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Urkunden Beglaubigung durch Apostille

Nordrhein-Westfalen 99014002035001, 99014002035001 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99014002035001, 99014002035001

Leistungsbezeichnung

Urkunden Beglaubigung durch Apostille

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Einwohnerwesen (Synonym), Kopie (Synonym), Beglaubigung (Synonym), Siegel (Synonym), Unterschriftsbeglaubigung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Beglaubigungen und Beurkundungen (014)

Verrichtungskennung

Beglaubigung (035)

Verrichtungsdetail

durch Apostille

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Auszüge aus Registern (2020200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

Durch Bundesministerium des Innern freigegeben. Mitzeichnung des Bundesministeriums der Justiz angefragt.

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Die Legalisation ist mit einem nicht unerheblichen Zeit- und Kostenaufwand verbunden. Sie ist deshalb durch internationale Verträge teilweise für entbehrlich erklärt worden. Zu diesen Übereinkommen zählt unter anderem das Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation (Haager Apostilleübereinkommen). An die Stelle der Legalisation tritt dann als Echtheitsnachweis die Apostille. Diese wird durch die zuständige innere Behörde des Staates, der die Urkunde ausgestellt hat, erteilt. Eine Beteiligung von dessen Auslandsvertretung in Deutschland ist dann nicht mehr notwendig.

Darüber hinaus existieren auch Übereinkommen mit der Folge der gegenseitigen Anerkennung des jeweiligen Urkundswesens, so dass öffentliche Urkunden ohne weiteres als echt angesehen werden (Belgien, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Italien; Luxemburg, Österreich und Schweiz).

Welche Staaten die "Haager Apostille" anerkennen, lesen Sie bitte hier:

Erforderliche Unterlagen

  • Originalurkunde
  • Reisepass oder sonstiger Identitätsnachweis (entfällt bei schriftlicher Beantragung)
  • gegebenenfalls: schriftliche Vollmacht für den Vertreter/die Vertreterin

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

EUR: 10,00 bis 100,00

Verfahrensablauf

Erkundigen Sie sich möglichst vor Antragstellung bei der zuständigen Stelle über den genauen Ablauf und wie die Bezahlung der Gebühren erfolgen soll.

  • Suchen Sie die zuständige Behörde auf. Vereinbaren Sie hierzu telefonisch einen Termin.
  • Weisen Sie sich mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass aus.
  • Teilen Sie mit, in welchem Land Sie die Urkunde verwenden wollen.
  • Legen Sie die Urkunde im Original vor.
  • Die Gebühr zahlen Sie bei der zuständigen Stelle.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Die Legalisation ist mit einem nicht unerheblichen Zeit- und Kostenaufwand verbunden. Sie ist deshalb durch internationale Verträge teilweise für entbehrlich erklärt worden. Zu diesen Übereinkommen zählt unter anderem das Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation (Haager Apostilleübereinkommen). An die Stelle der Legalisation tritt dann als Echtheitsnachweis die Apostille. Diese wird durch die zuständige innere Behörde des Staates, der die Urkunde ausgestellt hat, erteilt. Eine Beteiligung von dessen Auslandsvertretung in Deutschland ist dann nicht mehr notwendig.

Darüber hinaus existieren auch Übereinkommen mit der Folge der gegenseitigen Anerkennung des jeweiligen Urkundswesens, so dass öffentliche Urkunden ohne weiteres als echt angesehen werden (Belgien, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Italien; Luxemburg, Österreich und Schweiz).

Welche Staaten die "Haager Apostille" anerkennen, lesen Sie bitte hier:

Ansprechpunkt

Für Unterschriften auf deutschen öffentlichen Urkunden für die Verwendung im Ausland sowie Apostillen auf Bundesurkunden für die Verwendung in Beitrittsländern des Haager Übereinkommens:

Postanschrift:

Bundesverwaltungsamt / Beglaubigungen
Referat II B 4
50728 Köln

Besucheranschrift:

Bundesverwaltungsamt
Dienstgebäude Köln-Braunsfeld (Neues Technologiezentrum)
Eupener Str. 125
50933 Köln
Deutschland

Tel.: +49 228 99358-4100
Fax.: +49 228 99358-2893
E-Mail : beglaubigungen@bva.bund.de

Öffnungszeiten (Besuch und Telefon):

Mo: 09:00 - 13:00 Uhr
Di: 09:00 - 16:30 Uhr
Mi: 09:00 - 13:00 Uhr
Do: 09:00 - 13:00 Uhr
Fr: 08:00 - 13:00 Uhr

Für Urkunden des Bundespatentgerichts und des Deutschen Patentamtes:

Deutsches Patent- und Markenamt

Dienststelle München

Postanschrift:

Deutsches Patent- und Markenamt
80297 München

Besucheranschrift:

Deutsches Patent- und Markenamt
Zweibrückenstraße 12
80331 München

Tel.: +49 89 2195-0
Fax.: +49 89 2195-2221
E-Mail: info@dpma.de

Dienststelle Berlin

Postanschrift:

Deutsches Patent- und Markenamt
Technisches Informationszentrum Berlin
10958 Berlin

Besucheranschrift:

Deutsches Patent- und Markenamt
Technisches Informationszentrum Berlin
Gitschiner Straße 97
10969 Berlin

Tel.: +49 30 25992-0
Fax.: +49 30 25992-404
E-Mail: info@dpma.de

Dienststelle Jena

Postanschrift:

Deutsches Patent- und Markenamt
Dienststelle Jena
07738 Jena

Besucheranschrift:

Deutsches Patent- und Markenamt
Dienststelle Jena
Goethestraße 1
07743 Jena

Tel.: +49 364140-54
Fax.: +49 364140-5690
E-Mail: info@dpma.de

Zuständige Stelle

Für Unterschriften auf deutschen öffentlichen Urkunden für die Verwendung im Ausland sowie Apostillen auf Bundesurkunden für die Verwendung in Beitrittsländern des Haager Übereinkommens:

Postanschrift:

Bundesverwaltungsamt / Beglaubigungen
Referat II B 4
50728 Köln

Besucheranschrift:

Bundesverwaltungsamt
Dienstgebäude Köln-Braunsfeld (Neues Technologiezentrum)
Eupener Str. 125
50933 Köln
Deutschland

Tel.: +49 228 99358-4100
Fax.: +49 228 99358-2893
E-Mail : beglaubigungen@bva.bund.de

Öffnungszeiten (Besuch und Telefon):

Mo: 09:00 - 13:00 Uhr
Di: 09:00 - 16:30 Uhr
Mi: 09:00 - 13:00 Uhr
Do: 09:00 - 13:00 Uhr
Fr: 08:00 - 13:00 Uhr

Für Urkunden des Bundespatentgerichts und des Deutschen Patentamtes:

Deutsches Patent- und Markenamt

Dienststelle München

Postanschrift:

Deutsches Patent- und Markenamt
80297 München

Besucheranschrift:

Deutsches Patent- und Markenamt
Zweibrückenstraße 12
80331 München

Tel.: +49 89 2195-0
Fax.: +49 89 2195-2221
E-Mail: info@dpma.de

Dienststelle Berlin

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Gitschiner Straße 97
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Tel.: +49 30 25992-0
Fax.: +49 30 25992-404
E-Mail: info@dpma.de

Dienststelle Jena

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Dienststelle Jena
07738 Jena

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Tel.: +49 364140-54
Fax.: +49 364140-5690
E-Mail: info@dpma.de

Formulare

nicht vorhanden