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Zulassung für Abbruch- und Sanierungsarbeiten bei Vorhandensein von Asbest in schwach gebundener Form Erteilung

Baustein Leistungen 99031014001000 Typ 2

Steckbrief

Katalog: fachlich freigegeben (gold)

Leistungsschlüssel

99031014001000

Leistungsbezeichnung

Zulassung für Abbruch- und Sanierungsarbeiten bei Vorhandensein von Asbest in schwach gebundener Form Erteilung

Leistungsbezeichnung II

Die Zulassung für Arbeiten an schwachgebundenen Asbesterzeugnissen beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

Aufwirbelung, Sanierungsarbeiten, Abbruch, Sanierungsarbeit, Asbesthaltige Baumaterialien, Putz, Rauch, Fliesenkleber, Gemisch, Baustoffe, Abfall, Stoff, Spachtelmasse, Stoffe, Schwachgebundenes Asbest, asbesthaltige Putze, Abfallbeseitigung, Abbruchsarbeit, Sanierung, Asbest, Gemische, Staub

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Chemikalien (individuell, 031)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

  • Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften im Zusammenhang mit verschiedenen Arten von Tätigkeiten, einschließlich der Risikovermeidung, Information und Ausbildung

Lagen Portalverbund

  • Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

29.03.2022

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein

Handlungsgrundlage

§8 Absatz 8 i.V.m. Anhang I Nr. 2.4.2 Absatz 4 der GefStoffV

Stammtext

Bibliothek: fachlich freigegeben (silber)

Teaser

Wenn Sie Sanierungs- oder Abbrucharbeiten bei Vorhandensein von Asbest mit hohen Faserfreisetzungen durchführen wollen, benötigen Sie eine Zulassung, die Sie bei der zuständigen Behörde beantragen.

Volltext

Für Sanierungs- oder Abbrucharbeiten bei Vorhandensein von Asbest mit hohen Faserfreisetzungen benötigen Sie eine Zulassung. Dies gilt insbesondere bei Arbeiten, wenn Asbest in schwachgebundener Form vorliegt oder durch die Arbeiten, bei denen eine hohe Anzahl an Asbestfasern freigesetzt werden können.

Erforderliche Unterlagen

  • Sachkundenachweis
  • Prüfbescheinigungen (bspw. Geräteüberprüfungen)

Voraussetzungen

  • Vorhandensein der personellen und sicherheitstechnischen Ausstattung
  • Einhaltung der in der TRGS 519 „Asbest“ enthaltenen Vorgaben

Kosten

Kosten: variabel von 100 bis 1000 Euro

Verfahrensablauf

Eine Zulassung für Sanierungs- oder Abbruchtätigkeit können Sie per Mail oder postalisch bei der zuständigen Behörde beantragen.

  • Sie reichen bei Ihrem Antrag die erforderlichen Unterlagen ein.
  • Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit
  • Die zuständige Behörde gibt Ihnen eine Rückmeldung.
  • Die zuständige Behörde erteilt die Zulassung bzw. die Ablehnung.

Bearbeitungsdauer

Zeitnah nach Antragseingang

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Weitere Informationen, wie Sie ggf. Rechtsmittel gegen den Bescheid einlegen können, werden in der Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid beschrieben.

Kurztext

  • Zulassung für Abbruch- und Sanierungsarbeiten bei Vorhandensein von Asbest in schwach gebundener Form Erteilung
    • Schwachgebundene Asbestmaterialien werden entfernt
    • Geeignete personelle und sicherheitstechnische Ausstattungen sind vorhanden
    • Mind. einen sachkundigen Mitarbeiter
    • Angabe der geplanten Tätigkeiten
  • Mitteilung per Mail oder postalisch

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Das Formular zur unternehmensbezogenen Anzeige zu Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien (gemäß Anhang I Nr. 2.4.2 GefStoffV und Nummer 3.2 TRGS 519) ist in der technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS 519 Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten) auf Seite 45 unter Anlage 1.1 zu finden.

Ursprungsportal

nicht vorhanden