Frequenzzuteilung Erteilung für Kurzzeitnutzungen
Begriffe im Kontext
Kurzzeitfrequenzzuteilung, Frequenzbedarf, Kurzzeitfrequenzen, kurzzeitige Frequenznutzung, temporäre Frequenznutzung, Veranstaltungsfunk, Funkanlage, Funkstelle, Einzelfrequenzzuteilung, Veranstaltungsfrequenzen, Frequenzzuteilung, BNetzA, Frequenz, temporäre Nutzung, Bundesnetzagentur, Kurzzeitnutzungen, Funk
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
Fachlich freigegeben am
18.03.2024
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
- § 91 Absatz 3 Satz 1 Telekommunikationsgesetz (TKG)
- § 97 Telekommunikationsgesetz (TKG)
- Frequenzverordnung (FreqV)
- Verwaltungsvorschrift für Frequenzzuteilungen im Rahmen von Kurzzeitnutzzungen auf der Internetseite der Bundesnetzagentur (BNetzA)
- Besondere Gebührenverordnung der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen für Frequenzzuteilungen (Besondere Gebührenverordnung Bundesnetzagentur – Frequenzzuteilungen – BNetzA BGebV-FreqZut)
Stammtext nicht verfügbar für Typ 1 Leistung