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Rechtsreferendariat/Vorbereitungsdienst

Hessen 99019061007000, 99019061007000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99019061007000, 99019061007000

Leistungsbezeichnung

Rechtsreferendariat/Vorbereitungsdienst

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Diplom-Jurist (Synonym), Rechtsreferendar (Synonym), Rechtsassessor (Synonym), Richteramt (Synonym), höherer Dienst (Synonym), Vorbereitungsdienst (Synonym), Magister juris (Synonym), Volljurist (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Berufsbildung (019)

Verrichtungskennung

Zulassung (007)

SDG Informationsbereiche

  • Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung

Lagen Portalverbund

  • Aus-, Weiterbildung und Sachkunde (2030300)
  • Studium (1030300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

28.11.2019

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium der Justiz

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Im Anschluss an die erste Prüfung kann im Bereich der Rechtswissenschaft ein 2 Jähriger Vorbereitungsdienst (Referendariat) absolviert werden, an dessen Ende das 2  Staatsexamen abgelegt wird. Hiermit wird die Befähigung zum Richteramt erlangt.

Erforderliche Unterlagen

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

1. ein eigenhändig geschriebener und unterschriebener Lebenslauf (zweifach),

2. die Geburtsurkunde (zweifach), gegebenenfalls eine Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde sowie Geburtsurkunden der Kinder und gegebenenfalls der Tenor des Scheidungsurteils (je dreifach); (Die vorgenannten Urkunden müssen durch autorisierte Behörden (Standesämter, Gerichte, Ortsgerichte, Stadt) und Gemeindeverwaltungen usw.) amtlich oder von Notaren beglaubigt sein. Beglaubigungen durch Schulen, Pfarrämter, Krankenkassen o. ä. werden nicht anerkannt.),

3. eine amtliche Meldebestätigung, aus der sich auch ergibt, seit wann Sie an Ihrem derzeitigen Wohnsitz gemeldet sind;

4. eine Zivildienst- oder Wehrdienstbescheinigung bzw. eine Bescheinigung über den Bundesfreiwilligendienst oder über den Freiwilligen Wehrdienst

5. beglaubigte Abschrift (nicht die Urschrift) des Zeugnisses (Gesamtzeugnis über staatliche Pflichtfachprüfung und universitäre Schwerpunktbereichsprüfung) über die erste Prüfung bzw. die erste juristische Staatsprüfung (zweifach); wegen der Verteilung der Ausbildungsstellen nach Leistung muss die Examensnote

bereits nachgewiesen und belegt sein. (vgl. § 26 JAG, §11 Abs. 3 JAO). Auch hier muss die Beglaubigung durch autorisierte Behörden (siehe 2.) erfolgt sein. Beglaubigungen durch Schulen, Pfarrämter, Krankenkassen o.ä. werden nicht anerkannt;

6. zwei Lichtbilder;

7. der Fragebogen (Vordruck HJV 102), der sorgfältig auszufüllen und zu unterschreiben ist (zweifach);

8. eine Erklärung zum Gesundheitszustand (Vordruck HJV 104), die sorgfältig und wahrheitsgemäß auszufüllen und zu unterschreiben ist (zweifach);

9. ein Führungszeugnis (Belegart 0) neueren Datums, das vom Bundeszentralregister ausgestellt und der Präsidentin oder dem Präsidenten des Landgerichts nach Maßgabe des § 30 Abs. 5 des Bundeszentralregistergesetzes unmittelbar übersandt wird. Es darf bezogen auf den angestrebten Einstellungstermin nicht älter als 6 Monate sein.

Sie müssen das Führungszeugnis persönlich bei der Meldebehörde beantragen und dabei die Präsidentin oder den Präsidenten des Landgerichts, bei der oder dem Sie das Bewerbungsgesuch einzureichen beabsichtigen, als Empfangsbehörde angeben.

Bewerberinnen und Bewerber aus nicht zur Europäischen Union gehörenden Staaten haben außerdem ihren ausländerrechtlichen Status durch Vorlage einer Fotokopie der entsprechenden Seiten ihres Reisepasses und des Aufenthaltstitels nachzuweisen. Die Einstellung kann davon abhängig gemacht werden, dass der Aufenthaltstitel bis zur Beendigung der Ausbildung Gültigkeit hat. Wenden Sie sich zur Erlangung einer entsprechenden Aufenthaltserlaubnis rechtzeitig an die für Sie zuständige Ausländerbehörde.

Voraussetzungen

Bestandene erste juristische Prüfung

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

Der Antrag muss der oder dem zuständigen Landgerichtspräsidentin oder Landgerichtspräsidenten mindestens zwei Monate vor dem gewünschten Einstellungstermin mit den vollständigen Bewerbungsunterlagen zugehen. Später oder unvollständig eingehende Anträge können regelmäßig erst für den darauf folgenden Einstellungstermin berücksichtigt werden

Bearbeitungsdauer

Ca. 6 Wochen

Frist

Die Bewerbung samt vollständiger Unterlagen für den juristischen Vorbereitungsdienst muss spätestens 2 Monate vor dem Einstellungstermin (Einstellungen erfolgen zu Beginn eines jedem ungeraden Monats).

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Weitere Informationen zum Rechtsreferendariat erhalten Sie auf der Internetseite des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Der Antrag auf Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst des Landes Hessen ist in zweifacher Ausfertigung unter Angabe des gewünschten Einstellungstermins an die Präsidentin oder den Präsidenten des Landgerichts zu richten, in dessen Bezirk die Bewerberin oder der Bewerber ihren bzw. seinen ständigen Wohnsitz hat.

Bewerberinnen oder Bewerber ohne ständigen Wohnsitz in Hessen haben den Antrag an die Präsidentin oder den Präsidenten des Landgerichts zu richten, dessen Bezirk sie (als Erstwunsch) zugewiesen werden möchten.

Über die Einstellung entscheidet der Präsident des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden