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Auskunft zu einem Bebauungsplan beantragen

Hessen 99012011023000, 99012011023000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012011023000, 99012011023000

Leistungsbezeichnung

Auskunft zu einem Bebauungsplan beantragen

Leistungsbezeichnung II

Auskunft zu einem Bebauungsplan beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Planzeichnung (Synonym), Immobilienerwerb (Synonym), Vorhaben- und Erschließungsplan (Synonym), bauen (Synonym), Infrastruktur (Synonym), Bauleitplan (Synonym), Hausbau (Synonym), Baugenehmigung (Synonym), Grundstück (Synonym), Bebauungsplan (Synonym), Bauleitplanung (Synonym), Bauplanungsrecht (Synonym), Bauplanung Umweltschutz (Synonym), Bauplan (Synonym), Bauplanung (Synonym), Wohnungsbau (Synonym), Fertighausbau (Synonym), Bauvorhaben (Synonym), Immobilien (Synonym), Baugebiet (Synonym), B-Plan (Synonym), Baustelle (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Baurecht (012)

Verrichtungskennung

Auskunft (023)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)
  • Bauplanung (2050400)
  • Standortsuche (2050200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

01.04.2025

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Teaser

Sie können eine Auskunft über den Inhalt eines Bebauungsplans bei der zuständigen Kommune beantragen.

Volltext

Sie können über die Inhalte eines Bebauungsplanes (Bauleitplan) Auskunft beantragen. Die Kommune ist verpflichtet Ihnen die gewünschte Auskunft zu geben.

Ein Bebauungsplan legt für ein Baugebiet beispielsweise folgendes textlich fest,

  • wie die Grundstücke genutzt werden dürfen,
  • welche Bauweise die Gebäude haben müssen,
  • welche Gebäudehöhe die Gebäude haben dürfen.

Zudem beinhaltet der Bebauungsplan beispielsweise:

  • Planzeichnung bestehend aus verschiedenen Plänen und Karten, die die genaue räumliche Aufteilung des Gebiets zeigen,
  • Begründungen mit beispielsweise Angabe der Entscheidungen und Überlegungen sowie
  • Umweltbericht mit der Bewertung zu den Auswirkungen des Bebauungsplans auf die Umwelt.

Erforderliche Unterlagen

Keine

Voraussetzungen

Keine

Kosten

Es fallen keine Kosten an. 

Verfahrensablauf

  • Prüfen Sie zuerst, ob Ihre Kommune den gewünschten Bebauungsplan im Internet bereitgestellt hat.
  • Wenden Sie sich ansonsten persönlich, telefonisch, per Post oder per E-Mail an die für den Bebauungsplan zuständige Kommune.
  • Die Kommune entscheidet anschließend, wie die Auskunft gewährt wird:
    • vor Ort bei der zuständigen Behörde
    • online
    • per Post

Bearbeitungsdauer

In Hessen ist die Bearbeitungsdauer nicht festgelegt.

Frist

Es gibt keine Fristen. Die Auskunft kann jederzeit beantragt werden.

Weiterführende Informationen

Für Hessen wird auf Folgendes hingewiesen:
Die in Kraft getretenen Bebauungspläne sollen über das zentrale Internetportal des Landes Hessen und im Internet von den Gemeinden zugänglich gemacht werden. Für die auszulegenden Unterlagen von Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung ist dies ebenfalls verpflichtend.
 

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

Rechtsbehelf

Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.

Kurztext

  • Bebauungsplan Auskunft
  • Auskunft zum Inhalt eines Bebauungsplans erhalten
  • neue Bebauungspläne sind online abrufbar. Einsicht auf Älter muss je nach Kommune noch beantragt werden
  • zuständige Behörde beziehungsweise Verfahrensträger ist verpflichtet, Auskunft zu erteilen
  • Antrag auf Auskunft kann formlos gestellt werden
  • abhängig von zuständiger Kommune kann der Antrag per Post, online oder per Mail gestellt werden
  • ein Bebauungsplan legt für ein Baugebiet beispielsweise folgendes textlich fest:
    • wie die Grundstücke genutzt werden dürfen,
    • welche Bauweise die Gebäude haben müssen,
    • welche Gebäudehöhe die Gebäude haben dürfen
  • zudem beinhaltet der Bebauungsplan beispielsweise:
    • Planzeichnung bestehend aus verschiedenen Plänen und Karten, die die genaue räumliche Aufteilung des Gebiets zeigen
    • Begründung mit z.B. Angabe der Entscheidungen und Überlegungen
    • Umweltbericht mit der Bewertung zu den Auswirkungen des Bebauungsplans auf die Umwelt
  • zuständig: örtlich zuständige Kommune, in der das im Bebauungsplan beschriebene Baugebiet liegt

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an Ihre Stadt oder Gemeinde.

Zuständige Stelle

Zuständig sind die Städte und Gemeinden.

Formulare

nicht vorhanden