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Verzichterklärung auf die Approbation als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut abgeben

Nordrhein-Westfalen 99018153261000, 99018153261000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99018153261000, 99018153261000

Leistungsbezeichnung

Verzichterklärung auf die Approbation als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut abgeben

Leistungsbezeichnung II

Verzichterklärung auf die Approbation als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut abgeben

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Verzicht (Synonym), Psychotherapeutin (Synonym), Approbation (Synonym), Psychotherapeut (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Berufsberechtigung (018)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

  • Anerkennung von Qualifikationen zum Zwecke der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

29.09.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS)

Teaser

Wenn Sie auf die Approbation als Psychotherapeut verzichten wollen, bedarf es einer schriftlichen Erklärung an die zuständige Behörde.

Volltext

Auf die Approbation kann durch schriftliche Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde verzichtet werden. Nicht wirksam ist ein Verzicht, wenn er unter einer Bedingung erklärt wird. Die Erklärung des Verzichts kann nicht widerrufen werden.

Erforderliche Unterlagen

Schriftliche Verzichtserklärung

Voraussetzungen

Es gibt keine Voraussetzungen für diese Verwaltungsleistung.

Kosten

Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

Verfahrensablauf

Sie reichen Ihre schriftliche Verzichtserklärung bei der zuständigen Stelle ein.

Bearbeitungsdauer

Wenn Sie den Approbationsverzicht schriftlich erklärt haben, wird die zuständige Stelle diesen zeitnah bearbeiten. Die Bearbeitungsdauer variiert zwischen den zuständigen Approbationsbehörden der Länder. 

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Verzicht auf Approbation als Psychotherapeut
  • Wenn Sie auf die Approbation als Psychotherapeut verzichten wollen, bedarf es einer schriftlichen Erklärung an die zuständige Behörde.
  • Wenn Sie den Verzicht unter Bedingung oder unter Vorbehalt erklären, ist dieser nicht wirksam.
  • Die Erklärung des Verzichts kann nicht widerrufen werden.
  • Zuständige Behörde: zuständige Behörde des Landes, in dem der Beruf der Psychotherapeutin oder des Psychotherapeuten ausgeübt wird oder zuletzt ausgeübt worden ist

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein