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Jugendfalknerjagdschein Erteilung Tagesjagdschein

Hamburg 99067008001001 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99067008001001

Leistungsbezeichnung

Jugendfalknerjagdschein Erteilung Tagesjagdschein

Leistungsbezeichnung II

Jugendfalknerjagdschein als Tagesjagdschein erstmalig beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Jagderlaubnisse (Synonym), Falknerscheine (Synonym), Jäger (Synonym), Erteilung (Synonym), Jagd (Synonym), Jagdkarte (Synonym), Jagen (Synonym), Jagdlizenz (Synonym), Jagdpatent (Synonym), Jägerei (Synonym), Jägerschein (Synonym), jagdrechtliche Erlaubnis (Synonym), Jagdwesen (Synonym), Jagderlaubnis (Synonym), Falknerei (Synonym), Beize (Synonym), Beizjagd (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Ja

Fachlich freigegeben am

26.11.2022

Fachlich freigegeben durch

POL-waffenbehoerde

Handlungsgrundlage

§ 15 Absatz 1 - 3, 5 und 7 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__15.html
§ 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__16.html
Gebührenordnung in Jagdangelegenheiten (JagdGebO)
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-JagdGebOHApELS

Teaser

Wenn Sie als jugendliche Person die Jagd mit Greifen oder Falken ausüben wollen, müssen Sie einen Jugendfalknerjagdschein beantragen. Wenn Sie nicht regelmäßig jagen wollen, können Sie den Jugendfalknerjagdschein als Tagesjagschein beantragen.

Volltext

Wenn Sie als jugendliche Person die Jagd mit Greifen oder Falken (Beizjagd) ausüben wollen, müssen Sie einen Jugendfalknerjagdschein beantragen. Mit einem Jugendfalknerjagdschein dürfen Sie in Begleitung eines jagdlich erfahrenen Sorgeberechtigten oder einer von Ihrer beziehungsweise Ihren sorgeberechtigten Person(en) schriftlich beauftragten, jagdlich erfahrenen Aufsichtsperson die Jagd ausüben. Wenn Sie nicht regelmäßig jagen wollen, können Sie den Jugendfalknerjagdschein als Tagesjagdschein beantragen. 

Erforderliche Unterlagen

  • Ausweis
  • Jagdschein oder besonderer Jagdschein für Falkner oder Zeugnis der Jägerprüfung beziehungsweise Zeugnis der besonderen Jägerprüfung für Falkner
  • Zeugnis der Falknerprüfung
  • aktuelles Lichtbild
  • Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung
  • Einwilligung der sorgeberechtigten Person

Voraussetzungen

  • Sie sind bei Erteilung mindestens 16 und noch keine 18 Jahre alt
  • Sie besitzen die notwendige persönliche Zuverlässigkeit
  • Sie besitzen die notwendige körperliche Eignung
  • Sie haben eine abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
  • Sie haben die Falknerprüfung bestanden
  • Sie sind im Besitz eines in Deutschland erteilten Jugendjagdscheins oder besonderen Jugendjagdscheins für Falkner
  • Die Einwilligung der Erziehungsberechtigten liegt vor

Kosten

Es fällt eine Verwaltungsgebühr an. Die Höhe der Gebühr ist abhängig von Art und Umfang Ihres Antrages.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren Antrag schriftlich oder online ein und legen die notwendigen Unterlagen vor.
    • Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, reichen Sie ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und Korrektheit und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
  • Die zuständige Stelle informiert Sie schriftlich bezüglich der Entscheidung über Ihren Antrag.

Bearbeitungsdauer

Bis zu mehreren Monaten

Frist

Der Tagesjagdschein gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Keine

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Jugendfalknerjagdschein als Tagesjagdschein erstmalig beantragen
  • Für Jagd mit Greifen oder Falken (Beizjagd) durch jugendliche Person ist Jugendfalknerjagdschein erforderlich
  • Erlaubt die Jagd in Begleitung eines jagdlich erfahrenen Sorgeberechtigten oder einer anderen beauftragten Aufsichtsperson
  • Möglichkeit der Beantragung eines Tagesjagdscheins für nicht regelmäßige Jagd

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Inneres und Sport

Formulare

nicht vorhanden

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