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Jugendfalknerjagdschein Erteilung Tagesjagdschein

Baustein Leistungen 99067008001001 Typ 3

Steckbrief

Katalog: fachlich freigegeben (gold)

Leistungsschlüssel

99067008001001

Leistungsbezeichnung

Jugendfalknerjagdschein Erteilung Tagesjagdschein

Leistungsbezeichnung II

Jugendfalknerjagdschein-Tagesjagdschein erstmalig beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Jagdwesen, Jagdschein, Jagen, jagdrechtliche Erlaubnis, Jagd, Jagdlizenz, Jägerei, Jägerschein, Beize, Jäger, Jagdkarte, Jagdpatent, Beizjagd, Falknerei, Jagderlaubnis

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Jagd (individuell, 067)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

Verrichtungsdetail

Tagesjagdschein

SDG Informationsbereiche

  • nicht SDG-relevant

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

26.11.2022

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz

Handlungsgrundlage

§ 15 Absatz 1 -  3, 5 und 7 sowie § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

Stammtext

Bibliothek: fachlich freigegeben (silber)

Teaser

Wenn Sie als Jugendlicher die Jagd mit Greifen oder Falken ausüben wollen, müssen Sie einen auf Ihren Namen lautenden Jugendfalknerjagdschein mit sich führen.

Volltext

Wenn Sie in Deutschland die Jagd mit Greifen oder Falken, die sogenannt e Beizjagd , ausüben möchten, Sie aber noch nicht 18 Jahre alt sind, kann Ihnen nur ein auf Ihren Namen lautender Jugendfalknerjagdschein erteilt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausweis
  • Jagdschein oder besonderer Jagdschein für Falkner oder Zeugnis der Jägerprüfung beziehungsweise Zeugnis der besonderen Jägerprüfung für Falkner
  • Zeugnis der Falknerprüfung
  • aktuelles Lichtbild
  • Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung
  • Einwilligung der sorgeberechtigten Person

Voraussetzungen

  • bei Erteilung mindestens 16 und noch keine 18 Jahre alt
  • persönliche Zuverlässigkeit
  • körperliche Eignung
  • abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
  • Nachweis über bestandene Falknerprüfung
  • Besitz eines in Deutschland erteilten Jugendjagdscheins oder besonderen Jugendjagdscheins für Falkner
  • Einwilligung der Erziehungsberechtigten

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Jugendfalknerjagdschein erteilt.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Der Tagesjagdschein gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

  • Mit einem Falknerjagdschein dürfen Sie nur in Begleitung eines jagdlich erfahrenen Sorgeberechtigten oder einer von Ihrer/Ihren sorgeberechtigten Person(en) schriftlich beauftragten jagdlich erfahrenen Aufsichtsperson die Jagd ausüben.
  • Mit einem Falknerjagdschein dürfen Sie nicht an Gesellschaftsjagden teilnehmen.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Jugendfalknerjagdschein Erteilung Tagesjagdschein
  • für die Beizjagd in Deutschland erforderlich
  • erstmalige Erteilung erfordert bestandene Falknerprüfung und Besitz eines Jagdscheins oder besonderen Jagdscheins für Falkner
  • für Personen unter 18 Jahren, Mindestalter 16 Jahre
  • Begleitung durch jagdlich erfahrenen Erziehungsberechtigten oder Beauftragten erforderlich
  • keine Teilnahme an Gesellschaftsjagd
  • Tagesjagdschein ist 14 aufeinanderfolgende Tage gültig
  • zuständig: untere Jagdbehörde

Ansprechpunkt

Die für Ihren Wohnort zuständige untere Jagdbehörde.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.

Formulare

Schriftform erforderlich: ja

Formlose Antragsstellung möglich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Online-Dienste vorhanden: ja

Ursprungsportal

nicht vorhanden