersuchungen sind in anonymisierter Form zur statistischen Auswertung dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit mitzuteilen.
D13000300 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
fachlich freigegeben (gold)
Ergebnisse sicherheitstechnische Prüfung Errichtung und Betrieb Anlagen
Der Betreiber / die Betreiberin eines Betriebsbereiches ist verpflichtet, auf Anordnung der zuständigen Behörde sicherheitstechnische Prüfungen sowie Prüfungen von sicherheitstechnischen Unterlagen durchführen zu lassen. Die Ergebnisse sind der Behörde spätestens einen Monat nach Durchführung oder unverzüglich vorzulegen, wenn dies zur Abwehr gegenwärtiger Gefahren erforderlich ist.
D16000093 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 26.09.2024
Entwurf
Erhebungsbogen für Bauabgang (Hochbaustatistik)
Eigentümer, Bauaufsichtsbehörden, Gemeinden und Gemeindeverbände sind dazu verpflichtet, Angaben zum Bauabgang einer baugenehmigungspflichtige, baugenehmigungsfrei gestellten oder zustimmungsbedürftigen Baumaßnahme gegenüber dem Statistischen Amt des Landes zu machen. Die Daten werden im Rahmen der Hochbaustatistik erhoben.
D13000092 •
Version 1.2 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
fachlich freigegeben (silber)
Erhebungsbogen für Baufertigstellung (Hochbaustatistik)
Bauherr/innen und Bauaufsichtsbehörden sind dazu verpflichtet, jährlich Angaben zur Baufertigstellung einer baugenehmigungsfrei gestellten oder zustimmungsbedürftigen Baumaßnahme gegenüber dem Statistischen Amt des Landes zu machen. Die Daten werden im Rahmen der Hochbaustatistik erhoben.
D13000093 •
Version 1.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
fachlich freigegeben (silber)
Erhebungsbogen für Bauüberhang (Hochbaustatistik)
Bauherr/innen, Bauaufsichtsbehörden und auch Gemeinden und Gemeindeverbände sind dazu verpflichtet, jährlich Angaben zum Bauüberhang einer baugenehmigungsfrei gestellten oder zustimmungsbedürftigen Baumaßnahme gegenüber dem Statistischen Amt des Landes zu machen. Die Daten werden im Rahmen der Hochbaustatistik erhoben.
D13000090 •
Version 1.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
fachlich freigegeben (silber)
Erhebungsbogen für Daten zum Zeitpunkt der Baugenehmigung, -zustimmung oder -ausführung (Hochbaustatistik)
Bauherr/innen und Bauaufsichtsbehörden sind dazu verpflichtet, zum Zeitpunkt der Baugenehmung, -zustimmung oder -ausführung Angaben zur Baumaßnahme gegenüber dem Statistischen Amt des Landes zu machen. Die Daten werden im Rahmen der Hochbaustatistik erhoben.
D13000099 •
Version 1.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
fachlich freigegeben (silber)
Erhebungsbogen wirtschaftlich Berechtigter juristische Personen, Personengesellschaften und Stiftungen
Vor Vertragsschluss ist im Rahmen der Sorgfaltspflicht der wirtschaftlich Berechtigte i.S.d. § 3 GwG des Vertragspartners zu identifizieren. Dazu sind die in § 11 Absatz 4, 5 GwG benannten Angaben zu erheben. Die erhobenen Angaben sind zu überprüfen und aufzubewahren.
D13000255 •
Version 2.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
fachlich freigegeben (gold)
Erhöhungsantrag Wohngeld Lastenzuschuss
D00000330 •
Version 1.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
fachlich freigegeben (gold)
Erhöhungsantrag Wohngeld Mietzuschuss
Erhöhungsantrag des Wohngelds in Form eines Mietzuschusses
D00000197 •
Version 1.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
fachlich freigegeben (gold)
Erklärung Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Bauprodukte Erteilung
Um Bauprodukten verwenden zu können, muss entweder eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung oder eine Zustimmung im Einzelfall beantragt werden. Eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung ist nötig, wenn es keine technischen Baubestimmungen und auch keine allgemein anerkannten Regeln der Technik für das Bauprodukt gibt oder wesentlich davon abweicht. Eine Zustimmung im Einzelfall kann beantragt werden, wenn ein Bauprodukt nur im Rahmen eines konkreten Bauvorhabens verwendet werden soll.
D16000302 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 26.09.2024
Entwurf
Erklärung Barrierefreiheit gem. § 50 LBauO M-V
Planerinnen/Planner und Bauherrinnen/Bauherren müssen die Einhaltung der Anforderungen gem. § 50 LBauO M-V zur Barrierefreiheit beim Bau von Wohnungen und Wohngebäuden bestätigen. Abweichungen von den Anforderungen sind gem. § 67 LBauO M-V bei der Bauaufsichtsbehörde zu beantragen und in der Erklärung darzulegen.
D13000241 •
Version 2.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
fachlich freigegeben (gold)
Erklärung Beschäftigungsverhältnis inkl. Zusatzblatt
Im Zuge des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet ist es in verschieden Verfahren die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit notwendig. Für die Beteiligung der Bundesagentur ist ein vollständig ausgefülltes und vom Arbeitgeber unterzeichnetes Formular „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis inkl. Zusatzblatt" einzureichen
D00000520 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 02.09.2024
Entwurf