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Förderabgabe für Bergbautätigkeiten Entgegennahme

Baustein Leistungen 99020049261000 Typ 3

Steckbrief

Katalog: fachlich freigegeben (gold)

Leistungsschlüssel

99020049261000

Leistungsbezeichnung

Förderabgabe für Bergbautätigkeiten Entgegennahme

Leistungsbezeichnung II

Förderabgabe für Bergbautätigkeiten mitteilen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Lagerstätte, Bergbau, Fördern, Bundesberggesetz, bergfreie Bodenschätze, Förderabgabeerklärung, Schürfen, Förderung, Bodenschätze, bergrechtliche Erlaubnis, Ausbeuten, Konzession, Schürfrechte, Bergrecht

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Bodenschutz (individuell, 020)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

  • Sonstige Steuern: Zahlung, Sätze, Steuererklärungen

Lagen Portalverbund

  • Tier-, Pflanzen- und Naturschutz (2130200)
  • Bauverfahren (2050500)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

13.09.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (MWVLW)

Stammtext

Bibliothek: fachlich freigegeben (silber)

Teaser

Wenn Sie eine Bewilligung zum gewerblichen Abbau von Bodenschätzen haben oder ein Bergwerk besitzen, müssen Sie jährlich eine Förderabgabe zahlen. Damit die Abgabenhöhe festgesetzt werden kann, müssen Sie eine Förderabgabeerklärung einreichen.

Volltext

Ihr Bergbauunternehmen besitzt eine bergrechtliche Bewilligung, in einem festgelegten Gebiet in Deutschland bestimmte Bodenschätze zu gewinnen? Oder Sie sind Inhaber von Bergwerkseigentum? Dann müssen Sie jährlich eine Förderabgabe zahlen. Dazu beantragen Sie bei der für Sie zuständigen Bergbehörde die Festsetzung der Abgabe, indem Sie eine Förderabgabeerklärung einreichen.

Die bergrechtliche Bewilligung beziehungsweise das Bergwerkseigentum – und damit auch die Förderabgabe – betrifft so genannte bergfreie Bodenschätze.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

  • Sie besitzen eine Bewilligung zum gewerblichen Gewinnen von Bodenschätzen.
  • Sie gewinnen bergfreie Bodenschätze im Bewilligungsfeld.
  • Folgende Voraussetzungen für eine Befreiung von der Förderabgabe liegen nicht vor:
    • Sie fördern die Bodenschätze ausschließlich aus gewinnungstechnischen Gründen und
  • die Bodenschätze werden von Ihnen nicht wirtschaftlich verwertet.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Sie können die Förderabgabeerklärung online über die Plattform „BergPass“ oder direkt bei Ihrer zuständigen Bergbehörde einreichen.

Förderabgabeerklärung online einreichen:

  • Rufen Sie die OnlinePlattform „BergPass“ auf und melden Sie sich an.
    • Für die Anmeldung benötigen Sie eine BundID und einen Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktiver Online-Ausweisfunktion.
  • Rufen Sie das Formular auf und füllen Sie es vollständig und wahrheitsgemäß aus.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden Sie das Formular ab.

Förderabgabeerklärung direkt bei der zuständigen Behörde einreichen:

  • Reichen Sie die Förderabgabeerklärung und die Förderabgabevoranmeldung per Post bei der zuständigen Stelle ein.
  • Alternativ können Sie das Formular im OnlinePortal „BergPass“ ausfüllen, ausdrucken und per Post einreichen.

Weitere Verfahrensschritte:

  • Die zuständige Bergbehörde prüft Ihre Förderabgabeerklärung und die eingereichten Unterlagen. Sollten Unterlagen fehlen, wird sich die Behörde mit Ihnen in Verbindung setzen.

Die Behörde setzt die Förderabgabe fest. Sie erhalten einen Bescheid per Post, in dem Ihnen die Höhe der Förderabgabe und die noch zu leistenden Zahlungen mitgeteilt werden. Zusätzlich wird der Bescheid elektronisch in das jeweilige Postfach (BundID oder ELSTER Unternehmenskonto) vorab zugestellt und in BergPass eine Info angezeigt.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Widerspruchsfrist: 1 Monat(e)

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • gegebenenfalls anschließende Klage beim Verwaltungsgericht

Kurztext

  • Förderabgabe für Bergbautätigkeiten Entgegennahme
  • bei gewerblichem Gewinnen von Bodenschätzen in einem bestimmten Gebiet muss jährlich eine Förderabgabe gezahlt werden
  • bergrechtliche Bewilligung zum gewerblichen Gewinnen und Förderabgabeerklärung notwendig
  • Höhe der Abgabe, soweit in den Länderverordnungen nicht anders geregelt:
    • 10 Prozent des durchschnittlichen Marktwertes der gewonnenen Bodenschätze
    • Für Bodenschätze, die keinen Marktwert haben: die zuständige Behörde legt nach Anhörung sachverständiger Stellen den Wert fest.
  • Einreichung über:
    • Online-Portal „BergPass“ oder
    • direkt bei der zuständigen Bergbehörde
  • Bergbehörde des Bundeslandes, in dem das Gebiet liegt, für das Sie eine Bewilligung zur Gewinnung von Bodenschätzen besitzen.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal

nicht vorhanden