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Bergbau Umweltinformationen Auskunft

Baustein Leistungen 99020042023000 Typ 3

Steckbrief

Katalog: fachlich freigegeben (gold)

Leistungsschlüssel

99020042023000

Leistungsbezeichnung

Bergbau Umweltinformationen Auskunft

Leistungsbezeichnung II

Auskunft von Umweltinformationen im Bergbau beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Umweltinformationsgesetz, UIG, Umweltschutz, Landestransparenzgesetz, IFG, Informationsfreiheitsgesetz, Umwelt, Geologiedatengesetz, LTranspG, Information, Einsicht

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Bodenschutz (individuell, 020)

Verrichtungskennung

Auskunft (023)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Tier-, Pflanzen- und Naturschutz (2130200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

01.08.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (MWVLW)

Stammtext

Bibliothek: fachlich freigegeben (silber)

Teaser

Sie möchten Umweltinformationen einsehen, wie zum Beispiel Daten über den Zustand von Luft, Wasser, Boden oder Landschaft in Bergbaugebieten in Ihrer Region? Diese können Sie bei den zuständigen Behörden einsehen und beantragen.

Volltext

In Deutschland informieren die Regierung sowie Stellen der öffentlichen Verwaltung die Allgemeinheit aktiv über die Umwelt. Über diese informationspflichtigen Stellen hat jede Person einen Anspruch auf den freien Zugang zu Umweltinformationen.

Umweltinformationen geben Auskunft über

  • den Zustand der Umwelt, die menschliche Gesundheit und Sicherheit,
  • Faktoren, Tätigkeiten, Maßnahmen, die sich auf die Umwelt auswirken,
  • Umweltrecht,
  • politische Programme mit Bezug zur Umwelt. 

Bei den Behörden können Sie auch selbst bestimmte Daten abfragen, beispielsweise über die Qualität der Luft und Gewässer sowie Daten über Biotope und Schutzgebiete.

Wenn Sie bestimmte Umweltinformationen erhalten möchten, können Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen. Sie müssen dafür kein rechtliches Interesse nachweisen.

Im Bergbausektor sind beispielsweise die folgenden Informationen interessant:

  • Fließwege und Beschaffenheit von Grund und Oberflächenwasser,
  • Auswirkungen auf Böden, Fauna und Flora sowie
  • Inhaber und Laufzeiten von Bergbauberechtigungen in einem bestimmten Gebiet.

Zugang zu Umweltinformationen können Sie zum Beispiel durch Auskunftserteilung oder Akteneinsicht erhalten.

Erforderliche Unterlagen

Ihr Antrag muss die gewünschten Informationen genau benennen, das heißt, die Stelle muss erkennen können, welche Informationen Sie von ihr benötigen.

Voraussetzungen

Jede Person hat Anspruch darauf, Umweltinformationen über informationspflichtige Stellen einzusehen und zu beantragen.

Kosten

Die Gebühren bestimmen sich nach dem Aufwand, den die Informationsbeschaffung erfordert. Lehnt die Behörde den Antrag ab, fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

1 - 2 Monat(e)
Die angeforderten Informationen müssen Ihnen unverzüglich zur Verfügung gestellt werden. In der Regel bedeutet das: Spätestens 1 Monat, nachdem Sie die Information angefordert haben. Im Bergbau handelt es sich um teils sehr komplexe Verfahren mit Beteiligung von verschiedenen Behörden, Stellen und Unternehmen, so dass diese Frist hierbei häufig verlängert wird. Sie erhalten in diesem Fall eine Information zum Sachstand.

Frist

Widerspruchsfrist: 1 Monat(e)
Gegen einen (ganz oder teilweise) abgelehnten Antrag können Sie bei der Behörde Widerspruch einlegen. Falls dieser zu keinem anderen Ergebnis führt, ist Ihnen der Klageweg eröffnet.

Hinweise

Zu den informationspflichtigen Stellen gehören nicht die bestimmte Bundesbehörden, die an der Gesetzgebung beteiligt sind und Gerichte des Bundes, die keine Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • eventuell Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kurztext

  • Bergbau Umweltinformationen Auskunft
  • jede Person hat Anspruch auf freien Zugang zu Umweltinformationen über informationspflichtige Stellen (Regierung und öffentliche Verwaltung)
  • Einsicht kann bei der zuständigen Behörde beantragt werden, ohne ein Interesse darlegen zu müssen
  • besonders Bergbaubetriebe müssen Vorsorge zum Schutz der Allgemeinheit und des Einzelnen leisten; sie unterliegen strengen Auflagen im Umweltschutz
  • zuständig: Bergbehörden der Länder

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal

nicht vorhanden