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Abweichen von Regelungen zur Schichtzeit Bewilligung

Baustein Leistungen 99006005017000 Typ 2/3

Steckbrief

Katalog: fachlich freigegeben (gold)

Leistungsschlüssel

99006005017000

Leistungsbezeichnung

Abweichen von Regelungen zur Schichtzeit Bewilligung

Leistungsbezeichnung II

Abweichende Regelungen zum Schichtbetrieb beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Schichtarbeitszeit, Aufsichtsbehörde, Sonderregelungen zur Arbeitszeit, Arbeitszeiten, Offshore-Tätigkeiten, Tarifvertragliche Ausgleichsregelungen, Schichtzeit, Arbeitsschutz, Schichtarbeit, Schichtbetrieb, Arbeitszeitgesetz, Betriebsrat

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Arbeitsschutz (individuell, 006)

Verrichtungskennung

Bewilligung (017)

SDG Informationsbereiche

  • Gesetzlich oder durch Rechtsverordnung geregelte Beschäftigungsbedingungen einschließlich Arbeitsstunden, bezahlter Urlaub, Urlaubsansprüche, Rechte und Pflichten in Bezug auf UEberstunden, Gesundheitskontrollen, Beendigung von Verträgen, Kündigung oder Entlassungen)

Lagen Portalverbund

  • Sonderregelungen der Arbeitszeit (2030700)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

10.01.2024

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Handlungsgrundlage

Stammtext

Bibliothek: fachlich freigegeben (gold)

Teaser

Als Arbeitgeberin oder als Arbeitgeber können Sie unter bestimmten Voraussetzungen für Beschäftigte in Ihrem Unternehmen von arbeitszeitrechtlichen Vorschriften abweichende Arbeitszeiten beantragen.

Volltext

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Bewilligung für längere tägliche Arbeitszeiten für Ihre Beschäftigten beantragen. 

Die Bewilligung ist gesetzlich vorgesehen für:

  • kontinuierliche Schichtbetriebe
  • Bau- und Montagestellen
  • Saison- und Kampagnenbetriebe
  • besondere Tätigkeiten zur Errichtung, zur Änderung oder zum Betrieb von Bauwerken, künstlichen Inseln oder sonstigen Anlagen auf See (Offshore-Tätigkeiten).

Erforderliche Unterlagen

  • Für alle Betriebe:
    • Angaben zur Tätigkeit
    • Anzahl der Arbeitnehmenden für die eine Bewilligung erteilt werden soll
    • Ansprechperson im Betrieb mit Kontaktdaten
    • Gefährdungsbeurteilung, insbesondere auch im Hinblick auf psychische Belastungen durch längere Arbeitszeiten
    • Stellungnahme des Betriebsarztes beziehungsweise der Betriebsärztin
    • Stellungnahme des Betriebsrats (falls vorhanden)
  • Zusätzlich bei kontinuierlichen Schichtbetrieben:
    • Dienst- oder Schichtpläne, die belegen, dass durch die Arbeitszeitverlängerung zusätzliche Freischichten entstehen.
    • Ablaufpläne für Tag- und Nachtdienste oder -schichten, aus denen insbesondere auch die Pausenmöglichkeiten ersichtlich sind.
  • Zusätzlich bei Bau- und Montagestellen:
    • Angaben zu Art und Schwere der Arbeit
    • Gestaltung der Arbeitszeit
    • Entfernung zwischen Arbeitsort und Wohnort
    • Dauer der Ruhezeit am Wohnort
  • Zusätzlich bei Saison- und Kampagnenbetrieben: 
    • Angaben zu Saison beziehungsweise Kampagne
    • Gestaltung der Arbeitszeit
    • Zeitraum, in dem die Arbeitszeit verkürzt wird

Voraussetzungen

Sie können eine Verlängerung der täglichen Arbeitszeit Ihrer Arbeitnehmenden unter folgenden Voraussetzungen beantragen:

  • Für einen kontinuierlichen Schichtbetrieb, wenn zusätzliche Freischichten erreicht werden. Zusätzliche Freischichten liegen vor, wenn durch die Verlängerung der Arbeitszeit für die betroffenen Arbeitnehmenden mehr freie zusammenhängende Tage zur Verfügung stehen als vorher.
  • Für Bau- und Montagestellen, besonders relevant, wenn der Einsatzort vom Wohnort der Arbeitnehmenden weit entfernt ist und den Beschäftigten für die verlängerte Arbeitszeit auf der Bau- oder Montagestelle eine entsprechend längere Ruhezeit am Wohnort sichergestellt wird.
  • Für Ihren Saison- oder Kampagnenbetrieb, wenn für die bestimmte Jahreszeit ein außergewöhnlicher Arbeitsanfall besteht, der nicht durch andere organisatorische Maßnahmen aufgefangen werden kann.

Kosten

  • Die Erteilung der Bewilligung beziehungsweise die Ablehnung Ihres Antrages ist gebührenpflichtig. Die Gebühren sind länderspezifisch und werden nach Verwaltungsaufwand berechnet beziehungsweise sind abhängig von der Anzahl der Beschäftigten, die Sie einsetzen möchten.

Verfahrensablauf

Sie können die Bewilligung für die Abweichungen zur Schichtarbeit schriftlich beantragen.

  • Sie stellen einen formlosen Antrag.
  • Sie senden diesen an die örtlich zuständige Behörde für Arbeitsschutz, einschließlich der erforderlichen Unterlagen.
  • Sind erforderliche Unterlagen beziehungsweise Informationen für die Bearbeitung unvollständig, werden Sie von der Sachbearbeitung kontaktiert.
  • Die örtlich zuständige Behörde prüft den Antrag.
  • Nach Abschluss der behördlichen Prüfung erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid oder einen Ablehnungsbescheid.
  • Die örtlich zuständige Behörde wird Ihnen den Bescheid per E-Mail oder per Post zusenden. 
  • Der Gebührenbescheid wird Ihnen in der Regel später zugestellt.

Die Entscheidung der zuständigen Arbeitsschutzbehörde ergeht nach pflichtgemäßem Ermessen. 
Im Rahmen dieser Entscheidung findet eine Abwägung zwischen den Belangen des Schutzes der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmenden und den betrieblichen Interessen des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin statt.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach dem Prüfungsaufwand.  In der Regel erhalten Sie Ihren Bescheid wenige Wochen, nachdem Sie die Unterlagen vollständig eingereicht haben.

Frist

  • Es gibt keine Frist.
  • Haben Sie einen Antrag gestellt, so sind verlängerte Arbeitszeiten erst erlaubt, wenn Sie eine Bewilligung erhalten haben. Eine rückwirkende Bewilligung kann nicht erteilt werden.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Die Nacht- und Schichtarbeit ist im Arbeitszeitgesetz geregelt. 
Bei anderen Gründen werden diese geprüft und längere Arbeitszeiten gegebenenfalls bewilligt. 

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Abweichen von Regelungen zur Schichtarbeit Bewilligung
  • abweichend von den Regelungen zur Arbeitszeit sind bewilligungsfähige Ausnahmen möglich für:
    • kontinuierliche Schichtbetriebe
    • Bau- und Montagestellen
    • Saison- und Kampagnenbetriebe
    • besondere Tätigkeiten zur Errichtung, zur Änderung oder zum Betrieb von Bauwerken, künstlichen Inseln oder sonstigen Anlagen auf See (Offshore-Tätigkeiten).
  • zuständig: örtlich zuständige Behörde für Arbeitsschutz

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal

nicht vorhanden