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Geflügelausstellungen und Geflügelmärkte Bestätigung

Baustein Leistungen 99050206008000 Typ 3

Steckbrief

Katalog: unbestimmter Freigabestatus

Leistungsschlüssel

99050206008000

Leistungsbezeichnung

Geflügelausstellungen und Geflügelmärkte Bestätigung

Leistungsbezeichnung II

Gemeinsame Haltung von Enten und Gänsen mit Hühnern oder Puten anzeigen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Gewerbe (individuell, 050)

Verrichtungskennung

Bestätigung (008)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

18.04.2023

Fachlich freigegeben durch

Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt Jessenstraße 1 - 3 22767 Hamburg

Stammtext

Bibliothek: fachlich freigegeben (silber)

Teaser

Sie können eine Bestätigung über die gemeinsame Haltung von Enten und Gänsen mit Hühnern oder Puten erhalten.

Volltext

Wenn Sie Enten und Gänse zusammen mit Hühnern oder Puten halten, um eine mögliche Infektion der Tiere mit der Geflügelpest frühzeitig zu erkennen, können Sie eine Bestätigung von der zuständigen Stelle erhalten.

Diese Bestätigung benötigen Sie, damit Sie Ihre Enten und Gänse auf einer Geflügelausstellung oder einem Geflügelmarkt ohne die vorherige Untersuchung auf Geflügelpest ausstellen dürfen.

Das gemeinsame Halten der Tiere müssen Sie der zuständigen Stelle unverzüglich anzeigen.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis zur Anlage 2 Geflügelpestverordnung (korrekte Anzahl der Sentineltiere (gemeinsam gehaltene Hühner oder Puten))

Voraussetzungen

  • Bei den Tieren handelt es sich um Gänse, Enten, Hühner oder Puten.
  • Sie halten die Tiere seit mindestens 7 Tagen vor der Veranstaltung gemeinsam.
  • Die Veranstaltung ist ein Geflügelmarkt oder eine Geflügelausstellung.
  • Sie halten die vorgeschriebene Menge an gemeinsam gehaltenen Hühner oder Puten (Informationen siehe Links).

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

Sie können die gemeinsame Haltung Ihrer Enten und Gänsen mit Hühnern und Puten für einem Geflügelmarkt oder einer Geflügelausstellung schriftlich oder über einen Online-Dienst anzeigen.

Wenn Sie die Anzeige schriftlich stellen möchten:

  • Sie beschreiben Ihr Anliegen unter Angabe aller notwendigen Informationen.
  • Sie reichen alle erforderlichen Unterlagen ein.
  • Sie senden Ihre Anzeige an die zuständige Stelle.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihre Anzeige.
  • Bei Rückfragen meldet sich die zuständige Stelle bei Ihnen.
  • Sie erhalten eine Bestätigung.


Wenn Sie die Anzeige über einen Online-Dienst stellen möchten:

  • Sie rufen den Online Dienst auf.
  • Sie befüllen das Anzeigeformular.
  • Sie laden alle erforderlichen Unterlagen hoch. 
  • Ihre Anzeige wird an die zuständige Stelle übermittelt.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihre Anzeige.
  • Bei Rückfragen meldet sich die zuständige Stelle bei Ihnen.
  • Sie erhalten eine Bestätigung.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von dem Umfang der Anzeige. Die Bearbeitung dauert normalerweise 1 - 3 Wochen.

Frist

  • Sie müssen die Enten oder die Gänse mit den Hühnern oder Puten mindestens seit 7 Tagen vor der Veranstaltung gemeinsam halten.
  • Zeigen Sie die gemeinsame Haltung der Tiere unverzüglich an.
  • Sie benötigen die Bestätigung, bevor Sie Ihre Enten und Gänse ohne die erforderliche vorherige Untersuchung auf Geflügelpest auf einer Geflügelausstellung oder einem Geflügelmarkt ausstellen dürfen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

keine

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Kurztext

  • Gemeinsame Haltung von Enten und Gänsen mit Hühnern oder Puten anzeigen
  •  Ausstellung von Enten und Gänse auf Geflügelausstellungen oder - märkten nur möglich, nach Untersuchung auf Geflügelpest (7 Tage vor der Veranstaltung)
  •  Vermeidung der Untersuchung durch gemeinsame Haltung der Enten und Gänse mit Hühnern oder Puten
  •  Hühner oder Puten müssen als "Wachtiere" oder "Sentineltiere" dienen, um Geflügelpest frühzeitig zu erkennen
  •  Gemeinsame Haltung muss der zuständigen Stelle unverzüglich angezeigt werden
  • zuständige Stelle für Veterinärwesen

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal

nicht vorhanden