Das neue FIM Portal wird aktiv weiterentwickelt. Feedback senden | Infos zu Datenquellen

Sondernutzung von Straßen Erlaubnis

Baustein Leistungen 99108012005000 Typ 3a

Steckbrief

Katalog: fachlich freigegeben (gold)

Leistungsschlüssel

99108012005000

Leistungsbezeichnung

Sondernutzung von Straßen Erlaubnis

Leistungsbezeichnung II

Erlaubnis zur Sondernutzung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3a

Begriffe im Kontext

Sondernutzung von Plätzen, Benutzung über Gemeingebrauch, Sondernutzung von Straßen, Sondernutzung, Sondernutzung von Gehwegen, Straßensondernutzung, Sondernutzungserlaubnis

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Straßenverkehr (108)

Verrichtungskennung

Erlaubnis (005)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Veranstaltungen und Feste (1110100)
  • Bauverfahren (2050500)
  • Transportgenehmigungen (2110200)
  • Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)
  • Messen, Straßenfeste und Sonderveranstaltungen (2150100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

09.06.2022

Fachlich freigegeben durch

Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM)

Handlungsgrundlage

§ 8 Bundesfernstraßengesetz (FstrG)

https://www.gesetze-im-internet.de/fstrg/__8.html

Stammtext

Bibliothek: fachlich freigegeben (silber)

Teaser

Sie können öffentliche Straßen und Wege auch anders nutzen, als nur für den Verkehr und den Gemeingebrauch. Dafür benötigen Sie in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis.

Volltext

Jeder kann öffentliche Straßen, Wege und Plätze nutzen wie vorgesehen. Wenn Sie diese darüber hinaus, das heißt für etwas anderes als vorgesehen nutzen wollen, benötigen Sie in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis.

Beispiele für die Erfordernis einer Sondernutzungserlaubnis können sein:

  • Baustelleneinrichtungen
  • Verkauf von Waren aller Art
  • Aufstellen von Tischen und Stühlen für eine Außengastronomie
  • Aufstellen von Baugerüsten und Containern
  • Veranstaltungen und Straßenfeste

Erforderliche Unterlagen

  •     Hauptantrag:
    -    Formlos oder per Formblatt
  • Nachweise (Optional, je nach Art der Sondernutzung):
    -    Maßstabsgerechter Lageplan
    -    Fotos / Zeichnungen der Örtlichkeit
    -    Baustelleneinrichtungsplan

Voraussetzungen

Es sind keine bestimmten Voraussetzungen erforderlich.

Kosten

  • Kostentyp: variabel
    -    Die Kostenhöhe variiert je nach Art, Zeitraum und Fläche der Sondernutzung.
    -    Die Kostenhöhe ist abhängig von der jeweiligen Gebührenordnung.

Verfahrensablauf

Wenn sie die Erlaubnis zur Sondernutzung beantragen wollen, können Sie den Antrag schriftlich per Formular oder formlos bei der zuständigen Behörde stellen. Das Antragsformular erhalten Sie bei der zuständigen Stelle oder es steht, je nach Angebot, im Internet zum Download zur Verfügung. Weiterhin gibt es die Möglichkeit einen Online-Dienst zu nutzen. Der Verfahrensablauf ändert sich dabei nicht:

  • Sie stellen einen Antrag schriftlich per Formular oder formlos bei der zuständigen Behörde.
  • Beschreiben Sie so präzise wie möglich die Art, den Standort, das Ausmaß sowie die Dauer der geplanten Sondernutzung. Weiterhin nennen Sie die Auswirkungen auf die betroffene Fläche.
  • Die zuständige Stelle prüft die Auswirkungen der Sondernutzung auf die sonst übliche Nutzung und die Voraussetzungen für eine Erteilung.
  • Nach der Prüfung erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
  • Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder/und erteilt sie widerruflich.
  • Die zuständige Stelle kann die Genehmigung mit Bedingungen und Auflagen versehen, deren Einhaltung kontrolliert und Verstöße geahndet werden können.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Art der Sondernutzung.

Frist

  • Fristtyp: Antragsfrist
    Bemerkung: Es gibt keine Frist. 
     
  • F risttyp: Geltungsdauer
    Bemerkung: Zeitlich beschränkt beziehungsweise auf Widerruf.
     
  • Fristtyp: Widerspruchsfrist
    Bemerkung: Es gilt die gesetzliche Widerspruchsfrist.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Es gibt folgende Hinweise:     

  • Je nach Art und Umfang der Sondernutzung, sollten Sie den Antrag rechtzeitig im Vorwege stellen, damit genug Zeit für entsprechende Prüfverfahren eingeräumt werden kann.
  • Auch für die Nutzung des Luftraums über der Straße müssen Sie eine Genehmigung beantragen (beispielsweise für Werbeanlagen oder Warenautomaten).
  • Bei Arbeiten an der Straße können zusätzlich ein Aufgrabeschein sowie eine straßenverkehrsrechtliche Erlaubnis erforderlich sein.
  • Je nach Art der Sondernutzung ist aufgrund jeweiliger Prüfverfahren ein entsprechender zeitlicher Vorlauf einzuplanen.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kurztext

  • Sondernutzung von Straßen und Wegen Erlaubnis
  • Sondernutzung von öffentlichen Straßen, Parkplätzen oder Wegen (über den Gemeingebrauch hinaus), dazu gehören unter anderem:
    -    Baustellen
    -    Gerüste
    -    Container
    -    Warenauslagen
    -    Außengastronomie
    -    Informationsstände
    -    Veranstaltungen
  • Erlaubnis wird befristet oder beziehungsweise und vorbehaltlich des jederzeitigen Widerrufs erteilt
  • Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden sein 
  • zuständig: außerhalb von Ortschaften - Straßenbaubehörde der jeweiligen Straßenbaulastträger; innerhalb von Ortschaften - bei der Stadt oder Gemeinde.  

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

  • Formulare vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Nein
  • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Ursprungsportal

nicht vorhanden