Anzeige Landpachtvertragsänderung Entgegennahme
Begriffe im Kontext
- Kauf und Verkauf von Immobilien, einschließlich aller Bedingungen und Pflichten im Zusammenhang mit der Besteuerung, dem Eigentum oder der Nutzung von Immobilien (auch als Zweitwohnsitz)
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Wenn Sie zu einem Landpachtvertrag eine Änderung abgeschlossen haben, müssen Sie diese innerhalb eines Monats der zuständigen Stelle melden.
Als Verpächterin oder Verpächter einer landwirtschaftlichen Fläche müssen Sie Änderungen eines abgeschlossenen Landpachtvertrages der zuständigen Stelle melden. Auch als Pächterin oder Pächter können Sie diese Vertragsänderung der zuständigen Stelle mitteilen.
Stellt die zuständige Stelle fest, dass die Änderung Ihres Landpachtvertrages folgende Auswirkungen hat, kann sie ihn beanstanden und aufheben:
- der geänderte Landpachtvertrag führt zu einer ungesunden Flächenverteilung, insbesondere einer Anhäufung von Land,
- der geänderte Landpachtvertrag führt zu einer unwirtschaftlichen Zersplitterung oder
- der Pachtpreis ist unangemessen hoch.
- ausgefüllter Antrag "Anzeige Landpachtvertragsänderung"
- abgeschlossene schriftliche Änderung des Landpachtvertrages in Kopie oder
- im Falle einer mündlichen Änderung: die inhaltliche Mitteilung
- Sie müssen eine Änderung des Landpachtvertrages abgeschlossen haben.
-
Sie dürfen durch die Änderung:
- keine ungesunde Flächenverteilung, insbesondere Anhäufung von Land, bewirken
- keine unwirtschaftliche Zersplitterung bewirken
- keinen unangemessen hohen Pachtpreis zahlen
Die Bearbeitungsfrist beträgt einen Monat. Dauert die Prüfung der Vertragsänderung voraussichtlich länger, wird vor Ablauf der Frist den Vertragsteilen ein Zwischenbescheid erteilt, durch den sich die Frist auf zwei Monate verlängert. Die Vertragsänderung gilt als nicht beanstandet, wenn die Frist abläuft, ohne dass den Vertragsteilen ein Beanstandungsbescheid bekanntgegeben worden ist.
- Der Landpachtvertrag ist gültig, wenn Sie nach einem Monat beziehungsweise nach einer Verlängerung auf 2 Monate keinen Beanstandungsbescheid erhalten haben.
- Anzeigefrist: 1 Monat nach Abschluss der Änderung des Landpachtvertrages
- Antrag auf gerichtliche Entscheidung beim zuständigen Amtsgericht gegen den Beanstandungsbescheid
- Anzeige Landpachtvertragsänderung Entgegennahme
- Abschluss der Landpachtvertragsänderung anzeigen
- Landpachtvertrag regelt die Verpachtung beziehungsweise Pachtung einer landwirtschaftlichen Fläche
- sowohl Verpächterinnen und Verpächter als auch Pächterinnen und Pächter können den Abschluss der Änderung eines Landpachtvertrages anzeigen
- Anzeige innerhalb eines Monats
- zuständig: zuständige Behörde nach Landesrecht