Erlaubnisbescheid (Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern, Erlaubnis)
Die Benutzung eines Gewässers bedarf der Erlaubnis oder der Bewilligung, soweit nicht durch dieses Gesetz oder auf Grund dieses Gesetzes erlassener Vorschriften etwas anderes bestimmt ist. Zu den Benutzungen zählt unter anderem das Entnehmen und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern. Die Erlaubnis kann als gehobene Erlaubnis erteilt werden, wenn hierfür ein öffentliches Interesse oder ein berechtigtes Interesse des Gewässerbenutzers besteht.
D07000297 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
Entwurf
Erlaubnisbescheid (Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern, Erlaubnis, förmliches Verfahren)
Die Benutzung eines Gewässers bedarf der Erlaubnis oder der Bewilligung, soweit nicht durch dieses Gesetz oder auf Grund dieses Gesetzes erlassener Vorschriften etwas anderes bestimmt ist. Zu den Benutzungen zählt unter anderem das Entnehmen und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern. Die Erlaubnis kann als gehobene Erlaubnis erteilt werden, wenn hierfür ein öffentliches Interesse oder ein berechtigtes Interesse des Gewässerbenutzers besteht. Die gehobene Erlaubnis kann nur in einem Verfahren erteilt werden, in dem die Betroffenen und die beteiligten Behörden Einwendungen geltend machen können. Unter Umständen ist es hierzu notwendig, ein förmliches Verwaltungsverfahren nach Verwaltungsverfahrensgesetz durchzuführen.
D07000299 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
Entwurf
Erlaubnisbescheid gewerbsmäßiger Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen
D13000346 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 20.06.2024
fachlich freigegeben (silber)
Erlaubnisbescheid Gleichwertigkeit von ausländischen Berufsqualifikationen im zulassungspflichtigen Handwerk (Meisterprüfung)
D00000297 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 28.08.2024
Entwurf
Erlaubnisbescheid (Gleichwertigkeit von ausländischen Berufsqualifikationen in nichthandwerklichen Gewerbeberufen)
D00000296 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 28.08.2024
Entwurf
Erlaubnis der Tätigkeit als Versicherungsberater § 34d Absatz 2 GewO
Wer gewerbsmäßig über Versicherungen oder Rückversicherungen beraten will (Versicherungsberater), bedarf der Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer. Die Erlaubnis kann eingeholt werden, indem ein Antrag bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer gestellt wird.
D05000287 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 27.03.2025
Entwurf
Erlaubnis Erdaufschluss
Erlaubnis eines Erdaufschlusses
D17000212 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
Entwurf
Erlaubnis Führen Berufsbezeichnung Gesundheitswesen
Für viele Berufe im Gesundheitswesen werden Erlaubnisse zum Führen der Berufsbezeichnung erteilt, damit die Personen mit der entsprechenden Berufsbezeichnung angesprochen werden dürfen.
D13000351 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.07.2024
fachlich freigegeben (gold)
Erlaubnis für den Betrieb eines Totalisators
Wenn Sie ein Rennverein sind, Pferderennen veranstalten und Wetten abschließen wollen, benötigen Sie die Erlaubnis zum Betrieb eines Totalisators.
D05000467 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 06.03.2025
Entwurf
Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr/Gemeinschaftslizenz Ersatzausstellung
Falls die Erlaubnisurkunde oder die Gemeinschaftslizenz unbrauchbar wurden, in Verlust geraten oder entwendet wurden, müssen Sie die Ersatzausstellung bei der zuständigen Behörde beantragen.
D05000842 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 06.03.2025
Entwurf
Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr/Gemeinschaftslizenz zusätzliche Ausfertigung (OZG)
Wenn sich nach Erteilung der Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr oder der Gemeinschaftslizenz weitere Ausfertigungen bzw. beglaubigte Kopien benötigen, können Sie diese bei der zuständigen Stelle beantragen.
D05000841 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 06.03.2025
Entwurf
Erlaubnis für die erlaubnisbedürftige Nutzung eines Luftraums Erteilung
Einige Arten der Luftraumnutzung bedürfen der Erlaubnis. So auch die Nutzung von Scheinwerfern bzw. anderer optischer Lichtsignalgeräte und Wetterballone.
D05000196 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 14.11.2024
Entwurf
Erlaubnis für Finanzanlagenvermittler Erteilung
Als Finanzanlagenvermittler*in vermitteln Sie selbstständig Finanzprodukte an Kunden, wobei Sie eine Provision vom Anbieter des Finanzproduktes erhalten. Sofern Sie Ihr Honorar vom Kunden erhalten, beantragen Sie bitte eine Erlaubnis als Honorar-Finanzanlageberater*in. Sie dürfen nicht gleichzeitig als Finanzanlagenvermittler*in und Honorar-Finanzanlagenberater*in tätig sein.
Als Finanzanlagenvermittler*in sind Sie durch die sogenannte Bereichsausnahme des Kreditwesengesetzes auf bestimmte Finanzprodukte beschränkt.
D05000487 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 27.03.2025
Entwurf
Erlaubnis für Finanzanlagenvermittler Erteilung
Wenn Sie gewerbsmäßig als Finanzanlagenvermittler oder Finanzanlagenberater tätig werden wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis. Die Erlaubnis kann einer natürlichen oder juristischen Person erteilt werden. Zuständig: je nach Bundesland Industrie- und Handelskammer, Gewerbebehörden oder Landkreise / kreisfreie Städte.
D05000956 •
Version 1.1 •
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Geändert am 13.11.2024
Entwurf
Erlaubnis für Honorar-Finanzanlagenberater Erteilung
Als Honorar-Finanzanlagenberater*in beraten Sie selbstständig zu Finanzprodukten, wobei Sie gegen ein Honorar vom Kunden arbeiten. Sie dürfen jedoch keine Provisionen oder Vorteile vom Anbieter der Finanzprodukte erhalten. In diesem Fall müssen Sie eine Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler*in beantragen. Sie dürfen je-doch nicht gleichzeitig als Finanzanlagenvermittler*in und Honorar-Finanzanlagenberater*in tätig sein.
Als Honorar-Finanzanlagenberater*in sind Sie durch die sogenannte Bereichsausnahme des Kreditwesengesetzes auf bestimmte Finanzprodukte beschränkt.
D05000486 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 27.03.2025
Entwurf
Erlaubnis für Honorar-Finanzanlagenberater Erteilung
Wenn Sie gewerbsmäßig als Honorar-Finanzanlagenberater tätig werden möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis. Die Erlaubnis kann einer natürlichen oder juristischen Person erteilt werden. Zuständigkeit: durch Bundesland bestimmte Behörde.
D05000957 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 13.11.2024
Entwurf
Erlaubnis für Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer, Wohnimmobilienverwalter – Erteilung
Sie sind Immobilienmakler, wenn Sie gewerbsmäßig den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen.
Sie sind Darlehensvermittler, wenn Sie gewerbsmäßig den Abschluss von Verträgen über Darlehen vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen. Die Gewährung von Darlehen im eigenen Namen gehört nicht dazu. Für die Vermittlung von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen benötigen Sie eine Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler (§ 34i GewO).
Sie sind Bauträger, wenn Sie Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen vorbereiten oder durchführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten verwenden.
Sie sind Baubetreuer, wenn Sie Bauvorhaben in fremdem Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorbereiten oder durchführen.
Sie sind Wohnimmobilienverwalter, wenn Sie das gemeinschaftliche Eigentum von Wohnungseigentümern im Sinne des § 1 Absatz 2, 3, 5 und 6 des Wohnungseigentumsgesetzes oder für Dritte Mietverhältnisse über Wohnräume im Sinne des § 549 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verwalten.
Die Erlaubnis kann einer natürlichen Person oder einer juristischen Person erteilt werden. Personen(handels)gesellschaften, wie die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR), die offene Handelsgesellschaft (OHG) oder die Kommanditgesellschaft (KG) können die Erlaubnis nicht erhalten. Hier muss jeder geschäftsführende Gesellschafter eine eigene Erlaubnis beantragen.
Ihre Erlaubnis kann auch inhaltlich beschränkt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutz der Allgemeinheit oder der Auftraggeber erforderlich ist.
D05000969 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 13.11.2024
Entwurf
Erlaubnis für Prostitutionsgewerbe nach § 12 ProstSchG
Wer ein Prostitutionsgewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Erlaubnisfrei sind lediglich Vorführungen, – auch sexueller Natur – die ausschließlich darstellerischen Charakter haben. Die Erlaubnis für das Betreiben einer Prostitutionsstätte wird zugleich für ein bestimmtes Betriebskonzept und für bestimmte bauliche Einrichtungen, Anlagen und darin befindliche Räume erteilt. Die Erlaubnis kann befristet werden, wobei sie auf Ihren Antrag hin verlängert wird, wenn die für die Erteilung der Erlaubnis maßgeblichen Voraussetzungen fortbestehen.
D05000096 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 14.08.2024
Entwurf
Erlaubnis für Versicherungsvermittler Befreiung
Erlaubnis als Versicherungsvermittler Befreiung. Beantragung einer Ausnahme von der Erlaubnispflicht (vormals: Erlaubnisbefreiung) für Versicherungsvermittler. Gewerbetreibende, die Versicherungen als Ergänzung der im Rahmen ihrer Haupttätigkeit gelieferten Waren oder Dienstleistungen vermitteln, können sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Erlaubnispflicht ausnehmen lassen. Das Risiko, das produktakzessorische Versicherungsvermittler versichern, muss sich direkt aus der Ware oder Dienstleistung ergeben. Antragsteller auf Ausnahme von der Erlaubnispflicht als Versicherungsvermittler können natürliche oder juristische Personen sein. Zusätzlich bei Aufnahme der Tätigkeit auch Antrag auf Eintragung in das öffentlich einsehbare Vermittlerregister notwendig. Ausnahme von der Erlaubnispflicht bundesweit unbefristet gültig. Zuständigkeit: Industrie- und Handelskammer (IHK).
D05000960 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 13.11.2024
Entwurf
Erlaubnis nach § 2 des Gaststättengesetzes
D05000083 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 27.03.2025
Entwurf