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Anzeige Landpachtvertragsänderung Entgegennahme

Hamburg 99078022261000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99078022261000

Leistungsbezeichnung

Anzeige Landpachtvertragsänderung Entgegennahme

Leistungsbezeichnung II

Landpachtvertrag Änderung anzeigen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Land- und forstwirtschaftliches Grundstück (Synonym), Landpachtverkehrsgesetz LPachtVG (Synonym), Land-Pachtvertrag melden (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

08.01.2025

Fachlich freigegeben durch

FM Landwirtschaft

Handlungsgrundlage

§ 2 Landpachtverkehrsgesetz - LPachtVG
https://www.gesetze-im-internet.de/lpachtvg/__2.html
§§ 585 - 597 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__585.html

Teaser

Wenn Sie zu einem Landpachtvertrag eine Änderung abgeschlossen haben, müssen Sie dies der zuständigen Stelle melden.

Volltext

Als Verpächterin oder Verpächter einer landwirtschaftlichen Fläche müssen Sie Änderungen eines bestehenden Landpachtvertrages der zuständigen Stelle melden.

Auch als Pächterin oder Pächter können Sie diese Vertragsänderung der zuständigen Stelle mitteilen.

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefüllter Antrag "Anzeige Landpachtvertragsänderung"
  • abgeschlossene schriftliche Änderung des Landpachtvertrages in Kopie oder
  • im Falle einer mündlichen Änderung: die inhaltliche Mitteilung

Voraussetzungen

  • Sie haben einen bestehenden Landpachtvertrag geändert.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

  • Sie zeigen den Abschluss der Landpachtvertragsänderung bei der zuständigen Stelle an.
    • Eine mündlich abgeschlossene Änderung des Landpachtvertrages zeigen Sie durch eine inhaltliche Mitteilung an.
    • Eine schriftlich abgeschlossene Änderung des Landpachtvertrages reichen Sie als Kopie ein.
  • Nach Anzeige der abgeschlossenen Änderung des Landpachtvertrages registriert die zuständige Behörde die Grunddaten und prüft, ob eine ungesunde Verteilung, insbesondere eine Anhäufung, vorliegt, eine unwirtschaftliche Zersplitterung erfolgt oder der Pachtpreis unangemessen hoch ist.
    • Stellt die zuständige Stelle fest, dass die Änderung Ihres Landpachtvertrages die vorgenannten Auswirkungen hat, kann sie ihn beanstanden und aufheben. Sie erhalten dann eine Mitteilung von der zuständigen Stelle.

Bearbeitungsdauer

1 - 2  Monate

Frist

  • Anzeigefrist: 1 Monat nach Abschluss der Änderung des Landpachtvertrages
  • Die Landpachtvertragsänderung ist gültig, wenn Sie nach einem Monat keinen Beanstandungsbescheid von der zuständigen Stelle erhalten haben.
    • Wenn die Prüfung länger dauert, kann diese Frist kann von der zuständigen Stelle auf 2 Monate verlängert werden. Sie erhalten dann einen schriftlichen Zwischenbescheid mit einer entsprechenden Mitteilung.

Hinweise

Keine

Rechtsbehelf

  • Antrag auf gerichtliche Entscheidung beim zuständigen Amtsgericht gegen den Beanstandungsbescheid

Kurztext

  • Verpächterin oder Verpächter einer landwirtschaftlichen Fläche muss Änderung eines abgeschlossenen Landpachtvertrages der zuständigen Stelle melden.
  • Pächterin oder Pächter kann Änderung auch melden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Formulare

nicht vorhanden

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