Feierliche Erklärung
feierliche Erklärung
D00000164 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 27.08.2024
Entwurf
Feldesabgabe für Bergbautätigkeiten
Wenn ein Bergbauunternehmen eine bergrechtliche Erlaubnis besitzt, um in einem festgelegten Gebiet in Deutschland bestimmte bergfreie Bodenschätze aufzusuchen, dann muss man jährlich eine Feldesabgabe zahlen.
Dazu beantragt man bei der zuständigen Bergbehörde die Festsetzung der Abgabe, indem man eine Feldesabgabeerklärung einreicht.
Die Höhe der jährlichen Feldesabgabe hängt davon ab, wie groß das Gebiet ist, für das man eine Erlaubnis zur Erkundung von Bodenschätzen besitzt und wie lange man die Erlaubnis bereits besitzt (Erlaubnisjahre).
Konkret heißt das: Die Feldesabgabe beträgt im ersten Jahr nach der Erteilung 5,00 Euro je angefangenen Quadratkilometer und erhöht sich für jedes folgende Jahr um weitere 5,00 Euro bis zum Höchstbetrag von 25,00 Euro je angefangenen Quadratkilometer.
Die Kosten für die Erkundung von Bodenschätzen, beispielsweise für geophysikalische und geochemische Arbeiten oder Bohrungen, werden bei der Berechnung der Feldesabgabe angerechnet.
Zuständig ist das Bundesland, in dem das Gebiet liegt, für das man eine Erlaubnis zur Erkundung von Bodenschätzen besitzt.
D00000556 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 03.09.2024
Entwurf
Feldesabgabe für Bergbautätigkeiten
Wenn ein Bergbauunternehmen eine bergrechtliche Erlaubnis besitzt, um in einem festgelegten Gebiet in Deutschland bestimmte bergfreie Bodenschätze aufzusuchen, dann muss man jährlich eine Feldesabgabe zahlen.
Dazu beantragt man bei der zuständigen Bergbehörde die Festsetzung der Abgabe, indem man eine Feldesabgabeerklärung einreicht.
Die Höhe der jährlichen Feldesabgabe hängt davon ab, wie groß das Gebiet ist, für das man eine Erlaubnis zur Erkundung von Bodenschätzen besitzt und wie lange man die Erlaubnis bereits besitzt (Erlaubnisjahre).
Konkret heißt das: Die Feldesabgabe beträgt im ersten Jahr nach der Erteilung 5,00 Euro je angefangenen Quadratkilometer und erhöht sich für jedes folgende Jahr um weitere 5,00 Euro bis zum Höchstbetrag von 25,00 Euro je angefangenen Quadratkilometer.
Die Kosten für die Erkundung von Bodenschätzen, beispielsweise für geophysikalische und geochemische Arbeiten oder Bohrungen, werden bei der Berechnung der Feldesabgabe angerechnet.
Zuständig ist das Bundesland, in dem das Gebiet liegt, für das man eine Erlaubnis zur Erkundung von Bodenschätzen besitzt.
D07000046 •
Version 1.2 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
Entwurf
Feldesabgabe für Bergbautätigkeiten
Wenn für das Unternehmen eine bergrechtliche Erlaubnis zum gewerblichen Erkunden von Bodenschätzen vorliegt, muss jährlich eine Feldesabgabe entrichtet werden. Diese erhebt das Bundesland, in dem das Gebiet liegt, für das das Unternehmen eine Erlaubnis zur Erkundung von Bodenschätzen besitzt.
D17000248 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
Entwurf
Feldesabgabe für Bergbautätigkeiten (Ablehnungsbescheid)
Ablehnungsbescheid: Wenn ein Bergbauunternehmen eine bergrechtliche Erlaubnis besitzt, um in einem festgelegten Gebiet in Deutschland bestimmte bergfreie Bodenschätze aufzusuchen, dann muss man jährlich eine Feldesabgabe zahlen. Dazu beantragt man bei der zuständigen Bergbehörde die Festsetzung der Abgabe, indem man eine Feldesabgabeerklärung einreicht. Die Höhe der jährlichen Feldesabgabe hängt davon ab, wie groß das Gebiet ist, für das man eine Erlaubnis zur Erkundung von Bodenschätzen besitzt und wie lange man die Erlaubnis bereits besitzt (Erlaubnisjahre). Konkret heißt das: Die Feldesabgabe beträgt im ersten Jahr nach der Erteilung 5,00 Euro je angefangenen Quadratkilometer und erhöht sich für jedes folgende Jahr um weitere 5,00 Euro bis zum Höchstbetrag von 25,00 Euro je angefangenen Quadratkilometer. Die Kosten für die Erkundung von Bodenschätzen, beispielsweise für geophysikalische und geochemische Arbeiten oder Bohrungen, werden bei der Berechnung der Feldesabgabe angerechnet. Zuständig ist das Bundesland, in dem das Gebiet liegt, für das man eine Erlaubnis zur Erkundung von Bodenschätzen besitzt.
D07000099 •
Version 1.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
Entwurf
Feldesabgabe für Bergbautätigkeiten (Ablehnungsbescheid)
Wenn für das Unternehmen eine bergrechtliche Erlaubnis zum gewerblichen Erkunden von Bodenschätzen vorliegt, muss jährlich eine Feldesabgabe entrichtet werden. Diese erhebt das Bundesland, in dem das Gebiet liegt, für das das Unternehmen eine Erlaubnis zur Erkundung von Bodenschätzen besitzt.
D17000382 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
Entwurf
Feldesabgabe für Bergbautätigkeiten - Änderung
Wenn ein Bergbauunternehmen eine bergrechtliche Erlaubnis besitzt, um in einem festgelegten Gebiet in Deutschland bestimmte bergfreie Bodenschätze aufzusuchen, dann muss man jährlich eine Feldesabgabe zahlen, die die zuständige Bergbehörde vorab festgesetzt hat. Die Höhe der jährlichen Feldesabgabe hängt davon ab, wie groß das Gebiet ist, für das man eine Erlaubnis zur Erkundung von Bodenschätzen besitzt und wie lange man die Erlaubnis bereits besitzt (Erlaubnisjahre). Grundsätzlich gilt folgende Berechnung: Die Feldesabgabe beträgt im ersten Jahr nach der Erteilung 5,00 EUR je angefangenen Quadratkilometer und erhöht sich für jedes folgende Jahr um weitere 5,00 EUR bis zum Höchstbetrag von 25,00 EUR je angefangenen Quadratkilometer. Die Kosten für die Erkundung von Bodenschätzen, beispielsweise für geophysikalische und geochemische Arbeiten oder Bohrungen, werden bei der Berechnung der Feldesabgabe angerechnet. Für bergrechtliche Erlaubnisse auf bestimmte Bodenschätze oder in bestimmten Gebieten können die zuständigen Bergbehörden abweichende Abgabensätze oder eine andere Staffelung festlegen. Auch eine Befreiung von der Feldesabgabe ist grundsätzlich möglich.
D00000557 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 03.09.2024
Entwurf
Feldesabgabe für Bergbautätigkeiten - Änderung
Wenn ein Bergbauunternehmen eine bergrechtliche Erlaubnis besitzt, um in einem festgelegten Gebiet in Deutschland bestimmte bergfreie Bodenschätze aufzusuchen, dann muss man jährlich eine Feldesabgabe zahlen, die die zuständige Bergbehörde vorab festgesetzt hat. Die Höhe der jährlichen Feldesabgabe hängt davon ab, wie groß das Gebiet ist, für das man eine Erlaubnis zur Erkundung von Bodenschätzen besitzt und wie lange man die Erlaubnis bereits besitzt (Erlaubnisjahre). Grundsätzlich gilt folgende Berechnung: Die Feldesabgabe beträgt im ersten Jahr nach der Erteilung 5,00 EUR je angefangenen Quadratkilometer und erhöht sich für jedes folgende Jahr um weitere 5,00 EUR bis zum Höchstbetrag von 25,00 EUR je angefangenen Quadratkilometer. Die Kosten für die Erkundung von Bodenschätzen, beispielsweise für geophysikalische und geochemische Arbeiten oder Bohrungen, werden bei der Berechnung der Feldesabgabe angerechnet. Für bergrechtliche Erlaubnisse auf bestimmte Bodenschätze oder in bestimmten Gebieten können die zuständigen Bergbehörden abweichende Abgabensätze oder eine andere Staffelung festlegen. Auch eine Befreiung von der Feldesabgabe ist grundsätzlich möglich.
D07000047 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
Entwurf
Feldesabgabe für Bergbautätigkeiten - Änderung
Wenn für das Unternehmen eine bergrechtliche Erlaubnis zum gewerblichen Erkunden von Bodenschätzen vorliegt, muss jährlich eine Feldesabgabe entrichtet werden. Diese erhebt das Bundesland, in dem das Gebiet liegt, für das das Unternehmen eine Erlaubnis zur Erkundung von Bodenschätzen besitzt.
D17000376 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
Entwurf
Feldesabgabe für Bergbautätigkeiten - Änderung (Ablehnungsbescheid)
Wenn für das Unternehmen eine bergrechtliche Erlaubnis zum gewerblichen Erkunden von Bodenschätzen vorliegt, muss jährlich eine Feldesabgabe entrichtet werden. Diese erhebt das Bundesland, in dem das Gebiet liegt, für das das Unternehmen eine Erlaubnis zur Erkundung von Bodenschätzen besitzt.
D17000388 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
Entwurf
Feldesabgabe für Bergbautätigkeiten - Änderung (Bescheid)
Wenn für das Unternehmen eine bergrechtliche Erlaubnis zum gewerblichen Erkunden von Bodenschätzen vorliegt, muss jährlich eine Feldesabgabe entrichtet werden. Diese erhebt das Bundesland, in dem das Gebiet liegt, für das das Unternehmen eine Erlaubnis zur Erkundung von Bodenschätzen besitzt.
D17000387 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
Entwurf
Feldesabgabe für Bergbautätigkeiten (Bescheid)
Bescheid: Wenn ein Bergbauunternehmen eine bergrechtliche Erlaubnis besitzt, um in einem festgelegten Gebiet in Deutschland bestimmte bergfreie Bodenschätze aufzusuchen, dann muss man jährlich eine Feldesabgabe zahlen. Dazu beantragt man bei der zuständigen Bergbehörde die Festsetzung der Abgabe, indem man eine Feldesabgabeerklärung einreicht. Die Höhe der jährlichen Feldesabgabe hängt davon ab, wie groß das Gebiet ist, für das man eine Erlaubnis zur Erkundung von Bodenschätzen besitzt und wie lange man die Erlaubnis bereits besitzt (Erlaubnisjahre). Konkret heißt das: Die Feldesabgabe beträgt im ersten Jahr nach der Erteilung 5,00 Euro je angefangenen Quadratkilometer und erhöht sich für jedes folgende Jahr um weitere 5,00 Euro bis zum Höchstbetrag von 25,00 Euro je angefangenen Quadratkilometer. Die Kosten für die Erkundung von Bodenschätzen, beispielsweise für geophysikalische und geochemische Arbeiten oder Bohrungen, werden bei der Berechnung der Feldesabgabe angerechnet. Zuständig ist das Bundesland, in dem das Gebiet liegt, für das man eine Erlaubnis zur Erkundung von Bodenschätzen besitzt.
D07000098 •
Version 1.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
Entwurf
Feldesabgabe für Bergbautätigkeiten (Bescheid)
Wenn für das Unternehmen eine bergrechtliche Erlaubnis zum gewerblichen Erkunden von Bodenschätzen vorliegt, muss jährlich eine Feldesabgabe entrichtet werden. Diese erhebt das Bundesland, in dem das Gebiet liegt, für das das Unternehmen eine Erlaubnis zur Erkundung von Bodenschätzen besitzt.
D17000381 •
Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 24.05.2024
Entwurf
Festlegungsbescheid Zeitraum technisch unvermeidbare Abschaltungen, Störungen oder Ausfälle Abgasreinigungseinrichtungen Messbericht Anlagen biologische Behandlung Abfälle Messung
Betreiber müssen über die Ergebnisse der Messungen einen Bericht erstellen und diesen unverzüglich der zuständigen Behörde vorlegen. Der Bericht muss Angaben zur Messplanung, zu den Ergebnissen jeder Einzelmessung, zum verwendeten Messverfahren und zu den relevanten Betriebsbedingungen enthalten. Emissionsgrenzwerte gelten als eingehalten, wenn keine Einzelmessung diese Grenzwerte überschreitet.
D16000121 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 26.09.2024
Entwurf
Feststellung Mängel zugelassene Überwachungsstelle Meldung
Zugelassene Überwachungsstellen müssen nach Prüfungen gemäß §§ 15 und 16 der Betriebssicherheitsverordnung sicherheitserhebliche Mängel dem Anlagenbetreiber mitteilen, eine Frist zur Beseitigung setzen und die fristgemäße Beseitigung überprüfen. Werden die Mängel nicht oder nicht vollständig behoben, müssen sie dies unverzüglich der zuständigen obersten Landesbehörde für Arbeitsschutz melden.
D16000063 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 26.09.2024
Entwurf
Feststellungsbescheid (Anmeldung einer Bestattung)
D03000339 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 11.09.2024
Entwurf
Feststellungsbescheid (Antrag auf Ausstellung eines Leichenpasses)
D03000336 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 11.09.2024
Entwurf
Feststellungsbescheid (Antrag auf Erwerb eines Nutzungsrechts an einer Grabstelle)
D03000350 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 11.09.2024
Entwurf
Feststellungsbescheid (Antrag auf Übertragung eines Nutzungsrechts an einer Grabstelle)
D03000354 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 11.09.2024
Entwurf
Feststellungsbescheid Beendigung genehmigter oder angezeigter Betrieb oder Umgang Entgegennahme
Wenn der genehmigte oder angezeigte Betrieb einer Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlung, einer Röntgeneinrichtung oder eines Störstrahlers oder der genehmigte Umgang mit radioaktiven Stoffen beendet werden soll, muss dies unverzüglich der zuständigen Behörde mitgeteilt werden.
D16000200 •
Version 0.1 •
XDatenfelder 2.0 •
Geändert am 26.09.2024
Entwurf