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Durch einen anderen EU-Mitgliedstaat erteilte Betriebsgenehmigung von unbemannten Luftfahrzeugen (UAS) für den deutschen Luftraum Anerkennung

Bund 99080128016000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99080128016000

Leistungsbezeichnung

Durch einen anderen EU-Mitgliedstaat erteilte Betriebsgenehmigung von unbemannten Luftfahrzeugen (UAS) für den deutschen Luftraum Anerkennung

Leistungsbezeichnung II

Betriebsgenehmigung für den grenzübergreifenden Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge (UAS) in der Betriebskategorie "speziell" beantragen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Spezielle Kategorie (Synonym), UAS (Synonym), Unbemanntes Luftfahrzeugsysteme (Synonym), Specific category (Synonym), UAS-Betriebsgenehmigung (Synonym), Flugkörper (Synonym), Drohne (Synonym), Betreiber (Synonym), Betreiberin (Synonym), Luftfahrt-Bundesamt Luftverkehrsgesetz (Synonym), Drohnenregistrierung (Synonym), Unbemanntes Luftfahrzeug (Synonym), Operator Certificate (Synonym), Grenzübergreifender Betrieb (Synonym), Betriebskategorie speziell (Synonym), Grenzübergreifend (Synonym), Cross-border (Synonym), LUC-Betreiberzeugnis (Synonym), Drohnenpilotin (Synonym), Unmanned Aircraft System (Synonym), e-ID Ferngesteuerter (Synonym), Flugmodell (Synonym), Light Unmanned Aircraft (Synonym), Unmanned Aerial Vehicle (Synonym), Drohnenpilot (Synonym), Fernpilotin (Synonym), LUC (Synonym), LBA (Synonym), Cross-border operation (Synonym), Fernpilot (Synonym), UAS-Betreibernummer (Synonym), EASA (Synonym), Betriebsgenehmigung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Anerkennung (16)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Transportgenehmigungen (2110200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

28.09.2023

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Teaser

Sie sind als Betreiberin oder Betreiber von unbemannten Luftfahrzeugen (UAS) in einem anderen EASA-Mitgliedstaat als Deutschland registriert und möchten ein UAS in der Betriebskategorie "speziell" in Deutschland betreiben? Dann benötigen Sie dafür eine Genehmigung.

Volltext

Sie beantragen die Genehmigung beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) und erhalten diese, wenn Sie eine der beiden Voraussetzungen erfüllen:

  • Die Luftfahrtbehörde Ihres Landes hat Ihnen bereits eine Betriebsgenehmigung für Ihr Land erteilt oder
  • Sie verfügen über das Light Unmanned Aircraft Operator Certificate (LUC) inklusive dem Recht, eigenständig ein neues Betriebsgebiet hinzuzufügen.

Die EASA erstellt und überwacht einheitliche Sicherheits- und Umweltstandards für die zivile Luftfahrt auf europäischer Ebene.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular
  • Betriebsgenehmigung
  • Datei mit den Koordinaten des Betriebsgebiets
  • Datei mit Risikominderungsmaßnahmen

falls eine Genehmigung als LUC vorliegt:

  • Antragsformular
  • Vereinfachtes Betreiberzeugnis (LUC) mit Genehmigungs-umfang
  • Datei mit den Koordinaten des Betriebsgebiets

falls Sie den Antrag in Vertretung für eine andere, zum Beispiel minderjährige Person stellen:

  • Vollmacht

falls Sie die Betriebsgenehmigung per Post beantragen, benötigen Sie zur Authentifizierung:

  • für natürliche Personen:
    • Personalausweis
    • Reisepass oder
    • Aufenthaltstitel, jeweils in Kopie
  • für juristische Personen:
    • Handels- oder Vereinsregisterauszug mit
    • Kopie Personalausweis oder Reisepass und
    • Unterschrift einer vertretungsberechtigten Person

Voraussetzungen

  • Sie leben in einem anderen EASA-Mitgliedstaat als Deutschland.
  • Sie sind bei Ihrer nationalen Luftfahrtbehörde als UAS-Betreiberin oder UAS-Betreiber registriert.
  • Sie verfügen über
    • eine Betriebsgenehmigung für die Betriebskategorie "speziell", erteilt von Ihrer nationalen Luftfahrtbehörde, oder
    • ein vereinfachtes Betreiberzeugnis (LUC).
  • der Flug Ihres UAS entspricht keinem der Standardszenarien.
  • Ihr UAS-Betrieb ist der "speziellen" Betriebskategorie zuzuordnen. Dies ist der Fall,
    • sobald eine Bedingung der Betriebskategorie "offen" nicht erfüllt wird und
    • keines der Kriterien der Betriebskategorie "zulassungspflichtig" zutrifft.

Hinweis: Welche Bedingungen für die Betriebskategorien "offen" und "zulassungspflichtig" gelten, können Sie Artikel 4 beziehungsweise Artikel 6 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 entnehmen.

Kosten

Gebühr: 100€ - 500€
Gebühr für Erteilung einer Betriebsgenehmigung
Mehr erfahren

Verfahrensablauf

Ihre UAS-Betriebsgenehmigung für den grenzübergreifenden Betrieb eines UAS in der Betriebskategorie "speziell" können Sie online oder per Post beantragen

  • Rufen Sie im Bundesportal verwaltung.bund.de den Online-Antrag auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
  • Laden Sie erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag ab. Alternativ können Sie den ausgefüllten Online-Antrag ausdrucken und samt der Unterlagen per Post an das LBA senden.
  • Das LBA prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten:
    • einen Gebührenbescheid sowie
    • eine Betriebsgenehmigung oder
    • einen Ablehnungsbescheid.
  • Sie bezahlen die Gebühren.

Bearbeitungsdauer

2 - 8 Woche(n)

Frist

Widerspruchsfrist: 1 Monat(e)

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Durch einen anderen EU-Mitgliedstaat erteilte Betriebsgenehmigung von unbemannten Luftfahrzeugen (UAS) für den deutschen Luftraum Anerkennung
  • registrierte Betreiberinnen oder Bertreiber von unbemannten Luftfahrzeugen (UAS), die den grenzübergreifenden Betrieb eines UAS in der "speziellen" Betriebskategorie aufnehmen wollen, müssen eine Genehmigung beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) beantragen
  • Voraussetzungen:
    • Betriebsgenehmigung einer Luftfahrtbehörde eines Mitgliedstaates der Europäische Agentur für Flugsicherheit (European Union Aviation Safety Agency, EASA) außer Deutschland oder
    • vereinfachtes Betreiberzeugnis (LUC)
  • Beantragung per Online-Formular
  • Kosten: 100,00 EUR bis 500,00 EUR
  • Rechtsbehelf: Widerspruch
  • zuständig: Luftfahrt-Bundesamt

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden