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Arbeiten an schwachgebundenen Asbesterzeugnissen - Zulassung beantragen

Hessen 99031014001000, 99031014001000 Typ 2

Inhalt

Leistungsschlüssel

99031014001000, 99031014001000

Leistungsbezeichnung

Arbeiten an schwachgebundenen Asbesterzeugnissen - Zulassung beantragen

Leistungsbezeichnung II

Die Zulassung für Arbeiten an schwachgebundenen Asbesterzeugnissen beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

Sanierung (Synonym), Baustoffe (Synonym), Abfallbeseitigung (Synonym), Asbestexpostion (Synonym), Asbest (Synonym), Sanierungsarbeiten (Synonym), Schwachgebundenes Asbest (Synonym), Abfall (Synonym), Abbruch (Synonym), Fachbetriebe (Synonym), Gemisch (Synonym), Sanierungsarbeit (Synonym), Zulassung (Synonym), Staub (Synonym), Abbrucharbeiten (Synonym), sicherheitstechnische Ausstattung (Synonym), Gemische (Synonym), personelle Ausstattung (Synonym), Stoff (Synonym), Asbesthaltige Baumaterialien (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Chemikalien (031)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

  • Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften im Zusammenhang mit verschiedenen Arten von Tätigkeiten, einschließlich der Risikovermeidung, Information und Ausbildung

Lagen Portalverbund

  • Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

29.03.2022

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Handlungsgrundlage

§8 Absatz 8 i.V.m. Anhang I Nr. 2.4.2 Absatz 4 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

Teaser

Wenn Sie Abbruch- und Sanierungsarbeiten bei Vorhandensein von Asbest in schwachgebundener Form durchführen wollen, benötigen Sie eine Zulassung, die Sie bei der zuständigen Behörde beantragen.

Volltext

Für Abbruch- und Sanierungsarbeiten, bei Vorhandensein von Asbest in schwachgebundener Form, benötigen Sie eine Zulassung. 

Erforderliche Unterlagen

  • schriftlicher Antrag
  • Handelsregistereintrag/Gewerbeanmeldung
  • Sachkundenachweise
  • Fachkundenachweise
  • Prüfbescheinigungen (bspw. Geräteüberprüfungen)
  • Technische Datenblätter
  • Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsplan 
  • Betriebsanweisung, Unterweisungsbelege
  • ggf. Unterlagen zur Miete oder zum Leasing von sicherheitstechnischer Ausstattung

Voraussetzungen

  • Schriftlicher oder elektronischer Antrag des Arbeitgebers
  • Vorhandensein der personellen und sicherheitstechnischen Ausstattung
  • Einhaltung der in der TRGS 519 „Asbest“ enthaltenen Vorgaben

Kosten

Gebühr: 220€ - 1.300€

Verfahrensablauf

Eine Zulassung für Abbruch- und Sanierungsarbeiten können Sie per Mail oder postalisch bei der zuständigen Behörde beantragen.

  • Sie reichen bei Ihrem Antrag die erforderlichen Unterlagen ein.
  • Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit
  • Die zuständige Behörde gibt Ihnen eine Rückmeldung.
  • Die zuständige Behörde erteilt die Zulassung bzw. die Ablehnung.

Bearbeitungsdauer

Zeitnah nach Antragseingang

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Weitere Informationen, wie Sie ggf. Rechtsmittel gegen den Bescheid einlegen können, werden in der Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid beschrieben.

Kurztext

  • Zulassung für Abbruch- und Sanierungsarbeiten bei Vorhandensein von Asbest in schwach gebundener Form Erteilung
    • Schwachgebundene Asbestmaterialien werden entfernt
    • Geeignete personelle und sicherheitstechnische Ausstattungen sind vorhanden
    • mind. zwei sachkundige Mitarbeiter
    • Angabe der geplanten Tätigkeiten
  • Mitteilung per Mail oder postalisch

Ansprechpunkt

Bei der für den Hauptsitz Ihres Fachbetriebs oder Ihrer selbständigen Niederlassung örtlich zuständigen staatlichen Arbeitsschutzbehörde in Hessen.

Zuständige Stelle

Regierungspräsidien in Hessen

Formulare

Das Formular objektbezogenen Anzeige zu Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien (gemäß Anhang I Nr. 2.4.2 GefStoffV und Nummer 3.2 TRGS 519) ist in der technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS 519 Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten) unter Anlage 1.3 zu finden. 

Das Formular zur Gefährdungsbeurteilung mit Arbeitsplan (gemäß § 7 und Anhang I Nr. 2.4.4 GefStoffV und Nummer 4.1 TRGS 519) ist unter Anlage 1.4 zu finden.

Ergänzende Angaben zum Arbeitsplan für Abbruch- und Sanierungsarbeiten an schwachgebundenen Asbestprodukten ist unter Anlage 1.5 zu finden.

Musterbetriebsanweisungen für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien (gemäß § 14 und Anhang I Nr. 2.4.5 GefStoffV und Nummer 11 TRGS 519) ist in der technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS 519 Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten) unter Anlage 1.6 zu finden.