Stromsteuer Gewährung Entlastung für den öffentlichen Personennahverkehr, für Strom zur Stromerzeugung, für Landstrom
Stromsteuer Gewährung Entlastung für den öffentlichen Personennahverkehr, für Strom zur Stromerzeugung, für Landstrom
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Entlastung für den öffentlichen Personennahverkehr, für Strom zur Stromerzeugung, für Landstrom
- Verbrauchsteuern: Informationen über die allgemeinen Vorschriften, Sätze und Ausnahmeregelungen, Verbrauchsteuerregistrierung und -zahlung, Verbrauchsteuererstattung
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§ 9 c StromStG, § 12a, 14a StromStV; Verordnung zur Durchführung des Stromsteuergesetzes (StromStV) [https://www.gesetze-im-internet.de/stromstv/]
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