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Prostitutionsgewerbe Betrieb Beendigung Stellvertretung Entgegennahme

Baustein Leistungen 99050203261000 Typ 3

Steckbrief

Katalog: unbestimmter Freigabestatus

Leistungsschlüssel

99050203261000

Leistungsbezeichnung

Prostitutionsgewerbe Betrieb Beendigung Stellvertretung Entgegennahme

Leistungsbezeichnung II

Beendigung der Stellvertretungserlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe anzeigen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Stellvertretung, Sex Club, Prostitutionsstätte, Zimmervermietung, Call-Girl, Prostitution, Happy End, Escortagentur, Call-Boy, Stellvertretungserlaubnis, BDSM Club, Escortservice, Sexarbeit, Sado-Maso, Tantra Studio, Saunaclub, Laufhaus, Prostitutionsgewerbe, Sexclub, Sexparty, Stellvertretung Beendigung, Stundenhotel, Modellwohnung, Love Mobile, Sadomasochismus, Horizontales Gewerbe, Tantramassagestudio, Bordell

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Gewerbe (individuell, 050)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

09.01.2025

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

Stammtext

Bibliothek: fachlich freigegeben (gold)

Teaser

Wenn die Stellvertretung des Betriebes eines Prostitutionsgewerbes nicht mehr durch die in der Stellvertretungserlaubnis benannte Person ausgeführt wird, müssen Sie dies ohne Zeitverzug melden.

Volltext

Wenn Sie einen Betrieb des Prostitutionsgewerbes gegründet haben, können Sie diesen von einer Stellvertretung betreiben lassen. Die Person oder die Personen, die Sie zur Stellvertretung bestimmt haben, müssen Sie der zuständigen Behörde melden.

Ebenfalls müssen Sie melden, wenn die von Ihnen bestimmte Person die Stellvertretung nicht mehr ausführt, und zwar ohne Zeitverzug.

Gegebenenfalls müssen Sie dann eine neue Stellvertretungserlaubnis beantragen.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Sie müssen die Beendigung einer Stellvertretung im Prostitutionsgewerbe der zuständigen Stelle ohne Zeitverzug anzeigen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Beendigung der Stellvertretung des Betriebs eines Prostitutionsgewerbes ist meldepflichtig
  • Meldung der Beendigung ohne Zeitverzug notwendig

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal

nicht vorhanden