Verzichtserklärung auf die Approbation als Psychotherapeutin/Psychotherapeut Entgegennahme
Begriffe im Kontext
- Anerkennung von Qualifikationen zum Zwecke der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Wenn Sie auf die Approbation als Psychotherapeut verzichten wollen, bedarf es einer schriftlichen Erklärung an die zuständige Behörde.
Auf die Approbation kann durch schriftliche Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde verzichtet werden. Nicht wirksam ist ein Verzicht, wenn er unter einer Bedingung erklärt wird. Die Erklärung des Verzichts kann nicht widerrufen werden.
Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.
Wenn Sie den Approbationsverzicht schriftlich erklärt haben, wird die zuständige Stelle diesen zeitnah bearbeiten. Die Bearbeitungsdauer variiert zwischen den zuständigen Approbationsbehörden der Länder.
- Verzicht auf Approbation als Psychotherapeut
- Wenn Sie auf die Approbation als Psychotherapeut verzichten wollen, bedarf es einer schriftlichen Erklärung an die zuständige Behörde.
- Wenn Sie den Verzicht unter Bedingung oder unter Vorbehalt erklären, ist dieser nicht wirksam.
- Die Erklärung des Verzichts kann nicht widerrufen werden.
- Zuständige Behörde: zuständige Behörde des Landes, in dem der Beruf der Psychotherapeutin oder des Psychotherapeuten ausgeübt wird oder zuletzt ausgeübt worden ist
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein