Erklärung Erstellung bautechnischer Nachweise
D13000210 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
inaktiv
Erklärung Förderabgabevoranmeldung Entgegennahme
Der Inhaber einer Bewilligung oder eines Bergwerkeigentums hat eine bergrechtliche Förderabgabe auf die gewonnenen oder mitgewonnenen bergfreien Bodenschätze zu entrichten.
D16000421 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 26.09.2024
Entwurf
Erklärung Förderabgabevoranmeldung Entgegennahme
Der Inhaber einer Bewilligung oder eines Bergwerkeigentums hat eine bergrechtliche Förderabgabe auf die gewonnenen oder mitgewonnenen bergfreien Bodenschätze zu entrichten.
D16000483 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 26.09.2024
Entwurf
Erklärung Interessenkonflikt
D13000292 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
fachlich freigegeben (silber)
Erklärung Straffreiheit
D13000291 •
Version 3.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
fachlich freigegeben (silber)
Erklärung Tragwerksplaner gemäß Kriterienkatalog Anlage 2 BauVorlVO M-V
D13000211 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
inaktiv
Erklärung Tragwerksplaner gemäß Kriterienkatalog Anlage 2 BauVorlVO M-V
D17000050 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
Entwurf
Erklärung über die Erstellung der bautechnischen Nachweise (§ 14 Abs. 1 BauVorlVO M-V)
D17000051 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
Entwurf
Erklärung von Steuern auf Vergnügungsveranstaltungen
Manche Kommunen erheben Steuern auf bestimmte Arten von Vergnügungsveranstaltungen. Das sind typischerweise das Spiel um Geld oder Sachwerte sowie erotische Darbietungen wie Striptease, Tabledance und das Vorführen von Filmen und anderen Bilddarbietungen in Nachtlokalen, Bars, Kinos und Filmkabinen sowie in Sauna-, FKK- und Swinger Clubs sowie ähnlichen Betrieben oder vergleichbaren Einrichtungen.
Die Kommunen legen Steuern auf Vergnügungsveranstaltungen in einer kommunalen Satzung fest.
Eine Steuer auf Vergnügungsveranstaltungen muss von den Veranstaltern an die Kommune abgeführt werden, in der die Veranstaltung stattfindet. Die zuständige kommunale Behörde ist in der Regel das Kassen- und Steueramt.
D06000239 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 06.11.2024
Entwurf
Erklärung zur Zweitwohnungssteuer inkl. Nachweise
In diesem Antrag können folgende Leistungen beantragt werden: Zweitwohnungssteuer Festsetzung (99102017002000)
D05000418 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 19.11.2024
Entwurf
Erklärung Zweitwohnungssteuer (HRO)
Inhaber/innen einer Zweitwohnung im Stadtgebiet der Hanse- und Universitätsstadt Rostock sind dazu verpflichtet, jährlich eine Erklärung zur Zweitwohnungssteuer bei der Finanzbehörde der Stadt einzureichen.
D13000088 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
fachlich freigegeben (gold)
Erlaubnis als gewerbsmäßiger Immobiliardarlehensvermittler Erteilung
Erlaubniserteilung als gewerbsmäßiger Immobiliardarlehensvermittler. Berechtigung, Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge oder entgeltliche Finanzierungshilfen zu vermitteln und zu solchen zu beraten. Erlaubnis kann einer natürlichen oder juristischen Person erteilt werden. Die zuständige Behörde für die Erlaubniserteilung richtet sich nach dem Bundesland.
D05000954 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 13.11.2024
Entwurf
Erlaubnis Ausübung Beruf Gesundheitswesen
Für viele Berufe im Gesundheitswesen werden Berufserlaubnisse erteilt, um sicherzustellen, dass die Personen berechtigt sind, die entsprechenden Tätigkeiten auszuüben.
D13000350 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.07.2024
fachlich freigegeben (gold)
Erlaubnis Benutzung Gewässer Erlaubnis
Die Benutzung eines Gewässers bedarf grundsätzlich einer Erlaubnis oder Bewilligung durch die zuständige Behörde. Eine Bewilligung gewährt das Recht, ein Gewässer zu einem bestimmten Zweck in einer nach Art und Maß bestimmten Weise zu benutzen.
D16000470 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 26.09.2024
Entwurf
Erlaubnisbescheid (Direkteinleitung aus Kleinkläranlagen, Erlaubnis)
Die Benutzung eines Gewässers bedarf der Erlaubnis oder der Bewilligung, soweit nicht durch dieses Gesetz oder auf Grund dieses Gesetzes erlassener Vorschriften etwas anderes bestimmt ist. Zu den Benutzungen zählt unter anderem das Einleiten von Stoffen in Gewässer, das sind oberirdische Gewässer, Küstengewässer und das Grundwasser. Abwasser ist so zu beseitigen, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird. Dem Wohl der Allgemeinheit kann auch die Beseitigung von häuslichem Abwasser durch dezentrale Anlagen entsprechen. Die Erlaubnis kann als gehobene Erlaubnis erteilt werden, wenn hierfür ein öffentliches Interesse oder ein berechtigtes Interesse des Gewässerbenutzers besteht.
D07000307 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
Entwurf
Erlaubnisbescheid (Direkteinleitung aus Kleinkläranlagen, Erlaubnis, förmliches Verfahren)
Die Benutzung eines Gewässers bedarf der Erlaubnis oder der Bewilligung, soweit nicht durch dieses Gesetz oder auf Grund dieses Gesetzes erlassener Vorschriften etwas anderes bestimmt ist. Zu den Benutzungen zählt unter anderem das Einleiten von Stoffen in Gewässer, das sind oberirdische Gewässer, Küstengewässer und das Grundwasser. Abwasser ist so zu beseitigen, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird. Dem Wohl der Allgemeinheit kann auch die Beseitigung von häuslichem Abwasser durch dezentrale Anlagen entsprechen. Die Erlaubnis kann als gehobene Erlaubnis erteilt werden, wenn hierfür ein öffentliches Interesse oder ein berechtigtes Interesse des Gewässerbenutzers besteht. Unter Umständen ist es hierzu notwendig, ein förmliches Verwaltungsverfahren nach Verwaltungsverfahrensgesetz durchzuführen.
D07000309 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
Entwurf
Erlaubnisbescheid (Einleiten von Niederschlagswasser, Erlaubnis)
Die Benutzung eines Gewässers bedarf der Erlaubnis oder der Bewilligung, soweit nicht durch dieses Gesetz oder auf Grund dieses Gesetzes erlassener Vorschriften etwas anderes bestimmt ist. Zu den Benutzungen zählt unter anderem das Einleiten von Stoffen in Gewässer, das sind oberirdische Gewässer, Küstengewässer und das Grundwasser. Abwasser ist auch das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Wasser (Niederschlagswasser). Die Erlaubnis kann als gehobene Erlaubnis erteilt werden, wenn hierfür ein öffentliches Interesse oder ein berechtigtes Interesse des Gewässerbenutzers besteht.
D07000291 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
Entwurf
Erlaubnisbescheid (Einleiten von Niederschlagswasser, Erlaubnis, förmliches Verfahren)
Die Benutzung eines Gewässers bedarf der Erlaubnis oder der Bewilligung, soweit nicht durch dieses Gesetz oder auf Grund dieses Gesetzes erlassener Vorschriften etwas anderes bestimmt ist. Zu den Benutzungen zählt unter anderem das Einleiten von Stoffen in Gewässer, das sind oberirdische Gewässer, Küstengewässer und das Grundwasser. Abwasser ist auch das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Wasser (Niederschlagswasser). Die Erlaubnis kann als gehobene Erlaubnis erteilt werden, wenn hierfür ein öffentliches Interesse oder ein berechtigtes Interesse des Gewässerbenutzers besteht. Unter Umständen ist es hierzu notwendig, ein förmliches Verwaltungsverfahren nach Verwaltungsverfahrensgesetz durchzuführen.
D07000293 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
Entwurf
Erlaubnisbescheid (Entnahme von Grundwasser, Erlaubnis)
Die Benutzung eines Gewässers bedarf der Erlaubnis oder der Bewilligung, soweit nicht durch dieses Gesetz oder auf Grund dieses Gesetzes erlassener Vorschriften etwas anderes bestimmt ist. Zu den Benutzungen zählt unter anderem das Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser. Die Erlaubnis kann als gehobene Erlaubnis erteilt werden, wenn hierfür ein öffentliches Interesse oder ein berechtigtes Interesse des Gewässerbenutzers besteht.
D07000271 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
Entwurf
Erlaubnisbescheid (Entnahme von Grundwasser, förmliches Verfahren)
Die Benutzung eines Gewässers bedarf der Erlaubnis oder der Bewilligung, soweit nicht durch dieses Gesetz oder auf Grund dieses Gesetzes erlassener Vorschriften etwas anderes bestimmt ist. Zu den Benutzungen zählt unter anderem das Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser. Die Erlaubnis kann als gehobene Erlaubnis erteilt werden, wenn hierfür ein öffentliches Interesse oder ein berechtigtes Interesse des Gewässerbenutzers besteht. Die gehobene Erlaubnis kann nur in einem Verfahren erteilt werden, in dem die Betroffenen und die beteiligten Behörden Einwendungen geltend machen können. Unter Umständen ist es hierzu notwendig, ein förmliches Verwaltungsverfahren nach Verwaltungsverfahrensgesetz durchzuführen.
D07000313 •
Version 2.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
Entwurf