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Personalausweis Änderung wegen Adressänderung

Baustein Leistungen 99008001011001 Typ 3b

Steckbrief

Katalog: fachlich freigegeben (gold)

Leistungsschlüssel

99008001011001

Leistungsbezeichnung

Personalausweis Änderung wegen Adressänderung

Leistungsbezeichnung II

Neue Adresse im Personalausweis eintragen lassen

Leistungstypisierung

Typ 3b

Begriffe im Kontext

Neue Adresse, Wohnanschrift, Ummeldung, Wohnsitz, Wegzug ins Ausland, Personalausweis, Umzug, Neue Anschrift, Perso, Aufkleber, Adressaufkleber

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Personalausweis (individuell, 008)

Verrichtungskennung

Änderung (011)

Verrichtungsdetail

wegen Adressänderung

SDG Informationsbereiche

  • Vorübergehender oder dauerhafter Umzug in einen anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Ausweise (1070100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

28.05.2025

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Inneren (BMI)

Stammtext

Bibliothek: fachlich freigegeben (gold)

Teaser

Wenn Sie umziehen, müssen Sie die neue Adresse auf Ihrem Personalausweis eintragen lassen.

Volltext

Wenn sich Ihre Adresse zum Beispiel nach einem Umzug geändert hat, müssen Sie Ihre neue Adresse auf Ihrem Personalausweis eintragen lassen. Dabei wird der Chip auf dem Personalausweis geändert sowie ein Aufkleber mit Ihrer neuen Adresse auf Ihren Personalausweis geklebt.

Auch wenn Sie ins Ausland ziehen, keine Adresse mehr in Deutschland haben und die Adresse im Ausland noch nicht feststeht, muss Ihr Personalausweis geändert werden. Auf dem Adressaufkleber steht dann, dass Sie keine Anschrift mehr in Deutschland haben.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis
  • aktuelle Meldebestätigung

Voraussetzungen

  • Ihr Personalausweis ist gültig.
  • Sie haben sich mit Ihrer neuen Adresse bereits bei Ihrer zuständigen Meldebehörde angemeldet.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

  • Sie melden sich persönlich bei dem Bürgeramt am neuen Wohnort. 
    • Sie legen Ihren gültigen Personalausweis und Ihre Meldebestätigung vor.
    • Das Bürgeramt am neuen Wohnort ändert die Adresse im Chip Ihres Personalausweises und klebt einen Aufkleber mit Ihrer neuen Adresse auf Ihren Personalausweis. 
  • Sie können eine andere Person schriftlich bevollmächtigen, die Adressänderung im Personalausweis beim Bürgeramt am neuen Wohnort für Sie vorzunehmen.
  • Wenn Ihre Gemeinde die Ummeldung als digitale Leistung (elektronische Wohnsitzanmeldung) anbietet, können Sie auch diese nutzen. Bei der digitalen Ummeldung werden die auf dem Chip gespeicherten Adressdaten digital aktualisiert. Den Aufkleber für Ihren Personalausweis erhalten Sie per Post.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Sie müssen Ihre neue Adresse in Ihrem Personalausweis innerhalb von 2 Wochen nach dem Einzug in die neue Hauptwohnung ändern lassen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Anfechtungsklage
  • Verpflichtungsklage

Kurztext

  • Adressänderung muss im Personalausweis eingetragen werden
  • Änderung muss binnen 2 Wochen nach Einzug in die neue Hauptwohnung erfolgen
  • neue Adresse wird auf das Datenfeld "Anschrift" geklebt und im Chip geändert
  • Änderung online möglich, wenn die Kommune eine Elektronische Wohnsitzanmeldung anbietet, oder persönlich beim Bürgeramt am neuen Wohnort  

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal

nicht vorhanden