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Genehmigungspflicht zum Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen Befreiung

Baustein Leistungen 99129048010000 Typ 3

Steckbrief

Katalog: fachlich freigegeben (gold)

Leistungsschlüssel

99129048010000

Leistungsbezeichnung

Genehmigungspflicht zum Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen Befreiung

Leistungsbezeichnung II

Befreigung von der Genehmigungspflicht zum Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Industriepark, Gewerbliches Abwasser, Schmutzwassereinleitung, Genehmigungsbedürftigkeit, Klärwerk, Einleitung, Einleitervertrag, Indirekteinleitung, Schmutzwasser, Wasserhaushaltsgesetz, Mischwasserkanalisation, Industrielles Abwasser, Freistellung, Kläranlage, Befreiung, Abwasservertrag, Genehmigungsfrei

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Wasser (129)

Verrichtungskennung

Befreiung (010)

SDG Informationsbereiche

  • Inanspruchnahme von öffentlichen Dienstleistungen, z. B. Gas-, Strom-, Wasserversorgung, Beseitigung von Haushaltsabfällen, Telekommunikationsdienstleistungen und Internet

Lagen Portalverbund

  • Bauplanung (2050400)
  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

09.02.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz

Handlungsgrundlage

§ 59 Absatz 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Stammtext

Bibliothek: fachlich freigegeben (silber)

Teaser

Wenn Sie Abwasser in eine private Abwasseranlage einleiten wollen, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Genehmigungspflicht befreien lassen.

Volltext

Wenn Sie Abwasser in eine private Abwasseranlage einleiten möchten, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Genehmigungspflicht zur Abwassereinleitung befreien lassen.

Für bestimmte Branchen und Tätigkeiten (wie zum Beispiel Chemische Industrie, Papierherstellung, Metallverarbeitung, Kühlwassernutzung), sind im Abwasser Schadstoffe zu erwarten sind, die in einer kommunalen Kläranlage nicht ausreichend gereinigt werden. Hierfür sind Anforderungen in den branchenspezifischen Anhängen der Abwasserverordnung festgelegt.

Zur Einhaltung dieser Anforderungen sind besondere Maßnahmen und Abwasservorbehandlungsanlagen erforderlich, um die Schadstofffracht so zu verringern, dass das Abwasser danach schadlos in einer öffentlichen oder privaten Kläranlage gereinigt werden kann.

Erforderliche Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen sind abhängig von dem Abwasser (industrielles Abwasser, gewerbliches Abwasser), das in die private Abwasseranlage eingeleitet werden soll.

  • Antrag
  • Vertragliche Regelungen zwischen dem Einleiter oder der Einleiterin des Abwassers und dem Betreiber oder der Betreiberin der privaten Abwasseranlage

Voraussetzungen

Sie können sich von der Genehmigungspflicht zum Einleiten von Abwasser in eine private Abwasseranlage befreien lassen, wenn Sie die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen durch einen Vertrag mit dem Betreiber oder der Betreiberin der privaten Abwasseranlage sicherstellen.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

  • Sie füllen die Antragsunterlagen aus und reichen sie mit allen erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
  • Wenn alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, wird Ihr Antrag genehmigt.
  • Sie erhalten eine Befreiung von der Genehmigungspflicht zur Einleitung von Abwasser in private Abwasseranlagen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Genehmigungspflicht zum Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen Befreiung
  • das Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen ist genehmigungspflichtig
  • unter bestimmten Voraussetzungen kann man sich von der Genehmigungspflicht befreien lassen
  • Vertrag mit dem Betreiber der privaten Abwasseranlage zur Sicherstellung der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen notwendig
  • Spezielle Regelungen bei Abwässern, in denen Schadstoffe anzunehmen sind, finden sich in den Anhängen der branchenspezifischen Abwasserverordnungen
  • Antrag von der zuständigen Stelle
  • Erforderliche Unterlagen und Informationen bei der zuständigen Stelle erfragen

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal

nicht vorhanden