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Personalausweis - Adresse ändern

Baden-Württemberg 99008001011001 Typ 3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99008001011001

Leistungsbezeichnung

Personalausweis - Adresse ändern

Leistungsbezeichnung II

Personalausweis - Adresse ändern

Leistungstypisierung

Typ 3b

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Personalausweisgesetz (PAuswG):

  • § 5 Absatz 2 Nummer 9, Absatz 5 Nummer 1 Ausweismuster; gespeicherte Daten
  • § 7 Sachliche Zuständigkeit
  • § 8 Örtliche Zuständigkeit; Tätigwerden bei örtlicher Unzuständigkeit
  • § 18 Absatz 6 Elektronischer Identitätsnachweis
  • § 19 Speicherung im Rahmen des elektronischen Identitätsnachweises
  • § 20a Absatz 2 Hoheitliche Berechtigungszertifikate
  • § 27 Absatz 1 Nummer 1 Pflichten des Ausweisinhabers

Personalausweisverordnung (PauswV):

  • § 2 Nummer 2f Technische Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik
  • § 19 Änderung der Anschrift
  • Anhang 1a Muster des Aufklebers zur Anschriftenänderung des Personalausweises
  • Anhang 1b Muster des Aufklebers zur Anschriftenänderung des Personalausweises nach elektronischer Anmeldung nach § 23a des Bundesmeldegesetzes
  • Anhang 3 Abschnitt 1 Nummer 6 Tabelle 2 und 3

Verordnung über Gebühren für Personalausweise und eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (Personalasuweis- und eID-Karten-Gebührenverordnung-PAuswGebV):

  • § 1 Absatz 5 Gebühren für Ausweise

Gesetz zur Ausführung des Paßgesetzes, des Personalausweisgesetzes und des eID-Karte-Gesetzes:

  • § 1 Pass- und Personalausweisbehörden

Teaser

Wenn sich Ihre Adresse geändert hat, müssen Sie Ihre neue Adresse auf Ihrem Personalausweis eintragen lassen. Das können Sie entweder online beantragen, sofern die Kommunalverwaltung am neuen Wohnsitz eine elektronische Wohnsitzanmeldung anbietet, oder persönlich beim Bürgeramt Ihres neuen Wohnortes.

Volltext

Wenn sich Ihre Adresse geändert hat, müssen Sie Ihre neue Adresse auf Ihrem Personalausweis eintragen lassen. Das können Sie entweder online beantragen, sofern die Kommunalverwaltung am neuen Wohnsitz eine elektronische Wohnsitzanmeldung anbietet, oder persönlich beim Bürgeramt Ihres neuen Wohnortes.

Für die Adressänderung wird ein Adressaufkleber mit Ihrer neuen Adresse auf Ihrem Personalausweis aufgebracht und die Adresse im Chip Ihres Personalausweises geändert.

Auch wenn Sie ins Ausland ziehen und keine Adresse mehr in Deutschland haben, muss Ihr Personalausweis geändert werden. Auf dem Adressaufkleber wird Ihre neue Adresse im Ausland eingetragen. Wenn diese noch nicht feststeht, wird vermerkt, dass Sie keine Wohnung mehr in Deutschland haben.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis
  • aktuelle amtliche Meldebestätigung

Voraussetzungen

  • Sie haben einen gültigen Personalausweis.
  • Sie haben eine aktuelle Meldebestätigung als Nachweis Ihrer Adressänderung.

Bei Nutzung des Online-Dienstes zur elektronischen Wohnsitzanmeldung (eWA):

  • Sie haben die Online-Ausweisfunktion Ihres gültigen Personalausweises freigeschaltet.
  • Sie kennen Ihre persönliche sechsstellige PIN.
  • Sie haben ein Smartphone mit NFC-Schnittstelle oder ein Kartenlesegerät.
  • Sie haben die AusweisApp auf Ihrem Smartphone, Tablet oder PC installiert.
  • Sie haben ein Nutzerkonto (beispielsweise der BundID).

Bei Wegzug ins Ausland:

  • Sie melden sich bei Ihrer zuständigen Meldebehörde ab.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Wenn Sie die Adressänderung persönlich beantragen:
Sie nutzen den digitalen Online-Dienst der elektronischen Wohnsitzanmeldung.

  • Ihre Adresse wird automatisch auf dem Chip Ihres Personalausweises geändert.
  • Sie erhalten Post an Ihre neue Anschrift. Diese enthält einen Adressaufkleber mit Ihrer neuen Adresse und Hinweise, wie Sie den Adressaufkleber auf Ihrem Personalausweis anbringen.

oder
Sie melden sich persönlich bei dem Bürgeramt am neuen Wohnort.

  • Sie legen Ihren gültigen Personalausweis und Ihre Meldebestätigung vor.
  • Das Bürgeramt am neuen Wohnort ändert die Adresse im Chip Ihres Personalausweises und aktualisiert die Adresse auf Ihrem Personalausweis mittels eines Adressaufklebers.

Sie können eine andere Person schriftlich bevollmächtigen, die Adressänderung im Personalausweis beim Bürgeramt am neuen Wohnort für Sie zu beantragen..

Bearbeitungsdauer

Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.

Frist

Sie müssen Ihre Adresse unverzüglich nach der Adressänderung in Ihrem Personalausweis ändern lassen oder selbst online ändern.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Sie können die Adressänderung auf Ihrem Personalausweis nur dann online vornehmen, wenn Sie gleichzeitig einen neuen Wohnsitz anmelden.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Anfechtungsklage
  • Verpflichtungsklage

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden