Leitung einer staatlich anerkannten Prüfstelle für Messgeräte für Gas, Elektrizität, Wasser oder Wärme Bestellung
Leitung einer staatlich anerkannten Prüfstelle für Messgeräte für Gas, Elektrizität, Wasser oder Wärme Bestellung
Bestellung als Leitung einer staatlich anerkannten Prüfstelle für Messgeräte für Gas, Elektrizität, Wasser oder Wärme beantragen
Begriffe im Kontext
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Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
- § 40 Abs. 3 Gesetz über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt, ihre Verwendung und Eichung sowie über Fertigpackungen (Mess- und Eichgesetz - MessEG)
- § 46 Verordnung über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt sowie über ihre Verwendung und Eichung (MessEV)
Stammtext nicht veröffentlicht.